Abfindung versteuern

  • Zitat von "püppi"

    Heute hat mir mein Steuerberater gesagt, dass die 1/5 Regelung seit 2005 abgeschafft wurde und nur übergangsweise angewendet wird, wenn die Abfindung quasi aus einem Rechtsstreit o.ä. aus 2005 herrührt.


    :shock: StB wechseln?


    Ein Blick ins derzeit geltende >>Gesetz<< fördert schon in Absatz 1 die Fünftelregelung zutage.

  • Muß mich doch noch mal zu Wort melden. Der Steuerberater berät mich derzeit wirklich kostenfrei. Geld habe ich nicht. Das Geld vom EX-AG gehört mir bisher nicht , deshalb darf ich es auch nicht ausgeben. Den Friseur habe ich in den letzten zwei Jahren genau einmal gesehen, den kann ich mir nicht leisten. Das Bafög-amt hat übrigens schon heute reagiert und den Aktualisierungsnantrag meiner Tochter zum zweiten Mal abgelehnt, aufgrund der vollen Hinzurechnung der Abfindung. Trotz meiner Langzeitarbeitslosigkeit erhält sie weiter nur 238,00 € und nichts sonst. Das Geld sollte ich bereits an den EX-AG zurückzahlen, so der Wunsch des FA. Abrechnungsunterlagen habe ich bis heute nicht zu dieser Überweisung erhalten. Im Oktober 2007 wurde die Abfindung mit der Steuerklasse VI voll versteuert. Mein fünfjähriger Arbeitsrechtsstreit hat mich in die Insolvenz ( Juli 2007) gebracht,deshalb dann auch aufgegeben und die Abfinung genommen.


    sorry, wenn ich ein zu komplexes Problem hier eingestellt habe.


    Püppi

  • Grundlagenwissen hierzu: Abfindungen

    Abfindungen wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind in zweierlei Hinsicht steuerlich besser gestellt. Sie sind nämlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei nach § 3 Nr. 9 EStG und mit dem übersteigenden Betrag steuerbegünstigt nach § 34 EStG. Der Freibetrag wurde ab dem 1.1.2006 abgeschafft. Er wird letztmalig gewährt, wenn der Auflösungsvertrag vor dem 1.1.2006 unterzeichnet worden ist und die Zahlung bis 31.12.2007 geleistet wird.


    Wie viel Steuern Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen, können Sie sich mit diesem Rechner selbst ermitteln.


    hallo catja, vielen dank für die Info! Das o.g. habe ich in meinem Steuerprogramm( steuersparerklärung 2008-Plus) zum Thema Abfindungen gefunden. Das Gesetz auf das sie hingewiesen haben , habe ich angeklickt, aber da steht kein Jahr.


    wem loste ich denn Geld??


    hallo Ulli, was soll ich versteuern??


    :oops: Püppi

  • hallo catja,
    habe mal im Internet recherchiert und gefunden, dass nur der Freibetrag abgeschafft wurde, die Fünftel-Regelung gilt weiterhin. Am Montag habe ich wieder ein Gespräch mit dem StB. und werde ihm meine Recherchen zeigen. Den Bescheid vom Bafög-Amt konnte ich heute entnehmen(mit etwas mehr ruhe als gestern) dass die Abfindung zweimal hinzugrechnet wurde, einmal der Brutto-Betrag( 17500€) und einmal der Nettobetrag( 10895,70 plus 344,60 Solizuschalg) plus mein übriges Bruttoeinkommen aus dem Jahr 2007. Demnach müsste meine Tochter nur noch 127,00€ monatlich erhalten, so der Bescheid, weshalb der Aktualisierungs-Antrag abgelehnt wurde. Meiner Tochter bleibt jetzt nur der Weg des Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht( so die Rechtsbehelfserklärung zum Bescheid). Hierbei müsste ich nun aber die Netto-Summe 3834,00€ von mir angeben, die der EX-AG überwiesen hat, weil es in diesem Bewilligungszeitraum zugeflossen ist. Verstehen sie jetzt die Problematik?? Bafög ist auch eine Sozialleistung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bafög-Amt ausversehen die Abfindung voll angerechnet hat und noch dazu zweimal. Das Problem mit der ARGE ist das nächste Problem.


    Püppi

  • Ja.
    Ich verstehe das Problem: Begeben Sie sich endlich in fachkundige Hände.
    Dass die Fünftelregelung nicht abgeschafft wurde, müssen Sie UNS nicht erzählen.

