Auf oder Abrunden ?

  • Ich für meinen Teil kriege bei solchen Finanzamts-Auskünften einen Hass.


    Klar, - man kann jetzt sagen "hab´Dich nicht so, - es geht doch nur um 1 km rauf oder runter", aber ich rechne das jetzt mal durch:


    230 Arbeitstage x 1 km mehr x 0,30 € = 69,00 € Werbungskosten
    x Steuersatz 25% = 17,25 € Steuer zuwenig bezahlt


    Wenn das nur 10.000 Steuerbürger machen, dann sind wir bei 172.500,00 € unnötigen Steuerausfällen. Klasse.

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    Die fallen ja momentan nicht so auf... :thumbup:


    Gruß
    mArk

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das nur 10.000 Steuerbürger machen, dann sind wir bei 172.500,00 € unnötigen Steuerausfällen. Klasse.

    Ich kann Dich "beruhigen". Da geht mehr durch Personalmangel bedingtes "Risikomanagement" der FinVerw den Bach runter.

  • Darum geht es mir gar nicht.


    Ich finde es schlicht bedenklich, wenn schon ein Finanzbeamter eine Auskunft gibt, die gegen das Gesetz läuft. :cursing: Aber vielleicht war es ja auch nur der Pförtner...


    Grüße von der Catja

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es schlicht bedenklich, wenn schon ein Finanzbeamter eine Auskunft gibt, die gegen das Gesetz läuft. Aber vielleicht war es ja auch nur der Pförtner...


    Glaube ich weniger. Da wird man froh sein, sich nur um so einen, im Einzelfall, relativ geringen Betrag Gedanken machen zu müssen. Wie gesagt, die haben ganz andere Sorgen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber der Gesetzgeber hat nicht irgendwelche Zahlen festgelegt, sondern ausnahmsweise mal Streitigkeiten über den Begriff "Kilometer" von vorne herein durch Genauigkeit vorgebeugt, so dass wenigstens dies nicht mehr gerichtlich geklärt werden muss.
    Ich kann insoweit keinerlei gesetzgeberische Schwäche bei der Formulierung erkennen.

    Das sehe ich anders. Man macht hier den zweiten Schritt vor dem ersten, indem man sich Gedanken macht über das korrekte Runden der Zahlen, ohne zu berücksichtigen, wie genau die Bestimmung der Zahlen ist.
    Ist dasselbe, wie wenn man sehr kleine Grenzwerte für Schadstoffe festlegt, ohne zu schauen, ob und wie man die bestimmen kann.


    Gruß
    Dirk

  • Das ist nicht vergleichbar.


    Der Gesetzgeber wollte hier kein Aufrunden, - also schreibt er es ins Gesetz. Es bleibt ja jedem unbenommen, den Beweis anzutreten, dass die fehlenden Meter, die der Routenplaner aufschreibt, dadurch "aufgefüllt" werden, dass es sich um Lokalitäten jeweils am Anfang bzw. am Ende einer Straße handelt.


    Was ich nicht gutheissen kann, ist, dass sich Finazbeamte derart über das Gesetz hinwegsetzen. Die Art Auskunft des Finanzbeamten ist indiskutabel schlecht.


    Es reicht mir schon, dass der jeweils amtierende Bundesfinanzminister dank Nichtanwendungserlassen der Meinung ist, sich über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich nicht gutheissen kann, ist, dass sich Finazbeamte derart über das Gesetz hinwegsetzen. Die Art Auskunft des Finanzbeamten ist indiskutabel schlecht.


    Wenn Du so reagierst, scheinst Du keinen Finanzbeamten persönlich zu kennen. Denn ansonsten hättest Du, zumindest ansatzweise, mal gehört, was da eigentlich so abgeht. Wenn da ein Bearbeiter mal eben 2500 bis 3000 Fälle bearbeiten soll, hat der gar keine Zeit, sich über so etwas aufzuregen. Ich muss Billy1963 insoweit recht geben, dass man sich über eine Rundung von Beträgen keine Gedanken machen braucht, wenn man schon die angegebenen vollen Kilometer nur grob prüfen kann.


