Unterschied zwischen Kasse und Verrechnung ???

  • Ich habe in der neuen Version gesehen, dass ich unter "Finanzen" oben drei Registerreiter habe:


    1.) Kasse
    2.) Mein Geschäftskonto
    3.) Verrechnung


    Was muss ich über welchen Posten buchen?


    Wenn ich eine Rechnung über mein Privatkonto begleiche, muss ich es dann über Kasse oder Verrechnung buchen?


    Wie muss ich es buchen, wenn ich es bar aus meinem Portemonaie bezahle? Eine extra Barkasse habe ich garnicht. Müsste ich diese haben?


    Gruss,


    Stormmaster

  • Hallo,


    bei EÜR brauchst du weder Kasse noch Konto ;) Es wird davon ausgegangen, dass dir die Firma gehört (was ja auch der Fall ist^^) und dass du alles von deinem Geld bezahlst.
    Streng genommen bist du dem FA nicht mal Rechenschaft über dein Konto schuldig ;)
    Beim Büro buchst du einfach Geschäfsvorfälle die bar beglichen werden über Kasse, Buchungsposten auf deinem Konto über Bank (dabei werden private Kontobewegungen einfach nicht zugewiesen), und über Verrechnung machst du alles andere. Wir haben bei uns z.B. ein PayPal Konto und das buchen wir über Verrechnung. Da kann man nämlich auch lustig das Geld hin und herschieben ^^ Da gibt's im Büro den Bereich Geld und dann wählt man einfach bei PayPal Abbuchung an dein Bankkonto und beim Bankkonto sagt man einfach es kommt von Verrechnung :)

  • Und wie muss ich Umsätze über meine Kreditkarte verbuchen ???


    Dazu noch eine Frage:


    Zählt bei Kreditkartenumsätze eigentlich das Datum der Belastung der Kreditkarte, oder das Datum an dem die Monatsabrechnung dem Konto zu lasten gelegt wird ???

  • Zitat von "Stormmaster"

    Und wie muss ich Umsätze über meine Kreditkarte verbuchen ???


    Dazu noch eine Frage:


    Zählt bei Kreditkartenumsätze eigentlich das Datum der Belastung der Kreditkarte, oder das Datum an dem die Monatsabrechnung dem Konto zu lasten gelegt wird ???


    Hallo Stormmaster,
    das Konto der Bank. Sonst stimmt nachher auch nicht Dein Banksaldo wenn Du vorher die Kreditkarte buchst und dann ncomals die Bank fuer die Abbuchung der Kreditkarte

  • Hallo Franco, hallo Stormmaster,


    bin gerade auf dieses Thema gestoßen, da ich auch gerade überlegt habe, wie man in 'Mein Büro' Kreditkartenumsätze verbucht.


    Franco, meiner Meinung nach ist Deine Antwort nicht unbedingt finanzamtsfest:


    Ich hatte hier ein Gespräch mit meinem zuständigen Finanzamtsmenschen und der meinte folgendes: Es gelte das Datum der Buchung und das sei nunmal bei einer Kreditkarte die Buchung auf dem Kreditkartenkonto.


    Gut möglich aber, dass ein anderer Finanzbeamter eine andere Meinung hat.


    Bei der EÜR ist das aber sowieso meist kein wirkliches Problem, solange die Verbuchung der Umsätze im richtigen Jahr stattfindet: Erst beim Jahreswechsel wird's dann kritisch.


    Hier in der Praxis würde ich danach vorgehen, wie die Kreditkartenumsätze in 'Mein Büro' verbucht werden:


    1. Werden die Umsätze manuell per Verrechnungskonto verbucht (und die monatlichen Abbuchungen vom Girokonto auf das Kreditkartenkonto nicht zugeordnet), würde ich das Buchungsdatum auf der Kreditkartenabrechnung verwenden.


    2. Soll die monatliche Abbuchung vom Girokonto auf das Kreditkartenkonto für die Verbuchung in 'Mein Büro' genutzt werden (online), muss man die Online-Buchung sinnvollerweise splitten: Nur die geschäftlichen Kreditkartenumsätze werden den geschäftlichen Kategorien (Konten) zugeordnet.
    Bei diesem Vorgehen wird natürlich das Datum der Abbuchung vom Girokonto verwendet.


    Falls ich mir hier irren sollte, bitte Einspruch einlegen!


    Gruß,


    Volkmar

  • Zitat von "Stormmaster"

    Und wie muss ich Umsätze über meine Kreditkarte verbuchen ???


    Dazu noch eine Frage:


    Zählt bei Kreditkartenumsätze eigentlich das Datum der Belastung der Kreditkarte, oder das Datum an dem die Monatsabrechnung dem Konto zu lasten gelegt wird ???


    kasse = bargeldverkehr, einnahme/ausgabe
    onlinekonto = braucht man nichts dazu sagen
    verrrechnungskonto = alle sonstige arten zb. überweisung vom privatkonto


    kreditkarte :!:


    ist es kreditkarte vom geschäftskonto wird es ja zum monatsende verbucht auf dem geschäftskonto (da ja der zahlungsausgang tag der verbuchung ist)


    kreditkarte vom privatkonto oder sonstige :!:
    würde ich am tag des kaufes verbuchen über verrechnungskonto, sehe ich an wie bargeldverkehr oder überweisung vom privatkonto


    oG.


