Hallo zusammen,
ich hatte vom 01.10.2005 bis 15.12.2006 den Bestand einer doppelten Haushaltsführung und habe auch immer fleißig in der Zeit meine Steuererklärung gemacht. Es lohnte sich nicht großartig, da ein Großteil meiner Aufwände von meinem Arbeitgeber erstattet wurde.
Nun endete also Ende 2006 meine Doppelte Haushaltsführung. Allerdings wurde mir mit der Januar-Abrechnung meines Arbeitgebers noch mal ein Betrag von ca 850 EUR steuerfrei überwiesen (Flugkosten aus dem Dezember 2006 im Rahmen der doppelten Haushaltsführung).
Dieser Betrag taucht natürlich nun auch auf meiner Steuerkarte für 2007 auf. Das hat zur Folge, dass ich für 2007 mit einer Nachzahlung von 360 EUR zu rechnen habe laut WISO Sparbuch, da ich in 2007 kaum abzugsfähige Kosten hatte.
Meine Frage nun: Wie kann ich das umgehen? Ich hab ja kein Aufwendungen aus 2007 im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung mehr, die ich dem entgegensetzen kann. Und es wurden ja auch vom Arbeitgeber Kosten erstattet, die in 2006 angefallen sind, aber leider in das Steuerjahr 2007 fallen.
Ich möchte natrülich die Nachzahlung umgehen? Muss ich eigentlich für 2007 eine Steuererklärung abgeben? Bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet als Einzelveranlagter ohne Kapitaleinkünfte, Immobilieneigentum, etc.?
Wäre für ein wenig Hilfe sehr dankbar!
Gruß,
Daniel