Einkommensteuervorauszahlung

  • Hi!


    Das FA hat mir dieses Jahr eine 2 monatliche Vorauszahlung von Summe X auferlegt.
    Da ich nunmehr in diesem Jahr einmalig einen sehr hohen Gewinn ausweisen werde
    befürchte ich, dass in 2009 Steuervorauszahlungen verlangt werden, die meinen
    dann zu erwartenden Gewinn übersteigen werden. Wie kann ich mich davor schützen?
    Reicht es wenn ich dem Finanzamt aufzeige, dass mein Gewinn in 2009 wesentlich
    geringer sein wird?


    Und wie sieht es mit der Bilanzierungspflicht dann aus? In 2008 werde ich die
    Grenze überschreiten nicht aber in 2009!?

  • Zitat von "AndyF"

    Das FA hat mir dieses Jahr eine 2 monatliche Vorauszahlung von Summe X auferlegt.


    2 oder 3? *grübel*

  • Hä?
    Seit wann hat das Vierteljahr 2 Monate? *grübel-staun-studier*
    2 einzelne vierteljährliche VZ (III und IV) lass´ ich mir ja eingehen....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Catja"

    Seit wann hat das Vierteljahr 2 Monate? *grübel-staun-studier*


    Je älter man wird, desto schneller vergeht die Zeit, zumindest kommt es einem so vor...

  • Wenn mit dem Bescheid 2007 VZ für III und IV festgesetzt werden, werden üblicherweise auch schon VZ für ab 2009 festgesetzt!

  • Zitat von "Catja"

    Wenn mit dem Bescheid 2007 VZ für III und IV festgesetzt werden, werden üblicherweise auch schon VZ für ab 2009 festgesetzt!


    Das ist so auch geschehen. Ich habe nur die Befürchtung, dass Aufgrund meines hohen
    Gewinnes in 2008 auch die VZ 2009 geändert werden. (Da ich meistens im Jan und Feb
    die Erklärung fertig habe)


    Ich könnte dies natürlich umgehen, wenn ich meine Einkommensst. 2008 erst sehr
    spät in 2009 mache und dann mit den Zahlen aus 2009 belegen kann, dass 2008
    ein Ausnahmegewinn war!?


    Wie lang kann ich die Meldung 2008 hinauszögern?
    Und ist die VZ für 2009 unveränderbar?

  • @Catja - und mein Hinweis auf den 10.3.09 bezog sich auf die dann erst zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Einnahmen in 2009 - nicht auf eine etwaige Festsetzung der VZ, die ja immer auch für die folgenden Jahre gilt! Und "abwarten" sollte heissen: dann erst Ende Februar ggf. einen Antrag stellen!
    Aber zum Fragesteller: woher wollen Sie jetzt wissen, dass 2008 ein Ausnahmegewinn sein wird und 2009 hat ja noch nicht mal begonnen! Also erst nach den Einnahmen in 2009 entspr. beantragen - die Est-Erklärung ist erst zum 31.5.2009 abzugeben - Sie dürfen natürlich früher! Und mit Stb. sogar erst bis 31.12.2009!


    Hibiskuss

  • Zitat von "Hibiskuss"

    woher wollen Sie jetzt wissen, dass 2008 ein Ausnahmegewinn sein wird und 2009 hat ja noch nicht mal begonnen!


    Weil ich in 2008 hohe Vorauszlg. erhalte, die ich 2009 nicht erhalten werde.


    Zitat von "Hibiskuss"

    Und mit Stb. sogar erst bis 31.12.2009!


    Wieso mit Stb. und nicht ohne?


    Ich könnte natürlich auch einen Stb. nehmen, dann brauch ich mir um einen hohen Gewinn keine gedanken machen. :mrgreen:

  • Zitat von "AndyF"


    Wieso mit Stb. und nicht ohne?


    Ich könnte natürlich auch einen Stb. nehmen, dann brauch ich mir um einen hohen Gewinn keine gedanken machen. :mrgreen:


    Weil es zu diesem Thema jedes Jahr einen gleichlautenden Ländererlass des BMF gibt, der genau das eben so regelt.
    Zu Rest sage ich nix, sondern verweise mal auf @Clematis´ Signatur.


    Gruß, die Catja

  • Zitat von "AndyF"


    Ich könnte natürlich auch einen Stb. nehmen, dann brauch ich mir um einen hohen Gewinn keine gedanken machen. :mrgreen:


    Da muss ich mir einen Kommentar auch verkneifen...*mpf*


    Meine Signatur liefere ich hiermit nach!

  • Zitat von "Clematis"

    Meine Signatur liefere ich hiermit nach!


