Vorsorgepauschale bei Ehefrau in Elternzeit

  • Hallo


    das WISO Programm hatte für mich eine Vorsorgepauschale von 1500 Euro und für meine Frau 2400 Euro errechnet. Meine Frau ist in Elternzeit, bekommt Elterngeld und ist selbst gesetzlich krankversichert, also nicht über mich als Familienversicherung.


    Das FA hat nun insgesamt 3000 Euro Vorsorgepauschale angesetzt.


    Hat das Programm falsch gerechnet oder liegt das FA falsch und sich sollte Widerspruch einlegen?


    Danke


    Gruß


    Dirk

  • Wenn die Ehefrau tatsächlich selbst krankenversichert ist, und KEINERLEI steuerfreie Zuschüsse zur KV bekommt, dann Einspruch einlegen!

  • Abhandlung vom 29.2.2008 - Verfasser : Darnold - Antwort 29.2.2008 - Verfasser Clematis - genau dieselbe Frage habe ich jetzt -
    Was kam bei dem Einspruch als Ergebnis heraus: ?


    Betr.: (Sonderausgaben) Vorsorgepauschale bei Ehefrau in Elternzeit


    Das WISO Programm hatte für mich ein Vorsorgepauschale von 1900 € und für meine Frau von 2800 € errechnet. Meine Frau ist in Elternzeit
    bekommt Elterngeld und ist selbst gesetzlich krankenversichert, also nicht über mich in der Familienversicherung.


    Das FA hat nun insgesamt 3800 € Vorsorgepauschale für 2010 angesetzt.


    Die Ehefrau hat keinerlei steuerfreie Zuschüsse zur KV bekommen. Dies wurde auch ausdrücklich in Zeile 11 zur Kennzahl 407 mit nein
    beantwortet. Die Zeile wurde ignoriert und mit "Ja" übernommen.


    Ist das Programm falsch - oder liegt das FA falsch. Ist Widerspruch erforderlich


    In Ihrem Forum s.oben wurde dies behandelt - leider sehe ich kein Ergebnis des Einspruches.


    Danke.


    Freundliche Grüße


    Keros

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: zusammengelegt, da es zweifelsfrei um dieselbe Problematik geht und sich sogar ausdrücklich darauf bezogen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt mal ganz blöde Nachfrage, wenn man während der Schwangerschaft eine versicherungspflichtige Beschäftigung hat, dann wird man doch für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert?


    Die gesetzliche Krankenversicherung in der Elternzeit

    Zitat

    Krankenversicherung und Elternzeit


    Nun stellt sich aber hierbei die Frage, wie es mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aussieht. Lag während der Schwangerschaft eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, steht einem für die drei Jahre eine beitragsfreie Versicherung zu. Wird nach der Elternzeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen oder Arbeitslosengeld bezogen, so erfolgt automatisch wieder der Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung.


    Trifft aber Beides nicht zu, so kann man sich und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden. Wer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, und bis zur Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes zudem berufstätig, bekommt auch eine beitragsfreie Versicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt mal ganz blöde Nachfrage, wenn man während der Schwangerschaft eine versicherungspflichtige Beschäftigung hat, dann wird man doch für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert?

    Richtig.


    Und wenn sie während der Elternzeit "selbst gesetzlich versichert" ist, wie es Keros schreibt, dann ist sie es mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit beitragsfrei.


    Somit ist ihre KV zu 100% bezuschusst und hätte auch so angegeben werden müssen.