Steuerberatungskosten

  • Hallo,


    könnt Ihr mir bitte beantworten, welche folgende Kosten von einer Rechnung eines Steuerberaters abzugsfähig sind:


    1. Erstellen der Einkomensteuererklärung ohne Eermittlung der einzelnen Einkünfte gem. §24 Abs. 1 Nr.1


    2. Erstellen einer Anlage N (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit) gem. § 27 Abs. 1


    3. Erstellen der Anlage KSO (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Kapitalvermögen)


    4. Erstellen einer Anlage V (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung) ge. § 27 Abs. 1


    5. Auslagenersatz gem. § 16


    Welche Kosten kann ich in der Einkommenssteuererklärung angeben?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfen.


    Viele Grüsse


    Thomas

  • Hinsichtlich Punkt eins müssten die Bescheide vorläufig ergehen, da vor höherem Gericht anhängig. Daher diesbezüglich Änderungen verfolgen und bei positver Gerichtsentscheidung entsprechend beim FA anklopfen. Am besten StB-Rechnung gleich mit zum Bearbeiter senden.