Berechnung der Steuererstattung fehlerhaft oder Verständnisproblem?

  • Hallo zusammen,
    das Problem ist kurz erklärt.


    Der Pauschbetrag von 920 Euro ist bereits überschritten auf 1016 Euro.
    Das Programm zeigt eine Steuererstattung von sagen wir mal 1000 Euro an (Jeder weitere Euro wirkt sich voll aus).


    Beim erfassen einer Dienstreise habe ich 6 Euro für Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht.
    Ich hätte jetzt erwartet, dass die Anzeige der Steuererstattung auf 1006 Euro ansteigt. Stattdessen klettert die Anzeige nur um 2,11 Euro nach oben.


    Bei den gefahrenen Kilometern einer Dienstreise ist es für mich ebenso verwirrend. Angenommen die Fahrt beträgt 100 km und die aktuell angezeigte Steuererstattung 1000 Euro. Wenn ich jetzt 101 km fahren würde, hätte ich erwartet das die Steuererstattung 1000,30 Euro anzeigt. Hier bleiben die 1000 Euro angezeigt. Erst wenn ich wesentlich mehr z.B. 136 km angebe, kommen 2,11 Euro Steuererstattung hinzu.


    Kann mir jemand sagen welche Gesetzmäßigkeit hinter der durchgeführten Berechnung steckt? Ich als Leihe kann mir nicht erklären, warum z.B. der Verpflegungsmehraufwand nicht mit 6 Euro voll erstattet wird.


    Viele Grüße


    Sion

  • Zitat

    Kann mir jemand sagen welche Gesetzmäßigkeit hinter der durchgeführten Berechnung steckt? Ich als Leihe kann mir nicht erklären, warum z.B. der Verpflegungsmehraufwand nicht mit 6 Euro voll erstattet wird.


    Schön wäre es, aber unrealistisch. Jeder Euro mehr an Werbunskosten wirkt sich nur mit dem aktuellen individuelen Spitzensteuersatz aus. Ist aber auch logisch. Wenn du das ändern willst, musst du an den Finanzminister schreiben. :)


    MfG Günter

  • Moin,


    Günter hat recht. Alles was steuermindert angerechnet wird, bringt nur Rückerstattung in Höhe Deines Steuersatzes, oder halt garnichts, wenn Du so wenig verdienst, dass Du keine Steuern zahlst. Deswegen ist es immer besser, wenn man "Auslöse" steuerfrei vom Chef bekommt, als diese steuerlich beim Fiskus anzusetzen.


    Vereinfacht gesagt ist die Rechenformel so:
    zu versteuerndes Einkommen = 24.000 € (vor Ansatz der Werbungskosten) = 3.075,96 € Einkommenssteuer + 169,08 € Soli = 3.245,04 € Gesamtbetrag Steuern
    zu versteuerndes Einkommen = 20.000 € (nach Ansatz der Werbungskosten) = 2.040,00 € Einkommenssteuer + 112,20 € Soli = 2.152,20 Gesamtbetrag Steuern


    Gesamtbetrag Steuern vorher mius nachher = 1.092,84 € (Erstattung)
    Also bei dieser Konstellation bringen 4.000 € Werbungskosten gerade einmal eine Erstattung von ca. 1.000,00 €


    Nicht der Hit, aber steuerlich okay :)


    Lg Janeck