Nachzahlung wegen Krankengeld !!!!

  • Hallo Leute!


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Erst mal ein paar Daten über mich. Ich habe am 19.09.2008 geheiratet und mich in die Steuerklasse 3 (vorher Klasse 1) umschreiben lassen. Meine Frau haben wir auf Steuerklasse 5 (vorher Klasse 1) umschreiben lassen. Wir freuten uns auf eine große Nachzahlung für die zuviel gezahlte Lohnsteuer vor der Heirat. Meine Frau war vom 01.01.2008 bis zum 06.12.2008 arbeitsunfähig und bezog Krankengeld.


    Wenn ich bei der Wiso Software nun bei einer Zusammenveranlagung folgende Daten erfasse:


    Bruttolohn 2008: 37321.- Euro = Steuererstattung: 2.623,84 Euro


    Sobald ich aber bei meiner Frau das Krankengeld in Höhe von 11237.- Euro bei sonstige Angaben zum Arbeitslohn - Ehefrau angebe, wird aus der Steuererstattung eine Nachzahlung von 347,79 Euro !!!!!


    Das ist eine Differenz von 2971,63 Euro !!!!


    Ich habe das mit dem Progressionsvorbehalt gelesen, aber das dadurch so eine große Differenz raus kommt hätte ich nicht gedacht, zumal ich im Prinzip bis September mehr Steuern gezahlt habe duch Steuerklasse 1. Ich hoffe Ihr könnt mir ein bischen Licht ins dunkle bringen.


    Gruss


    Manuel

  • Zitat

    Ich habe das mit dem Progressionsvorbehalt gelesen, aber das dadurch so eine große Differenz raus kommt hätte ich nicht gedacht, zumal ich im Prinzip bis September mehr Steuern gezahlt habe duch Steuerklasse 1


    Da deine Frau ein hohes Nettoeinkommen hatte (Krankengeld) rutscht du in der Steuerprogression ganz nach oben, vergleichbar mit Allenverdienern. Das ist so, aber genaues kann man ohne Daten nicht sagen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn alle Daten richtig eingegeben sind, kommt das schon hin bei Steuerklasse III. So ist es halt mit dem Progressionsvorbehalt.


    Schau mal hier in die Splitting-Tabelle bei z.v.E. 30.000 € und z.v.E. 41.000 € und Du wirst sehen, wie es da mit dem Durchschnittssteuersatz (natürlich auch mit dem Spitzensteuersatz) in die Höhe geht. Kann man dann mit dem Taschenrechner ganz leicht selber ausrechnen.


    Man kann sich dann nur trösten, dass eine getrennte Veranlagung wohl noch ungünstiger wäre.


    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Steuerhinterziehung wird man hier im Forum bestimmt nicht gut heißen.


    Im Übrigen sollte man die Finanzbeamten nicht für dumm halten. Mal ganz abgesehen von Kontrollmöglichkeiten.

  • Angeben musst Du es!


    Aber mach mal den Vergleich Zusammenveranlagung / getrennte Veranlagung.


    Wenn getrennte Veranlagung günstiger ist, dann kannst Du diese auswählen und entsprechend die Steuererklärung abgeben.


    LG Janeck

    • Offizieller Beitrag

    Aber mach mal den Verleich Zusammenveranlagung / getrennte Veranlagung.


    Wenn man sich den Unterschiedsbetrag in der Vergleichsberechnung einmal anschaut, sieht es doch so aus, als hätte der AG evtl. die Steuerklase III schon für das ganze KJ zu Grunde gelegt (mal außen vor gelassen, ob zulässig oder nicht). Sonst kann sich da m.E. nicht so ein Unterschied in der Höhe der Steuerschuld ergeben. Wie sollte dann eine getrennte Veranlagung was bringen? Da wird es höchstens noch teurer. Und da er sich ja mit der Software wohl auskennt, hat er da bestimmt angeklickt. Und wir können ohne genaue Zahlen eh nichts anderes berechnen.


