Falschberechnung des verbleibenden Vorwegabzuges? (Vorsorgeaufwendungen)

  • Meine Einkünfte sind Rente und Firmenpension, mein Alter ist 62, also vor Erreichen der Altersgrenze von 63. Bei der Firmenpension gebe ich als Berufsbezeichnung Betriebsrentner ein. Bei der Ermittlung des verbleibenden Vorwegabzuges (Vorsorgeaufwendungen bis 2004, Vergleichsrechnung) rechnet das Programm dann eine Minderung n. § 10 Abs. 3 Nr. 2 ESTG ein. Dies ist falsch, in meinem Fall wird keine Minderung berechnet (letztes Jahr mit dem Finanzamt "durchgekämpft"). Welche Angaben im Programm sind erforderlich, damit an dieser Stelle richtig gerechnet wird?
    Gruß
    Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Zum Arbeitslohn auch Versorgungsbezüge auf Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und übernommen? Ansprüche i.S. Mantelbogen Seite 3 Zeile 67 ? Ggf. Da dann Kennziffer 49 = 2 eingegeben? Sonst wüsste ich auf die Schnelle nichts.

  • Danke für die Info. Ich habe lt. Lohnsteuerbescheinigung für die Firmenpension keine Versorgungsbezüge (Zeile 8). Auf dem Mantelbogen müßte ich m.E. eine 1 setzen, da ich ja als Rentner auch steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalte.
    Gruß
    Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    habe fast die Vermutung, dass hier die Firmenrente an der falschen Stelle des Programms eingetragen wurde.


    Wenn dazu eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, so gehört die Firmenrente in die Anlage N


    Also: Nach Öffnung des Programms links auf "Löhne, Gehälter, Pensionen..." klicken.


    Dann in der Mitte auf "Lohnsteuerbescheinigungen" klicken.


    In der nun geöffneten Eingabemaske alle Daten und Beträge der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übertragen.


    Ja, auf dem Mantelbogen ist in dem Fall eine "1" einzutragen.

  • Ja, genau so habe ich es auch gemacht. Die Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich exakt eingegeben, wie vorgesehen unter den entsprechenden Nr. für Arbeitslohn, Lohnsteuer, Soli und Arbeitnehmeranteil SozVers. Als Berufsgruppe habe ich Betriebsrentner gewählt.

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du denn aus den Berechnungen des Sparbuchs nicht nach vollziehen, aus welchem Betrag das Programm die Kürzung vornimmt bzw. errechnet. Vielleicht kommt auf diesem Weg zur Lösung des Problems.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn in der Software alle Eintragungen korrekt vorgenommen wurden, was hier ja offenbar der Fall ist, so ermittelt auch das Programm die richtige und günstigste Variante zu den Vorsorgeaufwendungen.


    Dazu einmal die Steuerberechnung anzeigen lassen und dann dort auf "Vorsorgeaufwendungen Seite 1" klicken.


    Hier jetzt einmal die Berechnung der Variante "bis 2004" mit der Variante "ab 2005" vergleichen. Danach müsste die Version "bis 2004" eigentlich für Dich die güstigste sein, was sich natürlich auch in Zahlen (Eurobeträgen) auswirkt.

  • Das Programm rechnet mir beide Varianten (bis 2004 und ab 2005) vor, und zeigt für "bis 2004" einen günstigeren Wert. Es wird aber im fiktiven Steuerbescheid trotzdem eine Minderung nach § 10 bla bla eingestellt. Der WISO-Kommentar K10 an dieser Stelle besagt, es handelt sich bei meinen Angaben um sozialversicherungspflichtige Einkünfte, und das ist eben falsch.


    Ich denke aber, ich komme der Sache inzwischen näher. Meine Vermutung ist, ich muß bei den Einnahmen wohl unter Punkt 8 steuerbegünstigte Versorgungsbezüge eingeben. Allerdings weist meine Lohnsteuerbescheinigung keine aus. Die Hilfe des Programmes enthält aber eine (komplizierte) Erläuterung und Anleitung zur Ermittlung des Versorgungsfreibetrages, das werde ich jetzt mal durchüben. Wenn sich das als richtig herausstellt, habe ich wohl die Grenzen der SW erreicht, denn dies bedeutet doch einen erheblichen "geistigen" und manuellen Aufwand, bei dem WISO nicht hilft. Evtl. wäre ja sinnvoll, dass das Programm hier ein Rechenmodul anbietet, damit man sich leichter tut, diese Werte zu ermitteln. Außerdem frage ich mich, wie die Finanzbeamten mit so einer komplizierten Materie zurecht kommen.


    Vielen Dank einstweilen für die Ratschläge
    Gruß Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Nein, so geht's auf jeden Fall nicht.


    Für Versorgungsbezüge haben Sie das Mindestalter noch nicht erreicht.


    Der Finanbeamte kann das in seinem Programm steuern, in der Erklärung geht's nicht.


    Ich würde ein kleines Begleitschreiben dabei tun, der Beamte soll bei den Kennziffern 87.35 eine 2 und bei 87.15 den Bruttoarbeitslohn eintragen.

  • Aufgrund Ihrer Antwort muß ich also vermuten, dass das Programm für Rentner, die gleichzeitig eine Betriebspension beziehen und unter 63 sind, nicht geeignet ist?


    Vielleicht habe ich auch "steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" falsch interpretiert: Wenn ich bei Pkt. 8 (steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) auf das ? klicke, erscheint folgender Text: Versorgungsbezüge kommen in der Regel bei Pensionären oder bei Betriebsrentnern vor. Bezieher von Versorgungsbezügen erhalten einen Versorgungsfreibetrag, der zum Zeitpunkt des Versorgungsbeginns ermittelt und für die Zukunft festgeschrieben wird.


    Ich habe das dann so interpretiert, daß ich hier einen Versorgungsfreibetrag eintragen kann, der auf Basis des ersten Versorgungsjahres zu ermitteln ist. Oder wo soll man diesen Freibetrag sonst einstellen?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das überhaupt nichts mit dem Programm zu tun, sondern mit den Erklärungsvordrucken.


    Wie gesagt, der Bearbeiter kann das aber steuern.


    Und ein Versorgungsfreibetrag steht Ihnen erst mit 63 zu, vermutlich jedenfalls, siehe § 19 Abs. 2 EStG