GbR Gründung

  • Hallo aus Berlin, wer könnte vielleicht weiterhelfen bevor ich einen Steuerberater konsultiere ? Habe mich nebenberuflich mit einer GbR selbstständig gemacht- Kleinunternehmer. Am 15.07. endete ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis meiner Frau. Sie ist Mitinhaber der GbR. Somit ist sie nunmehr nicht mehr versicherungspflichtig und würde sämtliche Anwartschaften- also EU Rente, RV Ansprüche, pp verlieren, sofern sie diese nicht freiwillig und teuer weiterzahlt.Desweiteren müßte sie sich privat KV versichern. Also nochmals ca. 300.-€.Besteht nicht nunmehr hier die Möglichkeit, daß ich meine Frau als Aushilfe sozialversicherungsmäßig anmelde obwohl sie in inserer gemeinsamen GbR schon Gesellschafter ist ?? Demnach würde ich sie auf 410.-€ anmelden. Hat jemand Erfahrung im Gesellschaftsrecht ??Gruß und Dank aus Berlin

  • Mitunternehmer (z.B. auch Gesellschafter einer GbR) können nicht von der eigenen GbR angestellt werden. Dies würde bei Ihnen lediglich durch ein Einzelunternehmen des Mannes gehen, welcher seine Frau anstellt. Hier gilt es den Grundsatz des Fremdvergleiches zu beachten.

  • Danke vielmals für die Hilfe, allerdings habe ich vorher einen StB konsultiert, bin ja schließlich Beamter, es haben sich aber in sehr kurzer Zeit sehr viele Eigenschaften geändert.Dies macht eine ständige Aktualisierung erforderlich, wäre ja auch sonst zu einfach- :)

  • Hallo liebe Fachleute, wie das Leben so spielt, habe ich soeben meine kostenpflichtige Antwort von meinem Steuerberater zu diesem Thema erhalten. Selbstverständlich ist es möglich, die Ehefrau mit einem entsprechenden Gesellschaftervertrag im Rahmen eines weiteren Dienstleistungsvertrages zu beschäftigen insbesondere dann, wenn ich als Ehemann gem. Vertrag alleiniger Geschäftsführer bin und diese Klausel allein abzeichenen darf. Muß nur alles in den Vertrag hinein. Also nur der Vollständigkeit halber- damit Recht auch recht bleibt, es ist möglich. Bitte für die Zweifler nacharbeiten. Trotzdem vielen Dank. :lol:

  • Zitat von "piggysally"

    Selbstverständlich ist es möglich, die Ehefrau mit einem entsprechenden Gesellschaftervertrag im Rahmen eines weiteren Dienstleistungsvertrages zu beschäftigen insbesondere dann, wenn ich als Ehemann gem. Vertrag alleiniger Geschäftsführer...

    (Hervorhebungen durch mich...)


    Aha. Gesellschaftervertrag / Dienstleistungsvertrag. :roll:
    Aha. Ohne Einschränkungen? *staun* Selbstverständlich. :roll:
    Spannend. (Hat da etwa einer Handelsbilanz mit Steuerbilanz verwechselt? *grübel*) :roll:
    Ich würde mich vorab mal sicherheitshalber nach der Höhe der Haftsumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des StB erkundigen. Könnte nötig werden. Kleiner Hinweis: 250.000 € sind die gesetzlich vorgeschrieben Mindestsumme hierfür.


    Zitat von "piggysally"

    [...] damit Recht auch recht bleibt, es ist möglich[...]

    Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.


    die Catja

  • Hallo,
    wenn ich meinen Senf auch noch dazu abgeben darf. :lol:

    Zitat von "piggysally"

    ...daß ich meine Frau als Aushilfe sozialversicherungsmäßig anmelde obwohl...


    Zitat von "piggysally"

    ...Dienstleistungsvertrages zu beschäftigen...


    Aber Du willst mit Deiner Frau doch keinen Dienstleistungsvertrag, sondern einen Arbeitsvertrag schließen :?: :!:
    Einen Dienstleistungsvertrag verstehe ich so, dass ich von einer externen, nicht dem Betrieb angehörenden Person/Firma, eine Dienstleistung einkaufe und diese hierfür den Betrag x erhält. Eine Sozialversicherungspflicht für mich als Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer besteht somit nicht.
    Und das ist doch nicht gewollt.


    Aber: Eine Anstellung als sonstigen Beruf, z.B. Fahrer, Aushilfe oder ähnliches ist möglich, wobei die Anstellung einen Akt der Geschäftsführung darstellt. Fraglich ist nur, warum dies geschehen sollte, da ja beide Gesellschafter schon am Gewinn und Verlust beteiligt sind?


    Und hier liegt meiner Meinung nach das Problem. Bei einer Betriebsprüfung durch die Krankenkasse, die unweigerlich dann kommen wird, könnte dies zu einer Beanstandung führen. Denn es könnte der Missbrauch unserer Sozialsysteme unterstellt werden. Ich würde zumindest auch diesen Aspekt abklopfen. Nicht, dass dann das Böse erwachen kommt.
    Denn das Arbeitsverhältnis wird ja nur deswegen begründet, um eine Person, die von ihrer Stellung als GbR-Gesellschafter keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu bringen, um die Vorzüge unseres Sozialwesens zu genießen. Und dann soll der Beitrag vorsätzlich und ganz bewußt noch nicht einmal nach dem realen Einkommen berechnet werden, sondern nach dem einer "Aushilfe", die nur geringfügig über dem Mindestsatz für den Minijob verdient (B....g :?: ).
    Das hat aber ein Geschmäckle :evil:
    Aber so etwas macht ein

    Zitat von "piggysally"

    ...bin ja schließlich Beamter...


    natürlich nicht.
    Derartige Gedankengänge kann nur ein Nichtbeamter haben, denn der hat ja auch nie solch einen Satz gesprochen: "...geltenden Gesetze zu wahren...". Entschuldigung. :mrgreen: :roll:


    Noch ein Zitat von der Info-Seite der IHK-Frankfurt:
    Die Mitglieder der GbR sind wie alle selbständig Tätigen in Deutschland normalerweise nicht sozialversicherungspflichtig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung). Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für ehemalige Angestellte möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. In einigen Branchen ist auch ein Unternehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), wenn er keine Arbeitnehmer beschäftigt.


    Aber wie Du selbst festgestellt hast, kostet das halt etwas mehr, als die Sozialbeiträge für eine Aushilfe.


    Also mach es richtig

    Zitat von "piggysally"

    ...damit Recht auch recht bleibt...

    .


    Gruß
    khMcologne