Ab wann bei ElsterOnline einsehbar?

  • Hab vor ca. 14 Tagen meine Steuererklärung per Elster versendet und restlichen nötigen Unterlagen per Post. Wenn ich ElsterOnline aufrufe fine ich aber nix das meine Steuererklärung dort ist. Ab wann ist da sichtbar? Erst wenn es bearbeitet wird oder wenn es bearbeitet wurde? Meinte ich kann da jederzeit den Status nachverfolgen.


    MfG Marco

  • Dem Bearbeiter auf die Finger gucken? :shock: Nee, es gibt zwar bald den gläsernern Bürger, aber nicht den gläsernen Beamten. :lol: Erst wenn der Bescheid in Papierform da ist, kann er auch elektronisch abgeholt werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Opa"

    aber nicht den gläsernen Beamten.


    Wo kämen wir denn dahin ?


    Wäre ja noch schöner...... :P

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Nicht gleich eingeschnappt sein!


    Nachdem wir hier alle die Fragen beantworten, ohne dass uns auch nur ein müder Cent daraus erwächst, dürfen wir beim Antworten auch mal etwas flapsiger sein. :lol:


    Und die Lösung Ihrer Frage steht ja oben.


    Gruß

  • Na ja, der Bescheid muss nicht vorher zwingend in Papierform da sein. Also meiner hat mich noch nicht erreicht, dennoch konnte ich heute online per Elster den elektronischen Bescheid abholen. Letztes Jahr erfogten beide Bescheide am gleichen Tag - also denke ich mal, dass taggleich per Elster übermittelt und der Bescheid losgeschickt wird und die Post gerade mal ein wenig "lahm" ist.


    Aber mal davon abgesehen... der Fragesteller bezieht sich doch auf Elster online - also das Portal, denke ich mal. Hier wird zumindest für den 0815-Steuerzahler nix hinterlegt und auch nicht nachzuverfolgen. Zumindest habe ich dort überhaupt keine Nachrichten über irgendwelche Eingänge oder Bearbeitungen.

  • Nach Prüfung (=Veranlagung) durch das Finanzamt werden die Erklärungsdaten zur Verarbeitung auf dem Großrechner der Finanzverwaltung freigegeben. Nach Verarbeitung (=Datum der Abrechnung im Bescheid) werden im Regelfall auch die Daten für die Rückübermittlung bereitgestellt. Der Ausdruck und Versand (=Datum des Steuerbescheides) erfolgt ein paar Tage später. Eine Statusabfrage der Bearbeitungsstände ist für Steuerpflichtige nicht möglich.