Hallo,ich hab zu dem Thema die Frage :ob und welche Werbungskosten dort anzusetzen sind ( weil ja fünftel Teilung vorliegt).
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Danke
Hallo,ich hab zu dem Thema die Frage :ob und welche Werbungskosten dort anzusetzen sind ( weil ja fünftel Teilung vorliegt).
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Danke
ob und welche Werbungskosten dort anzusetzen sind
Ganz normale Werbungskosten für 2008 eingeben. +++ weil ja fünftel Teilung vorliegt).+++ Das wirkt sich nur auf die Progression aus.
MfG Günter
Hallo Günter,
habe bei meiner Steuererklärung Werbungskosten angegeben, aber das Finanzamt hat selbige nicht anerkannt.Lohnt sich da nun der Einspruch oder ist es da.... aussichtslos.
Mfg
Carsten
Hallo,
welche Werbungskosten wurden denn Deinerseits angegeben, die nicht anerkannt wurden? Wer nämlich Einkommen erzielt, darf auch Werbungskosten ansetzen, fragt sich halt nur, um welche Kosten es sich dabei handelt. Also, mal etwas genauer schildern.
Hallo,
ich habe die selben Werbungskosten wie bei den normalen Steuern angesetzt : Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel usw.
Dachte mir wenn Steuern dann kann ich auch die gleichen Kosten ansetzen.
Dachte mir wenn Steuern dann kann ich auch die gleichen Kosten ansetzen.
Du hast Werbungskosten angesetzt, die dir nicht entstanden sind ...das nennt man normal Steuerbetrug.
MfG Günter
Sind Dir denn tatsächlich Kosten (Werbungskosten) im Kalenderjahr 2008 entstanden oder nicht?
Wenn nicht, war das schlicht und einfach versuchte Steuerhinterziehung und Du kannst froh sein, dass wegen so einer "Kleinigkeit" nicht gleich ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Hallo,
wie ich schon gesagt habe es handelte sich bei der Zahlung um Arbeitslohn für mehre Jahre ( Bonuszahlung und Aktienoption verkauft ). Ist das jetzt falsch das ich die selben Werbungskosten also Arbeitsmittel, Berufskleidung und auch die Fahrten zur Arbeitsstätte dort angesetzt habe?????? Es handelte sich ja auch um Lohn musste ja Steuern und auch Soli zahlen dafür.
( Bonuszahlung und Aktienoption verkauft ).
Nenn mir mal Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang damit stehen? Ich werde das Gefühl nicht los, du willst uns vereimern
MfG Günter
Auch für mich ist die Verwirrung jetzt total komplett...
Im Kalenderjahr 2008 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis? Ja oder nein!
Oder nur und ausschließlich im Kalenderjahr 2008 Bonuszahlung erhalten und Aktienoption verkauft?
Oder alles in 2008 erhalten (Arbeitslohn aus aktivem Beschäftigungverhältnis und Bonuszahlung/Verkauf Aktienoption)?
Also ich will euch nicht vereimern!!!!!
Im Kalenderjahr 2008habe ich eine Bonuszahlung für 2007 Geschäftsjahr bekommen, dann habe ich Aktienoptionen gewandelt und verkauft. diese einnahmen wurden über Fünftel Teilung steuermäßig abgerechnet ( Lohnsteuer und Soli ). Die Summe steht auf meiner elektr. Lohnsteuerbescheinigung unter Pkt. 10,11 und 12.
So und nun möchte ich eigentl. nur wissen ob man da die normalen Werbungskosten( Arbeitsmittel, Berufskleidung und auch die Fahrten zur Arbeitsstätte ) abschreiben kann.
So und nun möchte ich eigentl. nur wissen ob man da die normalen Werbungskosten( Arbeitsmittel, Berufskleidung und auch die Fahrten zur Arbeitsstätte ) abschreiben kann.
Er will nicht oder kann nicht !!!
Was haben Berufskleidung oder Arbeitsmittel mit Boni und Aktien zu tun. Meinst du die Fahrt, um die Boni im Kofferraum abzuholen?
Hallooooo vieleicht steht unter Pkt.10 bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung auch nicht das ich einen Boni oder Aktien verkauft habe ..... sondern ermäßigter Arbeitslohn, so und was ist daran falsch Werbungskosten abzusetzen??????
Ach und noch was, dann hätte man ja beim Steuerprogramm den Pkt. Werbungskosten weglassen können oder, aber hat man nicht also ist es ja wohl auch logisch ,dass man da was einträgt, nur was bitte schön
Übertrage die Eintragungen aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 ins Programm. Danach machst Du deine ganz "normalen" Werbungskosten geltend, wie auch in den Jahren zuvor.
Jedenfalls kann man zu den Eintragungen in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung keine "Extra-Werbungskosten" ansetzen.
Danke, mehr wollte ich auch nicht wissen.
Mich wunderte bloß, dass da im Programm auch noch Werbungskosten ansetzbar sind, aber nicht zu ersehen sind welche
sind denn auch in den Zeilen 3 ff Eintragungen, also nochmals die Frage: gab es andere Einnahmen, für die Werbunsgkosten entstanden sind??? Gab es ein aktibes Beschäftigungsverh. 2008? Ja oder nein??
Wenn nicht, dann gilt das aus den ersten Antworten!
Ulli
Hallooooo vieleicht steht unter Pkt.10 bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung auch nicht das ich einen Boni oder Aktien verkauft habe ..... sondern ermäßigter Arbeitslohn, so und was ist daran falsch Werbungskosten abzusetzen??????
Was meinst Du denn eigentlich? Etwa die Textbox, die aufgeht, wenn Du den AL Zeile 10 einträgst. Da heisst es doch ganz klar "darauf entfallende WK". Wenn darauf klickst, erscheinen doch Eingabefelder, die ganz klar sagen, was Du "in Bezug auf den ermäßigt zu besteuernden AL" als Aufwand angeben kannst.
Deine normalen Werbungskosten in Zusammenhang mit Deinem laufenden Beschäftigungsverhältnis haben damit rein gar nichts zu tun. Die trägst Du ganz normal unter Werbungskosten (Ausgaben zu Lähnen und Gehältern) ein.
Ist es eigentlich so schwer, sich klar auszudrücken, was man eigentlich wissen möchte?