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  • Der "Knackpunkt" an der ganzen Sache ist das Umsatzsteuergesetz:


    Bei den betrieblichen Ausgaben ist der Vorsteuerabzug dann zu machen, wenn die Leistung und die Rechnung vorliegt :!:
    Das ist unabhängig von der Zahlung :!:


    Wer EÜR macht, macht die Vorsteuer meist erst bei Zahlung geltend.
    Das ist eigentlich falsch und kann theoretisch bittere Konsequenzen haben: Die Vorsteuer verfällt eigentlich, wenn sie nicht im richtigen Zeitraum angemeldet wird.


    Kurz und Gut:


    Bei der EÜR sollte man Ausgaben möglichst immer zu dem Zeitpunkt verbuchen, wenn die Leistung erbracht ist und die Rechnung bzw. der Kassenbon vorliegt. Auf die Verbuchung von geschäftlichen Kreditkartenumsätzen (egal ob private oder geschäftliche Kreditkarte) übertragen hieße das, die Buchungen im Verrechnungskonto zu machen und nicht zu warten, bis per Lastschrift auf das Girokonto das Kreditkartenkonto ausgeglichen wird. Obwohl Letzteres vielleicht manches Mal bequemer wäre.


    Aber wie oben schon gesagt: Kritisch ist das in der Praxis nur, wenn Ausgaben am Jahresende entstanden sind und die Lastschrift vom Kreditkarteninstitut erst im folgenden Jahr kommt. :wink:


    Gruß,


    Volkmar

  • Hallo Robkat,


    ich habe jetzt leider nicht verstanden, was Du mir bzw. uns mit Deinem letzten Beitrag sagen wolltest. :(
    Hatte ich etwas falsches geschrieben?


    Bitte um Erläuterung (wenn's geht, in eigenen Worten)...


    Gruß,


    Volkmar


  • bestätigt ja nur deine aussage, am besten ist im dezember nicht mit der kreditkarte einkaufen :lol:


    aber scherz beseite:



    Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens führt beim Zahlungsempfänger zum Zufluß.
    Der Abfluß beim Kreditkarteninhaber erfolgt mit Unterschrift auf dem Belastungsbeleg.


    am besten ein Kreditkartenkonto einrichten und zahlungen verbuchen :!: oder im Verrechungskonto :!:


    bei mir zahlt keiner mit kreditkarte :(

  • So wie ich es sehe (als einer der noch eine private Visakarte hat), ist es die einfachste Lösung den Einkauf mit der Kreditkarte mit dem Einkaufsbelegdatum über die Kasse zu verbuchen. Damit wird man dem Zuflussprinzip gerecht und hat keinen Ärger wegen Datumsdifferenzen mit Buchhungsdatum "Mein Büro" und Buchungsdatum "Bankkonto".


    Gruss,


    Der Stormmaster

  • Zitat von &quot;Stormmaster&quot;

    So wie ich es sehe (als einer der noch eine private Visakarte hat), ist es die einfachste Lösung den Einkauf mit der Kreditkarte mit dem Einkaufsbelegdatum über die Kasse zu verbuchen. Damit wird man dem Zuflussprinzip gerecht und hat keinen Ärger wegen Datumsdifferenzen mit Buchhungsdatum "Mein Büro" und Buchungsdatum "Bankkonto".


    Gruss,


    Der Stormmaster


    eher über verechnungskonto über kasse eigentlich nur bargeld vom betrieb :!:


    manche kreditkarteninsti. lassen sich auch schon online abrufen, weis nicht wie es bei deiner aussieht. bei mein geld kann man solch ein konto einrichten!

  • Das mit dem genauen Unterschied von Kasse und Verrechnung habe ich dann irgendwie noch nicht richtig verstanden. Bislang habe ich das Verrechnungskonto noch nie bebucht, da ich alles was NICHT FIRMENKONTO ist über die Kasse verbuche. Aber vielleicht kannst Du da ja nochmal kurz was zu sagen...


    Ich habe eine Visakarte von der Lufthansa "Miles & More" (da gibt es immer so schöne Bonusmeilen). Keine Ahnung ob es möglich ist da ein Onlinekonto einzurichten.


    Gruss,


    Der Stormmaster


  • alles was nicht firmenkonto ist machst übers "verrechnungskonto" :!:


    nimmst du bargeld aus deiner kasse (firma) oder erhälst bargeld (für rechnung) machst über kasse :!:


    aber wie schon gesagt ist keine pflicht bei der eür :!:

  • Heisst das ich muss meine ganzen Buchungen jetzt löschen und noch mal alle neu eingeben ?


    Macht das denn einen Unterschied für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung ?

  • Wie schon gesagt: Es ist für die EÜR letzlich völlig egal, ob Du im Online-, im Verrechnungs- oder im (Bar-)kassenkonto buchst. Da würde ich normalerweise nichts mehr ändern (außer, Du hast zuviel Zeit :wink: ).


    Wenn Du allerdings jetzt zum Jahreswechsel etwas hinsichtlich der USt. ins falsche Jahr gebucht hast, würde ich es schon korrigieren. Das kann ja nicht so viel sein, oder?


    Ich gehe aber davon aus, dass das FA in dieser Hinsicht nicht päbstlicher als der Pabst ist. Oft kennt man beim FA das USt.-Gesetzt selbst nicht genau...


    Gruß,


    Volkmar

  • Folgende Aussage erklärt wunderbar den Unterschied zw. Kasse und Verrechnung. Besonders für Unternehmer, die die Kleinerunternehmerregelung in Anspruch nehmen. I.d.R. alles über Kasse.

    Zitat

    kasse = bargeldverkehr, einnahme/ausgabe
    onlinekonto = braucht man nichts dazu sagen
    verrrechnungskonto = alle sonstige arten zb. überweisung vom privatkonto