Ich hoffe, dass sich meine Frage schnell erledigt. Betonung liegt auf ""hoffe"":
Habe heute meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 erhalten und alles war wunderbar, sprich identisch mit meiner Sparbuch-Berechnung.
Da ich ein häusliches Arbeitszimmer angegeben hatte, wurde dies natürlich nicht anerkannt - zur Info, bin Lehrer - ist im Augenblick ja auch so, ändert sich aber hoffentlich bald . Letztes Jahr hatte ich daraufhin Einspruch eingelegt, der auch mit den üblichen Erklärungen angenommen wurde.
Jetzt steht heuer bereits in den Erläuterungen bezüglich der Vorläufigkeit unter anderem:
Zitat FA:
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich
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- der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§4 Abs. 5 Satz 1 usw. usw.)
Nun zur Frage: Brauche ich aufgrund dieser Vorläufigkeit heuer keinen Einspruch einlegen?
Frage zwei nur zu meiner Zusatzinfo: Warum stand das im letzten Jahr nicht drin. Ich hab da so eine Vermutung - liegts am Sachbearbeiter?
Vielen Dank im Vorab