Laptop für Geschäft

  • Hallo,


    ich habe mal wieder eine Frage.


    habe mir einen Laptop (500€) gekauft, fürs Geschäft. Meine Frage ist, wie verbuche ich das Ding richtig, auch wegen dem Anlagenverzeichnis und Abschreibung. Ich nutze WISO Kaufmann 2009 Standart, EÜR und ist Versteuerung.


    Bedanke mich schon mal und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.



    Karsten


  • Hallo Karsten,
    Wisokaufmann Standard hat leider kein integriertes "Anlageverzeichnis" als auch , gibt es nur bei Professional und Mittelstand.


    Abschreibung GWG ueber Anlagenpool immer 5Jahre
    Fuer Deinen Fall lies bitte die Ausfuehrungen von Eva-Maria im fogenden Post.
    Die dort und auch unten genannten Konten beziehen sich alle auf SKR03, der bei einer WisoKaufmann EÜR Installation verwendet wird.


    Abschreibungen von Anlagegut ueber 1500EUR nach Afa-Tabelle
    Fuer Abschreibungen ueber 1500EUR als Anlagegut (nicht GWG als Anlagenpool) gilt folgendes.
    Auf meiner homepage > Download dieses > muster_anteil_afa_liste_bs_20080621
    Denke daran, dass die Abschreibung im ersten Jahr und letzten Jahr entsprechend des Anschaffungsmonats anteilig erfolgt. Dieses ist in meinem Muster beruecksichtigt.


    Zuerst wird der Kaufbetrag Brutto auf das Konto 0400 Betriebsausstattung gebucht und dann diesem Konto der Vorsteuerschluessel fuer 19%VSt zugeordnet.
    Das Konto 0400 Betriebsausstattung erscheint nicht in der EÜR.


    Hiermit wird die gesamte Vorsteuer im Anschaffungsmonat auf der UVA ausgewiesen. VSt wird auch bei IST-Versteuerung immer direkt im Anschaffungszeitraum geltend gemacht, nicht erst wenn bezahlt wurde.


    Die jaehrliche Abschreibungen (Konto 4830) wird jeweils am Ende eines Geschaeftsjahres gebucht. Download hierzu Anleitung "vorlage_Jahresabschluss_bs_080621.pdf" auf meiner homepage.
    Hierdurch verringert sich der Netto Anschaffungsbetrag auf Konto 0400 und der Abschreibungsbetrag auf Konto 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen erscheint dann auch auf Deiner EÜR als Ausgabe.


    geaendert am 29.12.08 aufgrund Poqsting von Eva-Maria

  • Hallo Franco,


    danke für Deine Antwort. Bei WISO Kaufmann habe ich den Kontorahmen SKR03. Gehe mal davon aus, dass da Deine Antwort ebenso zutrifft.


    Eine andere Frage, muss ich hier was eintragen? Habe das bis jetzt nie gemacht, denke aber mal das bestimmt was angegeben werden müsste, betrifft auch die anderen Konten.

  • Hallo Karsten, hallo Franco,


    zuerst einmal, soweit ich sehen kann, ist die Einstellung für das Konto 0400 korrekt.


    Zur Abschreibung des Laptops: Ich habe mir Francos Anleitung nicht angesehen, aber da das Laptop 500 € (brutto oder netto ist hier egal) gekostet hat, gehört es zu den neuen GWG die über einen Anlagenpool des betreffenden Wirtschaftsjahres abgeschrieben werden. (zwischen 150,01 € und 1.000,00 € netto)
    Konto im SKR03 ist 0485, das Abschreibungskonto für den Anlagenpool ist 4862. Dieser Pool wird gleichmäßig über 5 Jahre mit 20 % abgeschrieben, maßgebliche Berechnungsgrundlage ist der Wert des Pools beim Jahresende, keine zeitanteilige Abschreibung.


    Oder hat sich an dieser Regel schon wieder etwas geändert?


  • Hallo Eva-Maria,
    Du hast voellig Recht mit dem GWG, es hat sich nichts geaendert :)
    Habe mein Post ensprechend geaendert. Danke fuer den Hinweis, hatte ich doch glatt uebersehen.


    Hallo Karsten,
    folge bitte der Ausfuehrung von Eva-Maria, und lies ggf mein gaendertes Post noch einmal. Die Konten-Nummeren sind korrekt, Du verwendest SKR03 wie auch die o.g. Beispiele.

