Brutto- oder Nettowert

  • Hallo,
    vor lauter Zahlen, sehe ich jetzt nur noch Zahlensalat und da komm einen Zweifel.
    Muß ich in Zeile 100 vom EÜR- Formular (Wareneinkauf, Roh- und Hilfsstoffe) den Bruttowert (also mit Mwst.) oder den Nettowert (ohne Mwst.) einsetzen ???
    Sicherlich eine leichte Frgae, aber ich steh grad auf dem Schlauch.

  • worauf ?, ob ich z.B. auch die Zeile 185 (gezahlte Vorsteuerbeträge) ausfülle?




    .....nö, ob du mehrwertsteuerpflichtig bist? Bitte mal genaue Informationen.


    MfG Günter


    Nebenbei bemerkt, vielleicht wäre es besser, du würdest dich bei deinem Wissensstand an einen Fachmann/Steuerberater wenden.

  • an g.horn


    also Mehrwertsteuerpflicht besteht !


    Hier noch die kurze Erläuterung, warum ich diese Frage überhaupt ins Forum gestellt habe.
    Derzeitig macht mein Schwiegervater (fast 75 Jahre alt) die EÜR handschriftlich und das seit 20 Jahren.
    Weil aber im WISO Sparbuch es den Programmteil "EÜR" gibt, habe ich mir seine letzte Abrechnung vorgenommen und elektronisch erfaßt. Da es teilweise erhebliche Differenzen zu seiner Abrechnung gab suche ich halt nach den Ursachen (hab ich falsch gebucht, hat er sich verrechnet).
    Beispiel Eingangsrechnung von 100,00 EUR / Netto + 19,00 EUR Mwst. = 119,00 EUR / Brutto:
    Schwiegervater bucht: EÜR Zeile 100 = 119,00 EUR, EÜR Zeile 185 = 19,00 EUR
    mit EÜR erfaßte Buchung: Kto. 3400 (=Zeile 100) = 100,00 EUR, Kto. 1576 (=Zeile 185) = 19,00 EUR
    Also wer hat richtig gebucht???

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage kannst Du Dir selber beantworten, wenn Du mal richtig liest. In dem einen Sachbereich steht am Anfang "Betriebseinnahmen" und am Ende "Summe der Betriebseinnahmen". Da gibt es dann auch eine Kennziffer 140 "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben".


    In dem von Dir angesprochenen Sachbereich steht am Anfang "Betriebsausgaben" und am Ende Summe der Betriebsausgaben". Da die Umsatzsteuer eine Ausgabe eigener Art ist, ist sie in der "Einnahme-Überschuss-Rechnung" auch gesondert aufgeführt (eben genau wie bei den Betriebseinnahmen). Das kann ja wohl nur den Sinn haben, dass, bei Ausweis der Umsatzsteuer und entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung eben auch die Vorsteuer gesondert einzutragen ist. Du trägst also, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, 100,00 Euro in die Kennziffer 100 und 19,00 Euro in die Kennziffer 185 ein.


    Du hast also richtig gebucht.