    Die Steuerberater kennen die Lage in den örtlichen Finanzämtern nur zu gut. Und ich kann Dir garantieren, da taucht das eine oder andere mal eine Zahl auf, die unter anderen Umständen in der Erklärung nicht auftauchen würde. Und als Begründung kommt dann, "man kann es ja mal probieren".


    Ich gebe Dir recht, die Situation ist nicht schön. Aber auch die Beamten haben keine Freude daran, aus Zeitmangel vielleicht nur 30 % Ihres Wissens anwenden zu können (dürfen). Die Aussage des FA-Beamten kann ich nur zu gut nachvollziehen.


    Im Übrigen setzt man sich nicht über das Gesetz hinweg. Man arbeitet schlichtweg verwaltungsökonomisch.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht vergleichbar.

    Doch.

    Der Gesetzgeber wollte hier kein Aufrunden, - also schreibt er es ins Gesetz. Es bleibt ja jedem unbenommen, den Beweis anzutreten, dass die fehlenden Meter, die der Routenplaner aufschreibt, dadurch "aufgefüllt" werden, dass es sich um Lokalitäten jeweils am Anfang bzw. am Ende einer Straße handelt.

    Davon rede ich nicht. Wenn eine Methode zur Bestimmung der Entfernung nur auf den KM genau sein kann, dann ist es überhaupt Quatsch, da noch Stellen hinter Komma anzugeben. Aber da können wir endlos weiterdiskutieren und werden offensichtlich auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.

    Was ich nicht gutheissen kann, ist, dass sich Finazbeamte derart über das Gesetz hinwegsetzen. Die Art Auskunft des Finanzbeamten ist indiskutabel schlecht.

    Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun, welches wir beide diskutiert haben.

    Es reicht mir schon, dass der jeweils amtierende Bundesfinanzminister dank Nichtanwendungserlassen der Meinung ist, sich über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen zu können.

    Auch das nicht.


    Gruß
    Dirk

  • Auch manches von Ihnen nicht...


    Aber wir sind hier in einem öffentlichen Forum, - also sollten wir uns doch auch beim Schreiben an Recht und Gesetz halten.


    Was ein StB mit seinem Mandanten im 4-Augen-Gespräch bespricht und was ggf. ein StB oder Mandant mit einem Finanzbeamten in einem 4-Augen-Gespräch bespricht, ist vielleicht manchmal eine ganz andere Sache.


    miwe: Ich kenne ein paar Finanzbeamte, - so zwei oder drei oder vier oder so. Was da los ist, weiss ich wohl.


    Unter Verwaltungsökonomie verstehe ich was anderes.


    Ich bin raus aus dem Thread.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wir sind hier in einem öffentlichen Forum, - also sollten wir uns doch auch beim Schreiben an Recht und Gesetz halten.

    Moment! Wo habe ich etwas geschrieben, was dem entgegen steht?
    Wenn ich vor der Situation stehen würde, würde ich natürlich so runden, wie es das Gesetz vorsieht. Ich würde das nicht ignorieren, obwohl ich die Sinnhaftigkeit der ganzen Rundungsprozedur trotzdem bezweifele. Dieses Recht habe ich als mündiger Bürger. Oder bejubelst Du etwa jedes Gesetz?


    Gruß
    Dirk


    P.S.: Was soll das "Sie" auf einmal? ?( Eine Strafe, weil ich nicht Deiner Meinung bin?

    • Offizieller Beitrag

    @catja (vielleicht liest es ja doch noch)


    Auch ich halte mich an die Regeln und vor allem an das Gesetz.


    Nur heisst das nicht, das ein FA-Beamter nicht auch mal die Praxis "offenbaren" darf. Er kann ja nicht damit rechnen, dass das gleich in ein Forum kommt. Außerdem sind mündliche Auskünfte unverbindlich. Aber das weisst Du ja.


    Und in einem hat Billy1963 wirklich recht. Was nützt eine feste Regelung, wenn diese in der Praxis gar nicht überprüft werden kann. Ich gebe auch Dir recht. Sie soll Rechtssicherheit schaffen. Aber hat es deswegen jemals ein Klageverfahren gegeben? Wohl kaum (und wird es auch nicht). Die streitigen Kilometer liegen wenn doch mindestens im zweistelligen Bereich.