Hallo Leute,
ich hatte 2007 berufsbedingt eine doppelte Haushaltsführung und wohnte in einem Wohnheim auf dem Gelende der Arbeitsstätte. In meinem Zimmer gab es keine Kochgelegenheit, was in der Bescheinigung vom Arbeitgeber auch festgehalten ist. Es gab lediglich auf dem Flur eine Küche, die ich so gut wie nie benutzte. Könnte ich irgendwo im WISO-Sparbuch die Aufwendungen für Verpflegung eintragen? Gibt es dafür vielleicht einen Pauschalbetrag? Denn den tatsächlichen Aufwand kann ich jetzt nicht mehr genau ermessen.
Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit!