Hallo ans Forum!
Vater und Sohn bilden schon seit längerer Zeit eine Grundstücksgemeinschaft (Vermietung eines Einfamilienhauses).
Die Beteiligung beider gehört zum Privatvermögen; Aufteilungsquote: je 1/2.
Beide Beteiligten zahlen auf Grund der Mieteinnahmen auch regelmäßig Steuern.
Nun möchte der Vater seinen Sohn finanziell entlasten und die fälligen Steuern in voller Höhe selbst übernehmen.
Fragen dazu: Lässt sich dieses Vorhaben schon über die Formulare zur "Gesonderten Feststellung" steuern? Oder ist dies von Seiten des FA gar nicht zulässig? Was ist dabei evtl. zu beachten?
Über die dazugehörige Anlage FE1 gäbe es z.B. die Möglichkeit, dem Vater alle Einnahmen und Ausgaben zuzuschreiben, was dann auch zu einer alleinigen und vollen Besteuerung des Vaters führen würde, wogegen der Sohn dann steuerlich ganz entlastet wäre.
Die Frage ist halt nur, ob dies grundsätzlich so auch zulässig ist.
Gruß, Hermann