  • Hallo Karsten,
    die verschiedenen Antworten haben dich offensichtlich verwirrt.


    Schau bitte noch einmal in die Antwort von Franco, er hat sie geändert.
    Dein Laptop gehört in den Anlagenpool für 2008, Abschreibung 5 Jahre = 20 %

  • Hallo,




    ja ich habe es eben noch mal genau gelesen. es sind 5 Jahre (auch wenn der Laptop nicht so lange halten wird).


    Aber gab es nicht mal eine Regelung, dass bis zu einer gewissen Summe der Betrag sofort abgeschrieben werden kann? das würde mich noch interessieren.




    Karsten

  • Hallo Karsten,
    die ursprüngliche Regelung bis 2007: geringwertige Wirtschaftsgüter konnten bis zu einem Wert von 410 € netto sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.


    Mit dem Jahressteuergesetz 2008 sind diese sofort abschreibbaren GWG auf einen Wert bis 150 € netto begrenzt, zwischen 150,01 € und 1.000,00 € gehören sie zum Anlagenpool des jeweiligen Jahres, darüber wird normal nach AfA-Tabelle abgeschrieben (ab 2009 auch wieder degressiv möglich).


    Auch Wahlmöglichkeiten, die es bis 2007 gab, wurden abgeschafft.
    Sollte dein Schlepptopp kaputt gehen oder gestohlen werden, musst du den Pool-Wert übrigens unverändert weiter abschreiben (bis zur nächsten Gesetzesänderung; frage bitte nicht nach der Logik - es gibt keine!)

  • Hallo,


    ich hab jetzt doch noch mal eine Frage.


    Wie buche ich richtig.


    Ich habe im Monat der Anschaffung (September) den Kaufpreis in Haben auf das Gegenkonto 0485 gebucht, die Vorsteuer angegeben und als Konto 1200 (Bank) angegeben. Ist das richtig?


    Zur Abschreibung im Monat Dezemer als Haben Gegenkonto 4862 und als Konto wieder 1200 (Bank).


    All dies in der Buchhaltung unter Geschäftsvorfälle.


    Ist das richtig ober habe ich einen fehler drin?


    Danke schon mal Karsten

  • Das dürfte falsch sein. Die erste Buchung dürfte wohl OK sein, die 2. müsste lauten 4862/0485 (damit wird dann der auf 0485 ursprünglich gebuchte Wert dort um die 20% gemindert).
    Aber warte mal die Antwort der Profis ab, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich richtig liege.

  • Hallo Gintl7, Karsten,


    exakt, im Soll 20 % des netto Kaufpreises auf 4862 und im Haben gegen 0485.
    Du verminderst mit der Abschreibung den Wert des Anlagenpools und deinen Gewinn. Da damit keine Geldbewegung verbunden ist, auf keinen Fall noch einmal gegen das Bankkonto buchen.


    (die Obergrenze ist übrigens 1.000 €, mein Post habe ich schon abgeändert)

  • Hallo Karsten,
    die Buchungstechnik - Soll und Haben auf den richtigen Konten - stimmt, aber der Betrag stimmt nicht.


    Noch mal zum Sammelposten: Alle Buchungen im Laufe des Jahres ergeben in der Summe den Wert des Anlagenpools 2008, der per 31.12.2008 festgeschrieben wird und dann auf 5 Jahre (mit 20 %) abgeschrieben wird.


    In deinem Fall ist es nur eine, ändert aber nicht an der Art, wie das Konto behandelt wird.


    Daher gibt es hier keine zeitanteilige AfA.
    Ich komme auf einen Abschreibungsbetrag von 85,19 €

  • Hallo Karsten,
    da dir meine Hilfe nicht reicht: Hier ein Zitat aus meinem Nachschlagewerk:


    ...der Posten ist auf die Dauer von 5 Jahren gleichmäßig zu verteilen und als Aufwand zu berücksichtigen; wann die einzelnen Wirtschaftsgüter erworben wurden, ist unerheblich.

  • Hallo,


    ich muss Thema noch mal "aufwärmen".


    Bin eben dabei meine Steuererklärung zu machen. Ich nutze WK 2009 und SKR03. Erscheint in der Einnahme Überschussrechnung irgendwo die Abschreibung (oder müsste diese wo erscheinen)?


    In meiner EÜR erscheint die Abschreibung nirgends extra aufgeführt. Ist das so richtig?



    Karsten