Hallo,
ich habe hier eine besondere Eigentums- und Nutzungskonstellation beim Garten und weiß nun nicht, wie die Kosten auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden können:
Der Fall:
Wohnhaus mit 4 Wohnungen
Eigentümer 1 mit Wohnung 1 und 2
Eigentümer 2 mit Wohnung 3 und 4
Der gesamte Garten ist Sondereigentum von Wohnung 3
Alle Wohnungen haben laut Mietvertrag ein Gartennutzungsrecht.
Wie können die Kosten für Dinge für den Garten (Dünger, Rasenmäherbenzin, Ameisengift, ....) auf die beiden Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden?
Bereits im voraus vielen Dank für Infos.
Gruß
Peter