Betreuungsunterhalt wie abetzen?

  • Hallo,


    Kurz zur Geschichte: Ich habe ein uneheliches Kind. Die Kindesmutter ist in Mutterschutz, hat nie gearbeitet (schreibt noch Diplomarbeit) und bekommt ALG2, Elterngeld und das Kindergeld für unser gemeinsames Kind. In Summe also ca 1300-1350€ pro Monat. Das Job Center kam dann auf mich zu wegen Betreuungsunterhalt. Nach diversen Berechnungen muss ich seit geraumer Zeit monatlich 711€ Unterhalt zahlen (davon 256 Kind und 455Kindsmutter (Betreuungsunterhalt)


    Wie und unter welchem Menu.Punkt in WISO Steuer 2010 kann ich das Ganze jetzt absetzen udn was genau muss ich angeben?
    Handelt es sich hier um den Punkt "Unterstützung Bedürftiger" in "Allgemeine Ausgaben" ???


    Was genau muss ich ausfüllen und was muss ich als Unterlagen einreichen? Berechnung der ARGE über die Zahlungen oder sonst noch was?


    danke

  • Das kapiere ich jetzt nicht....


    Ich zahle doch den Unterhalt und ich will es absetzen, oder wie meinst Du das? Und was sind hohe Bezüge? Sie bekommt nur ALG2


    Sprich Sie hat für sich und das Kind zusammen: 650€ (ALG2 davon 450 von mir)+165 Kindergeld+ 256Kindesunterhalt+300€ Elterngeld


    sind in Summe ca 1350-1400€ wobei glaube ich Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet wird


    Damit bekommt Sie in Summe aufs Jahr hoch gerechnet um die 15-16k Euro für sich und Kind (also 2 Personen)

  • Damit bekommt Sie in Summe aufs Jahr hoch gerechnet um die 15-16k Euro für sich und Kind (also 2 Personen)


    ...so viel haben die meistens Frauen, die berufstätig sind, nicht zur Verfügung, und ich glaube kaumm, daß man mit dem Einkommen bedürftig ist.
    MfG Günter

  • ...ansonsten mal einfach probieren und eintragen.
    MfG Günter

  • Also nochmal, was heisst das dann konkret?


    Ich zahle Betreuungsunterhalt, das tu ich ja nur, weil Sie bedürftig ist, denn Sie arbeitet nicht, hat noch nie gearbeitet (da Sie studiert) sprich hat kein eigenes Geld... Würde ich nix zahlen würde Sie das komplette Geld vom Staat bekommen insofern ist Sie ja bedürftig! (sond würde der Staat nix zahlen) Sie selbst hat nur das ALG2 ... da Sie ein Kind hat bekommt Sie wie jeder andere Bürger der eines hat eben Kindergled (fürs Kind, nicht für sich) und Elterngeld (1 Jahr lang) dsa bekommt auch jeder....


    Sprich hätte Sie kein Kind würde Sie ja nur ALG 2 bekommen...


    Fakt ist, ich bin vom Staat verpflichtet worden Unterhalt zu zahlen, das kann der Staat nur tun, wenn jemand bedürftig ist, folglich muss ich es doch auch absetzen können... Ich hab mir das ja nicht freiwillig rausgesucht jeden Monat 700€ zu zahlen und davon auch noch 450€ an Sie.

  • ...so viel haben die meistens Frauen, die berufstätig sind, nicht zur Verfügung, und ich glaube kaumm, daß man mit dem Einkommen bedürftig ist.
    MfG Günter

    wie gesagt jemand der arbeitet hat dieses Geld auch, denn Elterngeld (300) und Kindergeld (165) bekommt jeder der ein Kind hat in den ersten 12 Monaten.... der Rest, also ALG2 ist ja nur der Minimalsatz, den bekommt jeder der keinen Job hat! Das ist das Existenzminimum!!!

  • Hi Petz, wollte Dir ne PN oder email senden, aber leider konnte ich das nicht, kannst du das ermöglichen?


    danke



    PS: Bei Wiso steht die Person hatte 2009 max 15500€ trifft ja zu... und sie ist gesetzlich unterhaltspflichtig, sonst müsste ich ja nicht anteilig an das Jobcenter zahlen, oder?

  • Die KM ist 26 wird dieses jahr 27


    Vermögen hat Sie keines, da Sie sogar einen bausparvertrag auslösen musste und erst dann ALG2 bekommen hat.


    PS: Dazu habe ich folgendes gefunden:
    Das Kindergeld wird nur noch für Kinder bis zum vollendetem 25. Lj. gezahlt. Dies gilt erstmals für ab dem 01.01.1983 geborene Kinder.
    mehr siehe unter: arbeitsagentur.de


    weiter habe ich noch gefunden:


    Verhältnis zum Erziehungsgeld, zum ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Kinderzuschlag und zur Sozialhilfe


    Das Elterngeld tritt an die Stelle des Erziehungsgeldes.
    Beim Mutterschaftsgeld tritt keine Änderung ein. Beim ALG II, der Sozialhilfe, bei Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (das ist der Mindestbetrag) ist es anrechnungsfrei.


