Hallo,
ich habe Software gekauft, 177,95 EUR.
Nun stehe ich mit der Buchung auf Kriegsfuß.
- Anlagegut - abschreibung über x jahre
- Bürobedarf
was ist hier richtig?
Steffi
Hallo,
ich habe Software gekauft, 177,95 EUR.
Nun stehe ich mit der Buchung auf Kriegsfuß.
- Anlagegut - abschreibung über x jahre
- Bürobedarf
was ist hier richtig?
Steffi
Bitte einmal hier lesen: Wie "Mein Büro" buchen?
Sofern GWG bitte die geänderten Abschreibungsregeln (seit 01.01.2008 ) beachten.
Ok, wenn ich jetzt richtig verstehe, muss die Software in den Sammelpool.
Das kommt darauf an, ob die 177,95 Euro Brutto oder Netto sind (vorausgesetzt Du bist kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Wenn Brutto, dann entspricht der Nettokaufpreis 149,54 Euro und damit wäre die Grenze von 150,00 Euro unterschritten.
Ich bin Kleinunternehmer.
Dann ist der Sammelpool richtig.
Handelt es sich allerdings um ein Update, dann fällt dies in der Regel unter Instandhaltungsaufwand und kann direkt als Betriebsausgabe gebucht werden. Nur wenn das Update in sich ein selbständig lauffähiges Programm ist (wie z.B. MB Mittelstand und Professional), ohne Abhängigkeit zur Vorgängerversion, ist das Update zu aktivieren und die alte Version abzuschreiben. Handelt es sich aber bei dem Update um eine Standard-Software kommt eine außerordentliche Abschreibung der alten Programmversion nicht in Betracht, da diese vor aufspielen des Updates voll funktionsfähig war und die alte Programmversion jederzeit wieder auf einem PC installiert werden kann (Trifft bei MB Mittelstand und Professional aber nicht zu, da die jeweilige Jahresversion nach Ablauf des Jahres nicht mehr voll funktionsfähig sind).
Hier finde ich allerdings eine andere Information. Was ist denn nun richtig?
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=601
Welche Abschreibungs-Wertgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Bei den Abschreibungs-Wertgrenzen handelt es sich grundsätzlich um Nettobeträge. Die gelten erfreulicherweise aber auch für "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, obwohl diese gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Angenommen, eine Digitalkamera kostet 140 Euro plus 26,60 Euro Mehrwertsteuer, dann darf sie vom Kleinunternehmer im Jahr der Anschaffung trotzdem komplett abgeschrieben werden! In seiner Einnahmenüberschussrechnung schlägt die Kamera somit als Betriebsausgabe in Höhe von 166,60 Euro zu Buche!
Dann kann ich Dir nur eine Beratung bei einem Steuerberater empfehlen.
Spar dir den Steuerberater, ruf beim FA an oder fahre hin, Existenzgründer erhalten dort bereitwillig Auskunft, du bist doch Existenzgründer? Wenn ja, hast du sicher ein freundliches Schreiben vom FA bekommen, wo sie dich herzlich begrüßen , du bist ja neuer Kunde/Steuerzahler, die wollen ja nur dein Bestes. Auf diesem Schreiben steht, oder sollte stehen, wer dein Ansprechpartner ist, quetsch den oder die aus.