Zivildienst

  • Hallo,


    mein noch in unserem Haushalt lebender Sohn hat vom 01.01.08-30.04.08 als Angestellter gearbeit und Gehalt (8.300 €) bezogen. Ab 01.05.08 hat er Zivildienst geleistet. Ich habe ihn als Kind in meiner Lohnsteuererklärung aufgenommen, unter Zeiträume für die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes das Kreuzchen zum Grundwehr/Zivildienst gemacht und weiter unten die Dauer von 9 Monaten angegeben. Wo kann ich denn weitere Angaben machen? Habe ich ihn als bedürftiger unterstüzt oder hatte ich ihm gegenüber eine Unterhaltsverpflichtung? Wir haben ihn nur in der Form unterstützt, dass er kostenfrei bei uns wohnen und essen konnte. Wird sein in den ersten 4 Monaten bezogenen Gehalt mit angerechnet, obwohl es nicht in den Zeitraum des Zivieldienstes fällt?


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • das ist mE falsch: der Sohn ist in 2008 kein "steuerliches" Kind!
    Er bekam Geld für den Zivildienst und war nicht bedürftig. Vorher hat er voll verdient und war es auch nicht!


    Ulli

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich kann man im Rahmen der Voraussetzungen des § 33a Absatz 1 EStG für jede unterhaltsberechtigte Person, die man meint unterhalten zu müssen, einen Freibetrag beantragen. Nur, ob man einen Freibetrag bekommt, ist eine andere Sache. Da spielen die eigenen Einkünfte und Bezüge bzw. die Bedürftigkeit (eigenes Vermögen) eine nicht unwesentliche Rolle. Da gibt man dann halt die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person an und sieht, was bei raus kommt. Berechnet Dir jedes Steuerprogramm.


    Also nimari:
    Du kannst für die Monate des Zivildienstes Deines Sohnes einen Unterhaltsfreibetrag beantragen. Die eigenen Einkünfte des Sohnes musst Du dann vollständig erklären. Dazu gehören der Verdienst während des Zivildienstes (beim Wehrdienst ist es Wehrsold, wie heisst es beim Zivildienst?) einschließlich aller Sachbezüge (Bekleidungszuschuss, kostenlose/verbilligte Verpflegung, Unterkunft, etc.). Das ist dann nach Abzug eines kleinen (zeitanteiligen) unschädlichen Betrags von dem Höchstbetrag abzuziehen. Faktisch wird wohl kein abziehbarer Freibetrag übrig bleiben.