    Die Signatur mag von Fall zu Fall stimmen, aber für einen Unternehmer ist es unerlässlich
    über seine aktuelle Buchführung ständig informiert zu sein!
    Wenn ich einen Stb. beauftrage und kurzfristig eine BWA oder SuSaListe benötige fängt
    es schon an eng zu werden, da ich dann erst mal ein halbes Jahr warten muss und so
    handlungunfähig bin.


    Wir sollten hier mal 3 Personengruppen unterscheiden:


    1. Die die von Buchführung und Steuern keine Ahnung haben und es trotzdem versuchen:
    Dort kann es sein, dass ein Steuerberater von nöten ist. Der Nachteil dieser Gruppe ist
    jedoch, dass sie nie erfahren wird ob der Stb. alles richtig macht!


    2. Die die Buchführung in den Grundzügen verstanden haben und es selber machen:
    Sie sind jederzeit über die Betriebssituation informiert und können sich die Kosten
    eines Stb. sparen, da es sehr unwahrscheinlich sein wird Fehler zu machen, die teurer
    wie ein Stb. sind.


    3. Die die im Thema sind und lediglich Informationen in besonderen Fällen benötigen:
    (hierzu darf ich mich mal zählen)
    Diese Personengruppe hat noch einen zusätzlichen Vorteil: Sie kann nämlich erkennen
    wenn ein Stb. nicht ordnungsgemäß arbeitet! Und leider erleb ich dies in meinem
    Beruf und Privatleben mehr als mir lieb ist! Tausende Leute vertrauen jährlich ihren
    Steuerberatern und werden regelmäßig um ihr Geld gebracht. Nicht nur die Kosten
    für den Stb. müssen beglichen werden, sondern auch die Steuernachzlg. für falsche
    Erklärungen.


    Ihr solltet mal vom hohen Roß kommen, wenn ich Stb. wäre würde ich nicht so große
    Worte verlieren! Ihr habt lediglich Glück, dass 90% der Kunden eure Arbeit nicht
    beurteilen können!

  • was soll denn diese ständige Motzerei gegen Stb? Sie haben hier doch kostenlose Hinweise erhalten, die Sie einfach anwenden sollten!
    Sie wollen doch auch für Ihre Arbeit bezahlt werden und es ist mehr als unfai, hier immer nur zu meinen, alles besser zu wissen! dann bräuchten sie doch hier solche einfachen Fragen nicht zu stellen!
    Wenn Sie krank sind, gehen Sie zu einem Arzt - auch bei ihm können Sie nicht beurteilen, ob er Ihnen das richtige Medikament verschreibt und dort sehen Sie oft die Folgen auch erst Jahre später!


    Ulli

  • Zitat von "AndyF"


    Die Signatur mag von Fall zu Fall stimmen, aber für einen Unternehmer ist es unerlässlich
    über seine aktuelle Buchführung ständig informiert zu sein!
    Wenn ich einen Stb. beauftrage und kurzfristig eine BWA oder SuSaListe benötige fängt
    es schon an eng zu werden, da ich dann erst mal ein halbes Jahr warten muss und so
    handlungunfähig bin.


    Woher hast Du diese Weisheit???



    Zitat

    1. Die die von Buchführung und Steuern keine Ahnung haben und es trotzdem versuchen:
    Dort kann es sein, dass ein Steuerberater von nöten ist. Der Nachteil dieser Gruppe ist
    jedoch, dass sie nie erfahren wird ob der Stb. alles richtig macht!


    Sie werden auch nie erfahren, wieviel Steuern ihnen der StB spart.



    Zitat


    2. Die die Buchführung in den Grundzügen verstanden haben und es selber machen:
    Sie sind jederzeit über die Betriebssituation informiert und können sich die Kosten
    eines Stb. sparen, da es sehr unwahrscheinlich sein wird Fehler zu machen, die teurer
    wie ein Stb. sind.


    Klar...schon alleine falsche USt-Beurteilungen können Tausende von Euros kosten...
    Sie werdens nur nie erfahren, wieviel Steuern sie zu viel zahlen...



    Dafür hätte dann der StB eine Hapfli.


    Zitat

    Ihr solltet mal vom hohen Roß kommen, wenn ich Stb. wäre würde ich nicht so große
    Worte verlieren! Ihr habt lediglich Glück, dass 90% der Kunden eure Arbeit nicht
    beurteilen können!


    Somit weiss ich, wer von mir hier keine Antwort mehr bekommen wird.


    Edit: Ach, Du bist der, der Wohn-Riester verkauft, aber die Steuerberechnung dazu nicht nachvollziehen kann...dann zählst Du eher zu Deiner Gruppe 1 als zu Deiner Gruppe 3...