    Da er sich außerdem nach meinem Hinweis zur Steuerhinterziehung nicht mehr gemeldet hat, scheint er das Thema doch als erledigt anzusehen.

  • Hei Miwe!


    1.) Richtig, wir haben nicht alle Zahlen. Richtige Verlanagungsform.
    2.) Er hatte nicht das ganze Jahr Steuerklasse III, damit ist ohne 1. keine Nachbildung möglich.


    Ja, ich hatte den Beitrag über einen längeren Zeitpunkt geschrieben, weil ich hauptsächlich auf Arbeit bin :-).


    Und Steuern hinterziehen will er bestimmt nicht, er ist ja nicht Herr ZW, also dann kann es hart werden - lach

  • Guten Abend!


    Das Thema hat sich für mich noch nicht erledigt, wenn ich getrennte Veranlagung auswähle ist die Nachzahlung viel höher. Steuern will ich natürlich nicht hinterziehen. Ich möchte mich einfach nur informieren, bevor ich den Bescheid an Finanzamt schicke. Könnt Ihr mir sagen, was für Angaben Ihr noch braucht.


    Vielen Dank für die schnellen und netten Antworten!


    Schönen Abend noch


    Manuel

  • Hei Manuel,


    na dann hast Du - denke ich alles richtig gmeacht.
    Durch die Heirat bekommst Du StKlasse III. Das heißt im Prinzip, dass Du das steuerfreibleibende Einkommen Deiner Frau mitverdienen kannst. So lange diese kein Einkommen hat, ist das auch okay.
    Hat Deine Frau Einkommen, dann geht die Steuerklassenwahl III / V in der Regel nur auf, wenn das Gesamteinkommen sich im Verhältnis 60 / 40 oder besser verteilt ( 70 / 30 u.s.w.)
    Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann man, wenns interessiert in den Programmhilfen nachlesen. Hat man nur Einkommen nter Progressionsvorbehalt, so wirkt es sich steuerlich nicht aus, egal wie hoch. Mischt sich Einkommen unter Progressionsvorbehalt mit anderen steuerpflichtigen EInkommen (wie bei Dir), dann führt es - einfach gesagt - zu einer nachträgliche steuerlichen Auswirkung. Das hast Du ja selber probiert, indem Du mal mit dem Krankengeld und ohne Krankengeld gerechnet hast.
    Kommt es nun nicht mehr zu einer Erstattung, zu einer Nachzahlung oder einer geringeren Erstattung, dann ist das okay und ich denke das Programm rechnet richtig und Du wirst auch Deine Steuerkarte korrekt abgetippt haben und das Krankengeld Deiner Frau, da kann man wenig falsch machen.
    Ist die Günstigerprüfung okay und es wird nicht empfohlen, eine getrennte Abgabe zu machen, wählst Du die Zusammenveranlagung und lebst mit der mageren Rückerstattung / der Nachzahlung. Bitte beachte aber, dass Du, seit Du die Steuerklasse III hast, ein höheres Nettogehalt hast (da ist schon quasi eine Steuererstattung drinne die Du mit in Deiner internen Kosten/Nutzenrechnung berücksichtigen solltes).


    Du kannst noch prüfen, ob die lange Krankheit Kosten verursacht hat, die Du unter außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst, aber bei dem Einkommen müssen die zur Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze schon erheblich sein.


    Also kurz, nach Deiner Beschreibung kann man davon ausgehen, dass Du alles richtig ins Programm eingegen hast, und dann sollte das Ergebnis stimmen. Ich kann das zwar gerne nachrechnen, aber ich denke nicht, dass Du Deine Steurkarte im Internet veröffentlichen willst. Zumindest braucht man alle Zahlen der Steuerkarte / Steuerbescheinigung.


    Ich hoffe, das hilft Dir nun weiter?



    LG Janeck