Steuerfreier Teil der Rente ab 2008 anders berechnet! Warum?

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    Hallo ans Forum!


    Meine Schwägerin bezieht seit dem 01.04.1997 Altersrente aus der ges. Rentenversicherung. Bekanntlich wird diese Rente ja ab 2005 mit 50 % versteuert.


    In 2005 betrug ihre Jahres-Bruttorente 8.704 €. Das ergab damals einen steuerfreien Teil von 4.352 € und einen zu versteuernden Teil in gleicher Höhe (logisch).


    Bis einschließlich des Steuerjahres 2007 wurde seitens des FA dieser steuerfreie Teil (4.352 €) auch immer in der Berechnung so berücksichtigt. Nun aber, im Steuerbescheid für 2008, stehen dort plötzlich 4.375 € als steuerfreier Teil, also eine Differenz von 23 € zugunsten der Schwägerin.


    Wie kommt dies zustande? Meine Software rechnet jedenfall nach wie vor mit dem ursprünglichen steuerfreien Teil der Rente. Auch ist mir nicht bekannt, dass sich aus gesetzlicher Sicht etwas geändert haben sollte. Eine Neuberechnung ihrer Rente ab 2008 fand auch nicht statt. Woran könnte das liegen?

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    Ohne Angaben zu Kennziffern und eingetragenen Beträgen kann man da nichts genaues sagen. Evtl. Rentenerhöhungen seit 2005 falsch eingetragen? Eigentlich müsste nämlich der steuerfreie Anteil gleich bleiben und sich der steuerpflichtige (durch die Rechtenerhöhungen) erhöhen. Die Erhöhungsbeträge sind nämlich voll steuerpflichtig.

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    ...Rentenerhöhung !!!

    Eben nicht. Der steuerfreie Anteil der Rente müsste ja gleich bleiben. Vermutlich gerade diese Rentenerhöhung falsch erklärt.

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    Hallo miwe4 und Günter,


    habe mir mal die Steuerbescheide meiner Schwägerin (seit 2005) betreffs der Rentenbesteuerung angesehen. Natürlich ist mir bekannt, dass Anpassungen (Erhöhungen) der Renten voll der Besteuerung unterliegen. Es geht hier jedoch um den steuerfreien Teil der Rente, der ab 2005 festgeschrieben war und auch bis einschließlich 2007 seitens des FA so berücksichtigt wurde. Im Bescheid des FA für 2008 hat sich aber offenbar ein kleiner Fehler eingeschlichen, der allerdings zugunsten der Schwägerin ausfiel; zwar nichts gravierendes, aber immerhin. Aufgrund dieses Fehlers stimmt natürlich die Berechnung meines Programms nicht mehr mit der Berechnung des FA überein.


    Bescheid 2005:

    Bruttorente: 8.704


    Steuerfreier Teil: 4.352


    Steuerpflichtiger Teil: 4.352


    Bescheid 2006: (Die gleichen Beträge wie 2005, weil keine Erhöhung der Rente stattfand)


    Bescheid 2007:


    Bruttorente (mit Anpassung): 8.726


    Steuerfreier Teil: 4.352 (stimmt so)


    Steuerpflichtiger Teil: 4.374 (stimmt auch)


    Bescheid 2008:


    Bruttorente (incl. Gesamtanpassung): 8.798


    Steuerfreier Teil: 4.375 (zu hoch, müsste auf 4.352 lauten)


    Steuerpflichtiger Teil: 4.423 (zu niedrig, müsste auf 4.446 lauten)


    Frage: Sollte man das FA evtl. auf diesen Fehler hinweisen?

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    In Zeile 6 Kennziffer 102 auch alle Rentenerhöhungsbeträge seit 01.01.2005 eingetragen? Ich denke mal, dass Du da nur die Erhöhung aus 2008 eingetragen hast und das führt dann zum falschen Ergebnis.
    Da haben die FA´s reichlich mit zu kämpfen, da der Computer das noch nicht programmgesteuert erkennt. Aber theoretisch alles Fälle des § 173 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 AO (Berichtigung auf Grund neuer Tatsachen), wenn die KM´s der Rentenstellen kommen.

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    Der jeweilige Brutto-Rentenbetrag (Zeile 5) und der gesamte Renten-Anpassungsbetrag (Zeile 6) seit der ersten Anpassung in 2007 wurden von mir exakt eingetragen. Deshalb wundert es mich ja, dass das FA plötzlich und grundlos einen höheren Rentenfreibetrag errechnet. Das wäre zwar schön, ist aber trotzdem falsch. Mein eigenes Steuerprogramm bleibt jedenfalls beim ursprünglich in 2005 errechneten Rentenfreibetrag, warum auch nicht?

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    Ist der Differenzbetrag denn in Höhe der früheren Rentenerhöhung/en? Wenn ja, dann hat ein "netter Finanzbeamter bestimmt fälschlicher Weise und von Amts wegen auf die Rentenerhöhung 2008 (Bescheid war bestimmt beigefügt) geändert. Ist ein Erläuterungstext da wegen Rechenfehlern etc. . Würde ich drauf wetten. Ich würde mal anrufen und nachfragen. Wenn Du ganz nett bist rufst Du an und bittest um Berichtigung zu Ungunsten. Dürfte dann aber an der "Bagatellregelung" (Kleinbetragsverordnung) scheitern.


