Umsatzsteuervorauszahlungen die u.a. auf das Konto 1780 und 1781 gebucht werden, werden beim Erstellen der Umsatzsteuererklärung via
Finanzen Steuer-Auswertungen Umsatzsteuererklärungen aus Buchungen ermitteln
nicht berücksichtigt und müssen manuell in der entsprechenden Zeile 108 (nicht zu verwechseln mit den Kennziffern) eingetragen werden.
Nur dann werden diese Zahlungen bei der Ermittlung der Abschlußzahlung/des Erstattungsanspruch berücksichtigt.