Fahrten zur Arbeit, ab wieviel Kilometer Nachweis durch zb.Werkstattrechnung??

  • Hallo, ich habe jeden Tag eine einfache Fahrt von 60 Kilometern zur Arbeit. Diese möchte ich jetzt natürlich gerne in den Werbungskosten geltend machen!


    Ab wieviel Kilometern muss ich den einen Nachweis erbringen durch Werkstattbelege oder sonstiges?


    Ich lasse nämlich meinen PKW von nem Bekannten warten und habe also keine Rechnungen zur Hand.


    Also ich habe an 218 Arbeitstagen jeweils eine einfache Fahrt von 60 Kilometern gehabt, kann mir das jemand aufschlüsseln???


    Vielen Dank!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo BettyWST!


    Die Entfernung würde ich ganz normal so wie von Ihnen geschildert eintragen.
    Als Nachweis für wirklich gefahrene km kann z.B. der TÜV-Beleg sein, welchen Sie dann bekanntlich aber nur alle zwei Jahre zur Vefügung haben... :)


    218 Tage á 60km *0,30€ = 3.924 € Werbungskosten


    Damit liegen Sie sogar noch unter der Deckelung für öffentliche Verkehrsmittel, welche bis 4.500€ angegeben werden können.


    LG
    mArk

  • Hey Mark,


    danke erst mal für die Info!


    Also wenn ich das richtig verstehe müsste ich keinen Nachweis erbringen? gibt es einen bestimmten Betrag ab dem ein Nachweis erbracht werden Muss??

  • Wie verhält es sich eigentlich, wenn mann hierfür keinen Nachweis durch eine Werkstattrechnung vorlegen kann?? Ich fahre täglich114 Km und benutze dabei mein Auto, das von meinem Freund und das von meinem Vater. Ich und mein Freund haben beide Anfang des Jahres neue Autos gekauft und diese haben in dem Fall noch keine Werkstatt gesehen. Bei Problemfällen werden alle Autos bei uns von meinem Vater repariert, also lange Rede, kurzer Sinn, ich kann definitiv keine Werkstattrechnung vorlegen. Für die Fahrten berechnet mir Wiso einen Betrag von 7730 Euros(226 Arbeitstage). Werde ich da Probleme mit der Absetzung haben?? Wie kann ich das sonst Nachweisen?

    • Offizieller Beitrag

    sternschnuppe


    Ein akzeptabler Nachweis wäre hier z.B. die Vorlage aller Tank-Quittungen, welche das Jahr über aufzubewahren sind.


    Probleme können aber dadurch entstehen, wenn zwischendurch mit "fremden" Fahrzeugen (Vater, Freund) gefahren wird.


    Vom hiesigen FA sind mir Fälle bekannt, wo Fahrer mit ihrem Fahrzeug dorthin zitiert wurden, um die Kilometerleistung über den Tachostand festzustellen. Also, zumindest mal für dieses Jahr alle Tank-Quittungen sammeln.


    Gruß, Hermann

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut, hinzitiert werden zum Tachoablesen wäre ja kein Problem, zumal der Kilommterstand vom Jahresanfang in den Kaufverträgen drinsteht. Kann ich den damit rechnen, dass mir das blüht, d.h. ist es Gang und Gebe, dass man bei diesen gefahrenen Kilommetern geprüft wird oder kann ich Glück haben und das Finanzamt akzeptiert das einfach so? ?? Es steht ja eigentlich Fest wo ich wohne und wo mein Arbeitsplatz ist, ein Umzug/neuer Wohnsitz/Zweitwohnsitz kam für mich nicht in Frage, da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelte.

    • Offizieller Beitrag

    Auf jeden Fall müssen/sollen die FÄs im Falle einer Überschreitung der Pauschale (4.500 €) Nachweise über die Fahrleistung verlangen. Wie "streng" jedoch die einzelnen FÄs dabei vorgehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Gehe aber davon aus, dass das "Hinzitieren" zum FA nur im Extremfall angewandt wird.


    Das Problem liegt hier m.E. vor allem darin, dass zwischdurch nicht nur mit dem eigenen Fahrzeug, sondern auch mit "fremden" gefahren wird. Wie sollen dabei im Falle eines Falles die gefahrenen Kilometer festgestellt und nachgewiesen werden? Wohl kaum.

