Einkommensteuervorauszahlung

  • Stimmt. Habe hierzu am WE bei einem Lehrgang ein paar Infos erhalten, die man eigentlich kurz zusammenfassen kann: Es fehlt noch an klaren Regelungen im Detail. Es steht zwar das Gerüst, aber wie es am Ende genau aussieht, kann man noch nicht sagen. (RL, BMF, Regelungen in Detailfragen usw. fehlen noch). Da mich das Thema selber interessiert, bleib ich aber dran und melde mich ggf. später (falls es einen interessiert).

  • Gerne!


    Aber bitte nicht hier, will nicht wieder eine Diskussion mit AndyF über die vermeintlichen Vorzüge von Wohnriester!

  • Zitat von "Clematis"

    Edit: Ach, Du bist der, der Wohn-Riester verkauft, aber die Steuerberechnung dazu nicht nachvollziehen kann...dann zählst Du eher zu Deiner Gruppe 1 als zu Deiner Gruppe 3...


    1. Falsch ich verkaufe sie nicht sondern entwickel zertifizierte Riester Produkte. ( Wenn du des lesens mächtig wärst hättest du es in dem Thread verstanden )


    2. Ich kann es hevorragend nachvollziehen ! Nur bis ich einem Stb ein Wohnförderkonto mit entsprechender Verzinsung erklärt habe werden einige Jahre vergehen !


    Zitat von "Opa"

    Wenn er alles besser als ein StB weiß, warum fragt er dann hier solche simplen Sachverhalte?


    Weil das FA am WE nicht geöffnet hat ! :mrgreen:
    Oder glaubst Du wirklich, dass ich Antworten aus diesem Forum ungeprüft lasse? WITZBOLD !!!

  • @AndyF:


    Warum brechen Sie eigentlich schon wieder diese völlig überflüssige Diskussion vom Zaun?
    Wenn Sie nichts Konstruktives beizutragen haben, dann schlage ich vor, Sie betätigen einfach mal die Tatstatur nicht!


    Und ansonsten: Bei entsprechender Vorbildung und entsprechendem Prüfungsergebnis steht auch Ihnen der Weg zum StB-Titel offen.
    Vielleicht hört dann dieses überflüssige Gehacke mal auf.


    die Catja

  • Zitat von "Hermann"

    ...und dass Sie Opa im Nachhinein noch mit "Witzbold" titulieren, obwohl dieser Ihnen eindeutig weitergeholfen hat (s. oben),empfinde ich nicht gerade als die "feine englische Art".


    Sorry, aber das war nicht auf Opa bezogen!
    Aber mal Spass beiseite, Ihr glaubt doch nicht wirklich,
    dass man in einem Forum geäußerte Dinge als Tatsache
    sehen kann!?


    Es wäre nun mal sehr naiv die Dinge ungeprüft anzunehmen!!!!


    Siehe hier:


    Zitat

    die Est-Erklärung ist erst zum 31.5.2009 abzugeben - Sie dürfen natürlich früher! Und mit Stb. sogar erst bis 31.12.2009!


    Ich glaube ein unwissender hätte hier nicht alle seine Möglichkeiten ausgenutzt!
    Sagt zumindest mein FA!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Und es geht sogar ohne Stb !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Zitat von "Hibiskuss"

    die Est-Erklärung ist erst zum 31.5.2009 abzugeben


    Mit entsprechneder Begründung kann dies auch nach dem 31.05.2009 geschehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Es liegt dann im Ermessen des FA eine Verspätungsgebühr zu nehmen oder die
    Begründung gelten zu lassen!


    Gut und der Stb hat ja auch nur bis 31.12.2009 Zeit, weil er so langsam ist! :mrgreen:

  • Verspätungsgebühr?


    Wenn Sie schon bei den Steuerleuten mitreden wollen, würde ich vorschlagen, Sie schaffen sich erst mal die einschlägigen termini technici drauf. Aber Sie dürfen sich aber gerne weiter lächerlich machen.


    Zum Rest sage ich besser nix, - könnte nämlich mal wieder unfreundlich ausfallen.

  • Säumniszuschlag?
    Verspätungszuschlag?


    Und der Zuschlag ist natürlich auch keine Gebühr! *lach


    Zitat von "Catja"

    Wenn Sie schon bei den Steuerleuten mitreden wollen, würde ich vorschlagen, Sie schaffen sich erst mal die einschlägigen termini technici drauf.


    Und ich würde es an Ihrer Stelle mit einem Grammatikduden versuchen! Dann machen Sie sich nicht ganz so unglaubwürdig und lächerlich!
    Wie ich mir Fachbegriffe draufschaffe weiss ich auch nicht!


    Zitat von "Catja"

    Aber Sie dürfen sich aber gerne weiter lächerlich machen.


    Ohne Worte!!!


    Und wie Sie sehen können ist es sehr einfach auf Ihr niedriges Niveau zu kommen!


    Aber so reagieren Stb. halt wenn sie im Unrecht sind. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  • AndyF: Bitte hören Sie endlich auf, hier so überflüssige Seitenhiebe auszuteilen, wenn Sie nicht auch einstecken können.
    Die Unterschiede in den steuerlichen Nebenleistungen, sowie deren Abgrenzung gegeneinander lernt ein Azubi im Steuerfach in der ersten AO-Stunde.


    Seien Sie einfach froh, dass man Ihnen Ihre Frage beantwortet hat.
    Es wird nämlich das letzte Mal gewesen sein.