Handwerkerrechnungen

  • Guten Tag,


    wir haben 10.2008 unser neu gebaute Haus bezogen. Dieses wurde zum Festpreis erstellt ohne Bodenbeläge. Die Bodenbeläge haben wir von einem separaten Handwerksunternehmen liefern und legen lassen, der die Ehegatten im Vorfeld des Umzuges keine Zeit hatten, diese allein zu erstellen. Schwarzarbeit kam für uns ebenfalls nicht in Betracht.


    Wie haben von dem Handwerksutnernehmen eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten. Das Finanzamt lehnt die Anerkennung ab, da es sich um eine Neubaumaßnahme handelt.


    Wer kann mir helfen, ob a) das FA richtig entschieden hat bzw. b) ob es ein anhängiges Verfahren zu dieser Thematik gibt.


    Bin für jedes Feedback dankbar

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das FA hat hier (leider) rechtens gehandelt. Diese Arbeiten gehören nämlich in dem Fall zu den eigentlichen Neubaumaßnahmen und fallen somit nicht unter die sog. "Haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen", auch dann nicht, wenn sie offiziell von einem Unternehmen per Rechnung durchgeführt wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich Hermann und dem FA nur Recht geben. Steht auch genau so im § 35 a Absatz 3 EStG drin. Da heisst es u.a. " Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ................". Und da sind Herstellungsmaßnahmen bei einem Neubau nun mal zweifelsfrei nicht mit gemeint.