  • Vielen Dank nochmals :) . Wo könnte ich mich denn in diesem Fall nochmal genauer erkundigen, ausser beim FA selbst?? Ich habe sicherlich keine Quittungen gesammelt, da es für mich klar war, dass ich keine brauche...die würden ja auch nicht wirklich den Verwendungszweck beweisen. Allerdings würde ich es jetzt unfair finden, wenn mir das deswegen nicht anerkannt wird. Ich bin froh diesen Job gehabt zu haben und fahre sicherlich nicht freiwillig diese Strecke, wenn ich eine andere Alternative gehabt hätte. Dafür dann auch noch bestraft werden wäre nicht gerecht :( ....

    • Offizieller Beitrag

    Wer Ausgaben geltend machen will, muss diese auch nachweisen können, ist doch klar.


    Du wirst nicht dafür bestraft, dass du die Strecke täglich gefahren bist, sondern höchsten dafür, dass du das nicht nachweisen kannst, weil du geglaubt hast, du bräuchtest das nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Leider haben unsere Steuergesetze nichts mit Begriffen wie "fair" oder "unfair" zu tun, die sind nämlich knallhart.


    Zunächst aber mal kühlen Kopf bewahren.


    Vorschlag: Dem FA für des Jahr 2008 (Anl. N) ein formloses Schreiben beifügen, aus dem folgende Fakten hervorgehen:


    Kilometerstand am 01.01.2008


    Kilometerstand am 31.12.2008


    Ferner erwähnen, dass wegen der Neubeschaffung des Pkw keine Werkstattrechnungen und keine TÜF-Bescheinigung existieren.


    Auch erklären, dass für 2008 leider keine Tank-Quittungen gesammelt wurden; dies jedoch für 2009 geplant ist.

    • Offizieller Beitrag

    Leider haben unsere Steuergesetze nichts mit Begriffen wie "fair" oder "unfair" zu tun,


    Also ich persönlich finde schon fair, dass jemand nachweisen muss, dass er tatsächlich jeden Tag mit dem PKW gefahren ist.


    Er könnte ja auch mit der Bahn gefahren sein, dann gibt es eben nur den Höchstbetrag von 4.500 €. Auch das ist fair.

  • Und deswegen wird auch das Sammeln von Tankquittungen nicht helfen, ausser diese wurden per Monatsrechnung/Kreditkarte/ec-Karte bezahlt.


    Die Vorlage der Tankquittung alleine beweist noch nicht, dass das Benzin auch tatsächlich in den fraglichen PKW geflossen ist...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Clematis,


    ja, so ist es! Tank-Quittungen könnte man ja theoretisch an "jeder Straßenecke" auflesen bzw. beim Nachbarn "ausleihen".


    Mein Sohn, der täglich eine Wegstrecke von 78 km zur Arbeit fährt, bekam in 2002 vom FA ein Schreiben mit folgendem Text:


    "Um Ihre Steuererklärung abschließend bearbeiten zu können bitte ich Sie, die Fahrleistung Ihres Pkw (pol. Kennzeichen) durch Mitteilung und Nachweis des Kilometerstandes zum 01.01.01 und 31.12.01 nachzuweisen."


    Auf meine tel. Anfrage beim FA sagte mir die Sachbearbeiterin, dass die Angaben zu den Kilometerständen des Pkw`s zum 01.01. und 31.12. vorerst ausreichen würden. Es könnten bei auftretenden Zweifeln seitens des FA aber jederzeit mehr Nachweise in Form von z.B. Scheckheft, Werkstattrech., TÜV usw. angefordert werden.


    Das FA gab sich jedoch bis heute mit den jährlichen Angaben der Kilometerstände zufrieden; was sich natürlich jederzeit ändern könnte.


    Grüße, Hermann

    • Offizieller Beitrag

    ja, so ist es! Tank-Quittungen könnte man ja theoretisch an "jeder Straßenecke" auflesen bzw. beim Nachbarn "ausleihen".

    Gibt es sogar von Zeit zu Zeit bei Ebay zu "ersteigern". Deswegen ist das FA ja auch so "kritisch".