    Edit:
    Hast Du das per Elster übermittelt? Ich denke mal nicht. Dann dürfte dem Bearbeiter nämlich schlicht und einfach ein Zahlendreher (Tippfehler) unterlaufen sein. Wenn Du in der Zeile 6 Kennziffer 102 mit 49 Euro an Stelle der tatsächlichen 94 Euro rechnest, kommst Du genau auf die Beträge in dem Steuerbescheid! Probier es mal aus.
    Ggf. wirklich anrufen und auf § 129 AO hinweisen. Ist ja vielleicht ein Fall der Kleinbetragsverordnung und es wird nichts geändert. Und man hat guten Willen gezeigt.

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    Hallo miwe4,


    Deine Version mit dem möglichen Zahlendreher in Zeile 6 der Anlage R seitens des FA käme exakt hin. Da hast Du Dir aber wirklich große Mühe gemacht. Danke! Auch unter dem Titel "Erläuterungen" des Steuerbescheides ist nichts dgl. vermerkt, logisch. Ja, die Rentenbescheide und sonstigen Nachweise füge ich stets der Erklärung bei, um eventuelle Nachfragen des FA zu vermeiden. Geht dann alles per Post zum FA.


    Trotzdem dürfte sich aber der "falsche" Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 nur auf die eigentliche Steuerberechnung (Nachzahlung/Erstattung) auswirken. Der ursprünglich errechnete steuerfreie Teil der Rente dürfte sich dadurch aber keinesfalls ändern, weil dieser Teil ja schon seit Jahren feststeht (Rechner des FA) und höchstens aufgrund einer Neuberechnung der Rente nachträglich geändert werden dürfte/müsste.


    Werde dann selbst mal beim FA nachfragen, sonst stimmt ja der künftige steuerfreie Teil der Rente (in 2009) evtl. wieder nicht.

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    Trotzdem dürfte sich aber der "falsche" Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 nur auf die eigentliche Steuerberechnung (Nachzahlung/Erstattung) auswirken. Der ursprünglich errechnete steuerfreie Teil der Rente dürfte sich dadurch aber keinesfalls ändern, weil dieser Teil ja schon seit Jahren feststeht (Rechner des FA) und höchstens aufgrund einer Neuberechnung der Rente nachträglich geändert werden dürfte/müsste.

    Nein, der Computer kann sich das "derzeit" noch nicht merken. Du kannst theoretisch in Zeile 5 Kennziffer 101 eingeben, was Du willst. Da gibt es allenfalls Plausibilitätsprüfungen, wenn dieser Betrag unter dem des Vorjahres liegen sollte. Und beim Rentenerhöhungsbetrag kann der Computer auch nichts merken, weil der neue Erhöhungs(gesamt)betrag ja über dem alten liegt. Und addieren, wie schon ausgeführt, kann er nicht. Liegt alles noch etwas im Argen. Dieser Fall hätte nur bei sorgfältiger Eingabe und ggf. personeller Speicherung des Dauertatbestandes Rentenerhöhungsbeträge (das ginge nämlich) auffalen können. Und diese Speicherung wird eben nicht sorgfältig gemacht. Da wartet alles auf die maschinelle Übermittlung der rentenzahlenden Stellen, die ja dieses Jahr beginnt und dann ausgewertet wird.


    Werde dann selbst mal beim FA nachfragen, sonst stimmt ja der künftige steuerfreie Teil der Rente (in 2009) evtl. wieder nicht.

    Gut so.

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    Hallo miwe4!


    Gestern sprach ich mal persönlich wegen obenstehendem Steuerfall (Rentenberechnung) beim FA vor. Zunächst ließ ich mir von der zuständigen Sachbearbeiterin die von mir ausgefüllte Anlage R zeigen um zu prüfen, ob ich selbst vielleicht in Zeile 6 (Rentenanpassungsbetrag) einen falschen Betrag eingegeben hätte. Sogleich stellte ich dann aber fest, dass die Dame meinen ursprünglich eingegebenen Betrag durchgestrichen hatte und dafür selbst eine niedrigere Summe hingeschrieben hatte. Es handelte sich also nicht um einen vermuteten "Zahlendreher".


    Auf meine Frage, warum sie den von mir eingegebenen Betrag geändert hätte, antwortete sie, dass immer nur der Renten-Anpassungsbetrag vom letzten Jahr dort einzutragen wäre und nicht die Summe aller Erhöhungsbeträge seit dem Jahr 2005. Jetzt war ich natürlich verblüfft und entgegnete ihr, dass sich dadurch doch auch der ursprünglich in 2005 festgeschriebene steuerfreie Teil der Rente ändern würde; und zwar zugunsten des Rentners. Die Dame ließ mein Argument jedoch nicht gelten und meinte, dass ihre Version schon richtig so wäre. Sie ließ sich also nicht umstimmen.


    Jetzt frage ich mich allen Ernstes, was nun bei der nächsten ESt-Erklärung passiert. Jedenfalls trage ich dort wieder den gesamten Anpassungsbetrag aller zurück liegenden Jahre ein und nicht nur den Betrag von 2009. Dabei weiß ich aber schon jetzt, dass die falsche Rentenberechnung seitens des FA noch gravierender sein wird als in 2008. Die Berechnung meines eigenen Programms stimmt dann natürlich auch wieder nicht mit der des FA überein.


    Vielleicht meldet sich ja auch der "Petz" mal zu diesem Fall, der ist ja vom Fach.


    Grüße, Hermann