Hallo,
könnt Ihr mir bitte beantworten, welche folgende Kosten von einer Rechnung eines Steuerberaters abzugsfähig sind:
1. Erstellen der Einkomensteuererklärung ohne Eermittlung der einzelnen Einkünfte gem. §24 Abs. 1 Nr.1
2. Erstellen einer Anlage N (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit) gem. § 27 Abs. 1
3. Erstellen der Anlage KSO (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Kapitalvermögen)
4. Erstellen einer Anlage V (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung) ge. § 27 Abs. 1
5. Auslagenersatz gem. § 16
Welche Kosten kann ich in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfen.
Viele Grüsse
Thomas