Doppelte Haushaltsführung 2006 / Steuererklärung 2007

  • Hallo zusammen,


    ich hatte vom 01.10.2005 bis 15.12.2006 den Bestand einer doppelten Haushaltsführung und habe auch immer fleißig in der Zeit meine Steuererklärung gemacht. Es lohnte sich nicht großartig, da ein Großteil meiner Aufwände von meinem Arbeitgeber erstattet wurde.
    Nun endete also Ende 2006 meine Doppelte Haushaltsführung. Allerdings wurde mir mit der Januar-Abrechnung meines Arbeitgebers noch mal ein Betrag von ca 850 EUR steuerfrei überwiesen (Flugkosten aus dem Dezember 2006 im Rahmen der doppelten Haushaltsführung).
    Dieser Betrag taucht natürlich nun auch auf meiner Steuerkarte für 2007 auf. Das hat zur Folge, dass ich für 2007 mit einer Nachzahlung von 360 EUR zu rechnen habe laut WISO Sparbuch, da ich in 2007 kaum abzugsfähige Kosten hatte.
    Meine Frage nun: Wie kann ich das umgehen? Ich hab ja kein Aufwendungen aus 2007 im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung mehr, die ich dem entgegensetzen kann. Und es wurden ja auch vom Arbeitgeber Kosten erstattet, die in 2006 angefallen sind, aber leider in das Steuerjahr 2007 fallen.
    Ich möchte natrülich die Nachzahlung umgehen? Muss ich eigentlich für 2007 eine Steuererklärung abgeben? Bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet als Einzelveranlagter ohne Kapitaleinkünfte, Immobilieneigentum, etc.?


    Wäre für ein wenig Hilfe sehr dankbar!


    Gruß,
    Daniel

  • Die vom Arbeitgeber steuerfrei oder pauschalversteuert ersetzten Werbungskosten mindern im Jahr der Zahlung die von Ihnen als Werbungskosten angesetzten Beträge. Hätte der Arbeitgeber Ihnen die Kosten schon im Jahr 2006 gezahlt, hätte diese dort die Werbungskosten gemindert. Ihre Werbungskosten wurden also in 2006 nicht um diese steuerfrei ersetzten Zahlungen gemindert. Da es hier jahresübergreifend ist, kann dies auch für 2006 nicht mehr korrigiert werden, es ist auch nicht vorgesehen.


    Die steuerfreien Zahlungen stellen daher Einnahmen im Jahr der Zahlung dar, weil Sie in 2007 keine Werbungskosten mehr gegenrechnen können. Ihr Arbeitslohn erhöht sich also um diese steuerfreien Zahlungen für die Berechnung der Einkommensteuer.

  • Darf ich das mal als Laie versuchen wieder zu geben um zu sehen, ob ich es verstanden habe:
    Ich habe letztendlich 2006 mehr Kosten abziehen können, da mein AG noch nicht alles erstattet hatte. Somit habe ich quasi für 2006 einen höheren Betrag erstattet bekommen als wenn mein AG die Kosten bereits in 2006 erstattet hätte und nicht erst im Januar 2007?
    Also hab ich bei der letzten Steuererklärung ein wenig zuviel bekommen, was ich nun wieder "zurück zahlen" muss, da ich für 2007 keine Werbungskosten, die über die Pauschale hinaus gehen abziehen kann??



    Zitat von "Oerdiz"

    Die vom Arbeitgeber steuerfrei oder pauschalversteuert ersetzten Werbungskosten mindern im Jahr der Zahlung die von Ihnen als Werbungskosten angesetzten Beträge. Hätte der Arbeitgeber Ihnen die Kosten schon im Jahr 2006 gezahlt, hätte diese dort die Werbungskosten gemindert. Ihre Werbungskosten wurden also in 2006 nicht um diese steuerfrei ersetzten Zahlungen gemindert. Da es hier jahresübergreifend ist, kann dies auch für 2006 nicht mehr korrigiert werden, es ist auch nicht vorgesehen.


    Die steuerfreien Zahlungen stellen daher Einnahmen im Jahr der Zahlung dar, weil Sie in 2007 keine Werbungskosten mehr gegenrechnen können. Ihr Arbeitslohn erhöht sich also um diese steuerfreien Zahlungen für die Berechnung der Einkommensteuer.

  • Fast das gleiche Problem habe ich auch. Wenn es tatsächlich so ist, wie Oerdiz es geschrieben hat: wird sich das Finanzamt nicht darüber wundern, dass der Arbeitgeber Erstattungen für die doppelte Haushaltsführung gezahlt hat, obwohl gar keine doppelte Haushaltsführung vorgelegen hat?

  • Ja, davon gehe ich auch irgendwie aus.
    Aber vielleicht merken sie es ja nicht?!
    Bin ich denn eigentlich verpflichtet für 2007 eine Steuererklärung abzugeben?
    Wenn ich es erstmal nicht tu, kommen dann irgendwelche Spätfolgen auf mich zu?

  • Das wird spätestens bei einer Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber bemerkt, dass Sie in einem Folgejahr noch steuerfreie Erstattungen erhalten haben, wo keine Verrechnung mehr möglich ist. Sie haben in einem Jahr die Werbungskosten geltend gemacht und die Arbeitgeberzahlungen davon abgezogen; nun zahlt der Arbeitgeber nochmals steuerfrei Werbungskosten. Wenn Sie das nicht angeben ist das quasi schon Steuerhinterziehung.