  • hi catja, das habe nicht ich erzählt, wenn sie mal meinen ersten Bericht lesen muß Ihnen doch auffallen, dass ich auch von der Existenz des Gesetztes §34 EstG zur fünftel Regelung ausgegangen bin. Ich habe geschrieben - "Am Montag habe ich das nächste Gespräch mit dem StB" - das sollte doch ein Fachkundiger Mensch sein.


    :cry: Püppi

  • Zitat

    Heute hat mir mein Steuerberater gesagt, dass die 1/5 Regelung seit 2005 abgeschafft wurde und nur übergangsweise angewendet wird, wenn die Abfindung quasi aus einem Rechtsstreit o.ä. aus 2005 herrührt.

    Zitat

    das sollte doch ein Fachkundiger Mensch sein.

    Scheint er nicht zu sein.

    Zitat

    StB wechseln

  • Zitat von &quot;püppi&quot;

    Der Steuerberater berät mich derzeit wirklich kostenfrei


    Aha.


    Dann kennt er >>§ 3 StBGebV<< nicht.


    Meine Großmutter hat früher immer gesagt: "Was nix kostet, taugt auch nix."

  • naja für diesen Paragraphen muss er ja erst mal konkret etwas tun, sprich tätig werden.Eine Beratung kann jeder handhaben wir er es für richtig hält.Ich bin ihm dankbar, dass er nicht gleich tätig wird.Ich berate entsprechend meinem Beruf auch viele Menschen ohne Kosten zu erheben. Das hat was mit der sozialen Einstellung zu tun.Man kann natürlich auch jede Info verkaufen-seis drum.


    Nach Rücksprache mit Lohi, verlangt der von mir zunächst eine Mitgliedschaft, die kann ich definitiv nicht bezahlen.


    Püppi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von &quot;püppi&quot;

    Ich berate entsprechend meinem Beruf auch viele Menschen ohne Kosten zu erheben.


    Ich auch.


    Obwohl ich es auch nicht dürfte......

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat von &quot;püppi&quot;


    Nach Rücksprache mit Lohi, verlangt der von mir zunächst eine Mitgliedschaft, die kann ich definitiv nicht bezahlen.


    Püppi


    Dann weiter auf die kostenlose Beratung vertrauen und eventuell viel Geld in den Wind schiessen. Jammern ist eine Sache handeln eine andere.

  • also ganz verstehe ich die Aufregung um den StB nicht, auch eine kostenfreie Beratung in meinem Beruf muß eine nach besten Wissen und Gewissen sein.Gilt auch für den StB! Egal, er hat sich eh gestern nicht wie vereinbart gemeldet, der EX-AG hat bis gestern auch keine Abrechnung vorgelegt, antwortet nicht einmal auf meine Schreiben( wie immer). Nach Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden ist hier der Verdacht mindesten auf eine Täuschung angeblich abgeführter Lohnsteuern und Soli -Beitrag gegeben, ggf. versuchte Steuerhinterziehung. Das kommt jetzt darauf an, ob der ExAG die Steuern wirklich nicht abgeführt hat. Vielleicht dachte der ja ich bin zu dämlich meine Steuererklärung zu machen? Aus welchen Gründen er nun seit Ende Mai wußte, dass ich das eben nicht bin, kann ich hier nicht schreiben.( das sind andere Strafsachen, die er sich noch geleistet hat.)


    Den Steuerschaden muß ich nun einklagen, ich bin also alles andere als untätig.


    Püppi :|

  • In meiner Sache habe ich es geschafft, dass das Finanzamt eine Lohnsteueraußenprüfung bei meinem Ex-Arbeitgeber vorgenommen hat. Das FA stellte fest, dass die Lohnsteuern für die Abfindung nicht entsprechend der mir ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung abgeführt worden. Das heißt mein EX-AG hat keine Lohnsteuern abgeführt. Mein EX-AG erklärte dem FA er habe mir die Steuern ausgezahlt, und zwar im Jahr 2007. Einen Nachweis kann er hierfür selbstverständlich nicht vorlegen. Ich hatte also Recht mit meinem Verdacht der Steuerhinterziehung. Die mysteriöse Lohnzahlung im Juni 2008 will das FA jetzt doch tatsächlich in meiner Lohnsteuererklärung für 2007 berücksichtigen und rückwirkend meinen Bescheid für 2007 abändern.


    Püppi