Hallo,
wir würden gerne Kinderbetreuungskosten für unseren Sohn steuerlich absetzen. Ich selbst bin angestellt tätig und meine Frau befindet sich in Elternzeit.
Normalerweise kann man Betreuungskosten ja nicht ansetzen, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist. Bei den Kosten handelt es sich jedoch um die Aufnahmegebühr für eine Kinderkrippe, die unser Sohn erst dann besucht, wenn meine Frau wieder arbeitet, die Elternzeit also schon beendet ist.
Meine Fragen wären nun
1) Ist es steuerrechtlich möglich diese Kosten anzusetzen?
2) Wenn ja, wie/wo kann ich dies bei Wiso-Steuer tun (momentan meckert das Programm, wenn ich Kinderbetreuungskosten eintragen möchte)
Danke und beste Grüße
Nommer