Hallo,
ich habe eine kleine Frage zu den Anwaltskosten, die mir im Zusammenhang mit der Vermeidung meines Grundwehrdienstes entstanden sind. Generell gilt ja die Regelung: "Stehen Aufwendungen für einen Rechtsanwalt mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können diese Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten gemacht werden". Ich weiß leider nicht wieviel Spielraum diese Definition zulässt.
Indirekt stehen diese Kosten ja in Zusammenhang mit dem Erhalt meines Arbeitsplatzes sowie in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften.
Weiß jemand, ob ich diese Kosten im Rahmen der Werbungskosten als Arbeitnehmer absetzen kann?? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
mfg