hallo,
wo genau trage ich denn eine fondsgebunden rentenversicherung unter sonderausgaben ein? stolpere darüber jedes jahr...
k.
hallo,
wo genau trage ich denn eine fondsgebunden rentenversicherung unter sonderausgaben ein? stolpere darüber jedes jahr...
k.
Nirgendwo. Diese kann man nicht absetzen.
klar,ist die ansetzbar! sonst hätte ich sie ja nicht abgeschlossen.
Zeile 73 bzw 74 des Bogens, abhängig ob mit kapitalwahlrecht oder ohne. ("danke an hermann")
DOPPELTE POSTS sind die besten Posts!!!
Das steht im WISO Sparbuch Hilfemenü zu Ihrer Anfrage:
Beiträge zu Lebensversicherungen können Sie in der Regel im Rahmen der übrigen Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen. Zu den Lebensversicherungen zählen nicht nur die normalen Lebensversicherungen sondern auch:
Nicht als Lebensversicherungen zur berücksichtigen sind z. B. die folgenden Formen:
Ich denke, dass ich deshalb seit vier Jahren meine fondsgebundene RV nicht geltend mache.
...ich sprach von einer fondsgebundenen rentenversicherung und nicht von einer lebensversicherung!!
das sie das die letzten jahre nie ansetzten konnten ist mir schleierhaft,da ihr anbieter einer fondsgeb. rentenvers. ohne kapitalwahlrecht wie in meinem fall auch etwas schriftl. geben können fürs finanzamt!
und was meinen sie mit doppelposts?ich habe die frage in das thema bedienung geschrieben-da ich nicht weiß wo ich es eintragen muss.desweiteren habe ich die frage in die sonderausgaben gestellt-da sie dort m.e. auch richtig ist.
mfg
k
Versuch macht klug...
Ich habe sie bisher nicht angesetzt, weil mein Makler mir dies so mitteilte und ich auch die Spielregeln (AGB´s) so interpretiert habe.
Aber ich werde diese Ausführung demnächst für die Erklärung 2008 anwenden und der Entscheidung entgegen fiebern!
MfG
mArk G.
Zitat
kiezenhorst:
und was meinen sie mit doppelposts?ich habe die frage in das thema bedienung geschrieben-da ich nicht weiß wo ich es eintragen muss.desweiteren habe ich die frage in die sonderausgaben gestellt-da sie dort m.e. auch richtig ist.
Und genau das ist ein Doppelpost.
Wozu noch ein Eintrag bei den Sonderausgaben, wenn es doch eindeutig eine Frage zur Bedienung der Software ist. Zur Absetzbarkeit ist doch nichts gefragt worden.
...ist mir klar,dass soetwas ein doppelpost ist! nur leider kam die einzige richtige antwort im bereich "sonderausgaben" und nicht im bereich bedienung.
Letztendlich hatten wir beide Recht. Denn folgendes habe ich noch gefunden:
"Beiträge zu Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht und Laufzeitbeginn vor 2005 zählen nicht zu steuerlich begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen. Sie sind im Rahmen der übrigen Versicherungsbeiträge (wie z. B. Unfall-, oder Haftpflichtversicherung) bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 € abziehbar. Laufzeitbeginn vor 2005 bedeutet, dass mindestens ein Beitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde und die Laufzeit der Versicherung vor dem 01.01.2005 begann."
Und das ist bei mir der Fall...
MfG
M.G.