Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Ansetzung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem LKW-Fahrer.
Er fährt Montags morgens zur Arbeit hin, ist dann bis Freitag mit dem LKW unterwegs und fährt Freitags mittags oder abends von der Arbeit wieder nach hause.
Meine Frage ist nun kann er nur die Fahrt Montags morgens zur Arbeit hin ansetzten oder auch die Rückfahrt am Freitag, da er ja so gesehen an jedem der Tage nur einmal die Strecke von 36 KM ansetzten würde (einfache Entfernung).
Ferner habe ich noch die Frage ob er ausser den VMA noch etwas als pauschale Kosten für die Übernachtungen im LKW geltend machen kann und ob es ein Urteil gibt das man dem Finanzamt direkt als Begründung nennen kann falls sie diese pauschalen Kosten nicht anerkennen wollen.
Bitte teilt mir auch mit wo in der Erklärung ich diese pauschalen Kosten dann eintragen muss, danke.
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten.
Grüße
Angie