Anwaltskosten zum Erhalt des Arbeitsplatzes durch Vermeidung des Grundwehrdienstes

  • Hallo,
    ich habe eine kleine Frage zu den Anwaltskosten, die mir im Zusammenhang mit der Vermeidung meines Grundwehrdienstes entstanden sind. Generell gilt ja die Regelung: "Stehen Aufwendungen für einen Rechtsanwalt mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können diese Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten gemacht werden". Ich weiß leider nicht wieviel Spielraum diese Definition zulässt.
    Indirekt stehen diese Kosten ja in Zusammenhang mit dem Erhalt meines Arbeitsplatzes sowie in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften.


    Weiß jemand, ob ich diese Kosten im Rahmen der Werbungskosten als Arbeitnehmer absetzen kann?? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!


    mfg

  • Jein. Gesetzlich gebe ich dir hundertprozentig recht. Wenn aber die gesamte Abteilung outgesourced wird und in der ursprünglichen Firma deine Arbeitstelle nicht mehr angeboten wird...


    Aber unabhängig hiervorn sichere ich mir mit dieser Maßnahme mein ursprüngliches Einkommen und somit stehen die Anwaltskosten in Zusammenhang mit der Sicherung von Einkünften.


    Wär halt super, wenn jemand ne Info hätte, ob eine derartige Auslegung dieser Regelung mit den Anwaltskosten bei den Finanzämtern durchgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich nicht.


    Aber was hindert dich daran das einzutragen ?


    Streichen können die das ja immer noch....

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat

    ob eine derartige Auslegung dieser Regelung

    hier denke ich liegt schon dass Problem. Es wird regelmäßig der nicht der nichtselbständigen Arbeit zuzuordnende Teil überwiegen - sprich der, dass man ja eigentlich gar keinen Dienst an der Waffe machen möchte. Somit ist es der privaten Lebensführung zuzuordnen und nicht als Werbungskosten abziehbar. Aber wie @ Petz schon schrieb Versuch macht klug.
    Meist ist der Bundeswehr egal, ob dadurch vielleicht ein Arbeitsplatz verloren geht. Hatte ´nen Kumpel der einen Kurierdienst mit 24 h rund um Service als Einzelkämpfer hatte - ab und zu waren Hilfskräfte angestellt. Der durfte seinen Laden auch dicht machen, weil es nebenbei nicht machbar war und weil ihm die Stammkunden (auch größere Unternehmen) weggebrochen sind.


    Die Bundeswehr hat ihm aber einen Ersatz angeboten. Ich halte dies schlichtweg für einen Witz. :cursing:

  • Danke für die Tips! Ich werde die Kosten einfach mal mit angeben. Wie bereits erwähnt, mehr als dass die Kosten gestrichen werden, kann ja nicht passieren.
    Ich werd dann mal berichten, ob die Kosten durchgegangen sind.