  • Oerdiz, vielen Dank für Ihre Antwort!


    Also ist es doch so, wie ich weiter oben versucht habe zu verstehen.
    Ich habe quasi für 2006 zuviel bekommen, da ich nicht alle erstatteten Kosten dagegen gerechnet habe bzw. dagegen rechnen konnte.
    Somit muss ich für 2007 in den sauren Apfel beißen, oder?
    Steuern hinterziehen möchte ich sicherlich nicht. Wollte nur wissen ob es eine Möglichkeit gibt das Ganze zu verrechnen mit dem vorherigen Jahr.
    Bis wann muss ich die Erklärung für 2007 denn abgeben, wenn ich noch nicht explizit dazu aufgefordert wurde?
    Dann würde ich das Ganze natürlich noch etwas schieben wollen, um ein wenig für die Nachzahlung dann zurück zu legen in den kommenden Monaten.

  • Wenn Sie nicht verpflichtet sind zu einer Abgabe, dann können Sie 2007 noch bis Ende 2011 abgeben. Wer verpflichtet ist, der muss bis Ende Mai 08 abgeben. Da erhalten Sie dann spätestens im August schon eine Erinnerung.


    Ich kenne ja Ihre Einkünfte alle nicht, daher kann ich schlecht feststellen, ob bei Ihnen Pflicht- oder Antragsveranlagung vorliegt.

  • Danke!
    Habe Ihnen gerade ein PN gesendet.




    Zitat von "Oerdiz"

    Wenn Sie nicht verpflichtet sind zu einer Abgabe, dann können Sie 2007 noch bis Ende 2011 abgeben. Wer verpflichtet ist, der muss bis Ende Mai 08 abgeben. Da erhalten Sie dann spätestens im August schon eine Erinnerung.


    Ich kenne ja Ihre Einkünfte alle nicht, daher kann ich schlecht feststellen, ob bei Ihnen Pflicht- oder Antragsveranlagung vorliegt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Wenn Sie nicht verpflichtet sind zu einer Abgabe, dann können Sie 2007 noch bis Ende 2011 abgeben.


    Glauben Sie dieser Aussage nicht, die Abgabenordnung ist nicht sein Gebiet.


    Die Festsetzungsfrist für 2007 beginnt Ende 2010 und dauert 4 Jahre.


    2007 kann also noch bis Ende 2014 abgegeben werden.


    Das steht in den §§ 169, 170 AO, Herr Oerdiz.

  • Hallo Petz,


    danke für die Korrektur.


    Viel interessanter wäre es aber für mich zu wissen, ob ich denn nun überhaupt abgeben muss oder vielleicht einfach mal abwarte und ich somit evtl. um die Nachzahlung herum komme.

  • Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen.
    Also eine Abgagepflicht besteht nicht (Einzelveranlagung, keine Freibeträge eingtragen, keine Nebeneinkünfte, etc).
    Verpflichtet bin ich also nicht derzeit und habe auch keine Werbungskosten für 2007, die über die Pauschale hinaus gehen - somit müsste ich von meiner Seite aus nichts abgeben :)

  • Das ist vom höchsten Gericht nach meiner Ansicht noch nicht geklärt. Wenn der Herr nicht verpflichtet ist zur Abgabe, dann gilt bis heute noch § 170 Abs. 1 und nicht Abs. 2 Nr. 1 AO.


    Insofern haben Sie mal wieder Unsinn geschrieben, geehrter Petz.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Das ist vom höchsten Gericht nach meiner Ansicht noch nicht geklärt. Wenn der Herr nicht verpflichtet ist zur Abgabe, dann gilt bis heute noch § 170 Abs. 1 und nicht Abs. 2 Nr. 1 AO.


    Insofern haben Sie mal wieder Unsinn geschrieben, geehrter Petz.


    Dafür brauche ich keine höchsten Gerichte.


    Wenn Sie die AO nicht lesen können, halten Sie sich doch einfach daraus.
    Sie haben doch schon mehrmals bewiesen, dass das auch nicht Ihr Thema ist.


    Für den Fachmann:
    In § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG steht, dass man in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben muss.
    Also kann § 170 Abs 1 AO nicht zutreffen, sondern nur § 170 Abs. 2 AO, Herr Oerdiz.


    Aber Sie wissen ja sowieso immer besser, wer Unfug schreibt, nämlich Sie.

  • Petz, Sie haben einen schönen Humor, auch dann, wenn Sie nicht mehr weiterwissen.


    Ich hatte geschrieben:


    Zitat von "Oerdiz"

    Wenn Sie nicht verpflichtet sind zu einer Abgabe, dann können Sie 2007 noch bis Ende 2011 abgeben

    Sie sollten die Aussagen zuvor richtig lesen bevor Sie Unsinn schreiben.


    Zitat von "Petz"

    In § 46 Abs. s Nr. 8 Satz EStG steht, dass man in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben muss

    Was steht da? Sind Sie volltrunken oder woher der Quatsch?

  • Zitat von "Petz"


    Ich kann keine abschließende Frage finden...... :shock:


    Die Frage war am 17.03.: "Viel interessanter wäre es aber für mich zu wissen, ob ich denn nun überhaupt abgeben muss oder vielleicht einfach mal abwarte und ich somit evtl. um die Nachzahlung herum komme."


    Also eine Abgabepflicht für mich besteht generell nicht. Das weiß ich mittlerweile. Also was passiert wenn ich einfach mal abwarte...?