Seltsame Lastschrift

  • Hallo, ich bin neu hier und weis nicht ob das hier reinpasst?
    Aber ich bin total verzweifelt.
    Bei der Postbank wenn man anruft geht ja keiner hin :x
    Mir wurde im Dez. 06 19 euro per lastschrift abgebucht und ich weis überhaub net wer das ist?
    Habe mir wieder den Betrag zurückgeholt.
    Nun hat dieser Mensch wieder abgebucht und diesmal sinds 19,49.
    Da steht immer ihr Beitrag zum....
    Wie finde ich heraus wer das ist?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Andrea35"

    Nun hat dieser Mensch wieder abgebucht und diesmal sinds 19,49. Da steht immer ihr Beitrag zum....
    Wie finde ich heraus wer das ist?


    Hast Du denn die Bankverbindung des Auftraggebers? Dann könnte man per Google mal probieren, ob man dazu den Kontoinhaber findet.
    Bist Du Dir keiner Schuld bewußt, kannst Du natürlich weiter stornieren.
    Ansonsten gebe Dir den Rat, zur Postbank zu gehen und das zu klären. Die müßten Dir sagen können, woher die Abbuchung kommt.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Billy1963"

    Die müßten Dir sagen können, woher die Abbuchung kommt.


    Jein.


    Die können eine (kostenpflichtige) Nachforschung beauftragen. Damit wirst du aber auch nicht mehr rausbekommen als Kto. und BLZ.
    Und diese steht auch bei der Buchung im Auszug. Evtl. bekommst du noch den "echten" Einreichernamen.
    Ein Adresse o.ä. darf aufgrund des Bankgeheimnis nicht weitergegeben werden.


    Der einzige Trost:
    Da die Lastschrift unberechtigt ist, kannst du die Lastschrift jederzeit, fristlos und ohne Angabe von Gründen zurück geben.


    Wenn es immer wieder vorkommt, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als das Konto zu schließen und ein anderes mit einer neuen Kontonummer zu eröffnen.


    Sollte wirklich ein Betrugsversuch vorliegen, ggf. Anzeige wegen Betrug erstatten.


    Grüße


    Sandro

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "SaSue"

    Da die Lastschrift unberechtigt ist


    Dessen schien er sich nicht so sicher. Allerdings spricht einiges dafür: Gebühren für geplatzte Lastschriften (für die man die Schuld trägt) sollte deutlich höher ausfallen als die Differenz zum zweiten Abbuchungsbetrag.
    Gruß
    Dirk