Widerspruch Arbeitszimmer

  • Ich hoffe, dass sich meine Frage schnell erledigt. Betonung liegt auf ""hoffe"":


    Habe heute meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 erhalten und alles war wunderbar, sprich identisch mit meiner Sparbuch-Berechnung.


    Da ich ein häusliches Arbeitszimmer angegeben hatte, wurde dies natürlich nicht anerkannt - zur Info, bin Lehrer - ist im Augenblick ja auch so, ändert sich aber hoffentlich bald :P . Letztes Jahr hatte ich daraufhin Einspruch eingelegt, der auch mit den üblichen Erklärungen angenommen wurde.
    Jetzt steht heuer bereits in den Erläuterungen bezüglich der Vorläufigkeit unter anderem:
    Zitat FA:
    Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich
    - ..............
    - ..............
    - der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§4 Abs. 5 Satz 1 usw. usw.)



    Nun zur Frage: Brauche ich aufgrund dieser Vorläufigkeit heuer keinen Einspruch einlegen?
    Frage zwei nur zu meiner Zusatzinfo: Warum stand das im letzten Jahr nicht drin. Ich hab da so eine Vermutung - liegts am Sachbearbeiter? :huh:


    Vielen Dank im Vorab

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wichtig war, das Arbeitszimmer seit 2007 in der Steuererklärung anzugeben. Der Einspruch für 2007 hat auch heute noch seine Gültigkeit und für 2008 reagierte das FA ja selbst (siehe Steuerbescheid). Es braucht also diesbezüglich nichts mehr unternommen zu werden. Soll heißen: Abwarten, bis die Dinge gerichtlich geklärt sind; da tut sich nämlich demnächst etwas.

    • Offizieller Beitrag

    Frage zwei nur zu meiner Zusatzinfo: Warum stand das im letzten Jahr nicht drin. Ich hab da so eine Vermutung - liegts am Sachbearbeiter


    Natürlich nicht.


    Bitte keine Unterstellungen an das Finanzamt, es genügt, wenn Schüler/innen gequält werden.... :phat:


    Die Vorläufigkeitsvermerke aus der Spiegelstrichliste erfolgen programmgesteuert und werden vom Bundesfinanzministerium vorgegeben.

  • Bitte keine Unterstellungen an das Finanzamt, es genügt, wenn Schüler/innen gequält werden....


    Wenn ich meine Schüler und Schülerinnen so ungerecht behandeln würde, wie das FA mich und andere Bundesbürger, dann würde wahrscheinlich so manche Schule leer sein. :rofl:




    Aber vielen Dank für die Auskünfte

    • Offizieller Beitrag


    Wenn ich meine Schüler und Schülerinnen so ungerecht behandeln würde, wie das FA mich und andere Bundesbürger, dann würde wahrscheinlich so manche Schule leer sein. :rofl:




    Aber vielen Dank für die Auskünfte

    Woran machen Sie fest, dass Sie vom FA ungerecht behandelt werden!? ?(