Hallo zusammen!
Ich habe gestern einen 2 geänderte Bescheide zu meiner Einkommenssteuererlärung 2006 und 2007 erhalten, wo ich um eine Rückzahlung von über 1.300 € gebeten werde.
Als Grund wurde angegeben, dass die von meinem Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren in Höhe von 270,- € monatlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt. Dies wurde im Rahmen einer Lohnaußensteuerprüfung in unserem Unternhemen festgestellt.
Die Studiengebühren wurden einfach auf mein zu versteuerndes Einkommen draufgepackt.
So jetzt zu den weiteren Daten:
- Ich habe die Ausbildung zum industriekaufmann in diesem Unternehmen gemacht, bin im Vertrieb übernommen worden und habe 1 Jahr später ein BWL-Studium als Trainee (mit Abschluss als Diplom-Kaufmann FH) an der privaten Fachhochschule FOM in Essen begonnen. Das bedeutet, dass mein Arbeitsvertrag von 40 Std./Woche auf 24 Std./Woche geändert wurde, damit ich die Vorlesungen vormittags besuchen kann. Dementsprechend verdiene ich auch deutlich weniger.
- Angemeldet hat mich mein Arbeitgeber, Studien- und Prüfungsgebühren erfolgen auf Rechnung des Arbeitgebers.
- Ich sollte nach Ende des Studiums dementsprechend nicht mehr Sachbearbeiter sein sondern Area Sales Manager oder Assitent der Geschäftsführung werden, wobei ich ersteres schon jetzt ausübe. Meine Wahlpflichtfächer habe ich dementsprechend gewählt: Vertriebsmanagement, Marketing, Projektmanagement, Außenwirtschaft.
- Im geänderten Arbeitsvertrag steht, dass sich meine Arbeitszeit zudem eine Klausel, dass ich zu einer Rückzahlung der Studiengebühren verpflichtet bin, falls ich aus dem Unternhemen ausscheide.
- Fahrkosten und Literatur gebe ich als Werbungskosten an und wurden auch so aktzeptiert
Bin ich jetzt blöd und muss auch meine sonstigen Fortbildungen, wie z.B. eine vom Arbeitgeber bezahlte Seminargebühr für "Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" auf meinen Bruttolohn packen!? Oder vielleicht noch EDV-Schulungen für SAP?
Soll ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder doch vorher einen Steuerberater beauftragen!?
Wäre nett, wenn ein Experte hierzu seine Meinung geben könnte.
Verärgerte, aber dennoch freundliche Grüße...