Übernahme der Zinsabschlagsteuer in die komprimierte Elster-Steuererklärung

  • Mir ist nun schon im zweiten Veranlagungszeitraum folgendes passiert:


    Neben größeren Zins- und Dividendeneinnahmen und den dazu gehörigen KapErtrSt und SolZ habe ich auch einen kleineren Betrag an Zinseinnahmen und die entsprechenden Abzugsteuern aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Anlage KAP angegeben. In der Steuerberechnung des WISO-Programmes und in den Anlagen zur Steuererklärung werden alle Angaben ordentlich erfaßt.


    Nicht so in der komprimierten Elster-Steuererklärung: Hier sind zwar auch die Einnahmen aus der WEG enthalten, nicht aber die dazu gehörigen Steuereinbehalte (ZASt und SolZ). Ergebnis ist, dass das Finanzamt diese Abzugsteuern nicht berücksichtigt (zu meinem Nachteil).


    Kann sich das jemand erklären?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    immer wieder die kleinen Probleme mit ELSTER. Aus diesem Grund nutze ich dies auch nicht, weil mir die Sache zu heikel ist.


    Zu den vereinnahmten Zinsen bzw. der abgeführten Zinsabschlagsteuer benötigt das FA doch eh die entsprechenden Bescheinigungen, die dann per Post nachgereicht werden müssen. Von daher sehe ich also keine Gefahr, dass die ZASt und der Soli nicht erstattet/verrechnet werden. Der Sachbearbeiter beim FA müsste das jedenfalls sehen.


    Vielleicht wurde im Programm doch ein kleiner Eingabefehler gemacht, was allerdings vor Abgabe der Erklärung zu einer Fehlermeldung hätte führen müssen.


    Evtl. mal den Support anrufen: 0180 535455-7


    Gruß, Hermann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    immer wieder die kleinen Probleme mit ELSTER. Aus diesem Grund nutze ich dies auch nicht, weil mir die Sache zu heikel ist.


    Ich benutze das, ein geniales Programm. :)


    Wenn man alles richtig erfasst hat, wird auch alles richtig berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Petz,


    keinesfalls möchte ich das ELSER-Programm irgendwie verteufeln. Die Fehlerquote liegt auch m.E. meist beim Anwender selbst und nicht am Programm.


    Ich selbst kann aber durch die kurze Entfernung zum FA meine Erklärung praktisch im Vorübergehen abgeben. Diesen Vorteil haben die meisten Steuerzahler jedoch nicht.


    Gruß, Hermann

  • Ich benutze das, ein geniales Programm.


    OK, für eine einfache Steuer-Erklärung ohne viel Erklärungen und Belege. Aber wenn es zur Sache geht, und der Steuer*Ordner* mit allen Anlagen ca. 1,5 cm dick ist, den kann die *ELSTER* einfach nicht mehr übermitteln :) Übrigens ist ELSTER aus datenschutz-rechtlichen Bestimmungen ein Auslaufmoddell ?(


    MfG Günter