    Müsste also in Ihrem Fall, da Sie exakt nur die 300€ als Erziehungs/Elterngeld ekommt, dass diese nicht angerechnet werden als Einkommen. Folglich hat Sie selbst nur die ca. (455€ (die ich zahle), ca 128€ die das Arbeitsamt noch zahlt (da ich nicht voll zahlungsfähig bin, dann 165€ Kindergeld und 256€ Kindesunterhalt) 1000€ im Monat. Mit den 300€ Elterngeld hat Sie 1300€ für sich, Wohnung und Kind.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir mal die "Mühe" gemacht, die Daten in das Sparbuch einzugeben?

    • Allgemeine Ausgaben
    • Unterstützung Bedürftiger
    • Neuer Eintrag
    • Angaben zum Haushalt, in dem die unterstützte Person lebt

    dann

    • Unterhaltsaufwendungen

    und

    • Angaben Übersicht im Haushalt lebende Personen

    und da dann

    • Angaben zur Kindesmutter und zum Kind machen
    • beim Kind zusätzlich Anspruch auf Kindergeld bejahen (anklicken)
    • bei Kindesmutter zusätzlich Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person sind sind vorhanden anklicken und übrige Bezüge eingeben

    Das Fragezeichen hinter übrige Bezüge sagt Dir dann genau, was zu den Bezügen zählt; u.a. das Elterngeld ohne den Mindestbetrag. Klar ist ja wohl, dass Du nur die Aufwendungen als gezahlt ansetzen darfst, die Du selber tatsächlich gezahlt hast ("ca 128€ die das Arbeitsamt noch zahlt (da ich nicht voll zahlungsfähig bin ....."). Auch klar ist ja wohl, dass kindbezogene Zahlungen von Dir mit dem gewährten Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sind. Sind doch dann eigentlich alle Fragen beantwortet.

  • Hast Du Dir mal die "Mühe" gemacht, die Daten in das Sparbuch einzugeben?


    Ja habe ich, aber eben noch nicht alle.....


    • Allgemeine Ausgaben


    • Unterstützung Bedürftiger


    • Neuer Eintrag


    • Angaben zum Haushalt, in dem die unterstützte Person lebt


    Also hier lebt ja nur die Kindesmutter mit unserem Sohn muss ich dann also beide angeben?
    dann

    • Unterhaltsaufwendungen


    Da habe ich ja dann nur die 455€☺ für die Kindesmutter und eben 256€ für das Kind
    und

    • Angaben Übersicht im Haushalt lebende Personen



    und da dann

    • Angaben zur Kindesmutter und zum Kind machen


    • beim Kind zusätzlich Anspruch auf Kindergeld bejahen (anklicken) (das finde ich nirgends)


    • bei Kindesmutter zusätzlich Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person sind sind vorhanden anklicken und übrige Bezüge eingeben


    Muss ich das unter weitere Personen (und dort als Person: Staat) eintragen, denn Elterngeld, ALG2 (128€) und Kindergeld kommen ja nicht von mir???


    Was wäre das dann? Elterngeld bekommt Sie ja nur den Mindesatz, sprich 300€ muss ich diese angeben oder nicht?


    Desweiteren bekommt Sie 128€ da ich nicht voll zahlungsfähig bin und die Hälfte Kindergeld also 85€


    Muss der Kleine als 2. Person eingetragen werden? Er Bekommt 256€ Kindes-Unterhalt, Hälfte des Wohngeldes (ist aber in den 128 und meinen 455 wohl schon drin)


    das ist alles... muss ich als Einklünfte beim Kind dann auch 256€ angeben und das Wohngeld zur Hälfte, oder alles bei der Mutter und beim Kind nix?


    Können uns auch gerne per PN oder email austauschen

  • Also was ich jetzt nicht ganz verstehe ist, dass ich den Kleinen extra angeben muss als 2. Person im Haushalt...


    Muss ich Ihn dann als nicht unterstützungspflichtig angeben? Und dann das Häkchen setzen bei " Für die unterstütze Person hatte jemand..."


    dann bekomme ich ja gleich wesentlich weniger Steuern zurück, da mir dann das ganze Kindergeld angerechnet wird... aber ich bekomme doch eigentlich nur die Häfte, oder? Desweiteren ist er ja Unterhaltsbedürftig udn ich zahle 256€ (davon sind ja die 85€ Kindergeld) schon abgezogen.


    wieso muss ich dann das Kind überhaupt dort eintragen bei "Unterstützung Bedürftiger" reicht es nicht dort die Mutetr allein einzutragen?

    • Offizieller Beitrag

    Also hier lebt ja nur die Kindesmutter mit unserem Sohn muss ich dann also beide angeben?

    Ja, es sind beide anzugeben; habe ich doch gesagt

    beim Kind zusätzlich Anspruch auf Kindergeld bejahen (anklicken) (das finde ich nirgends)

    • Weitere Angaben zur unterstützten Person
    • drittes Kästchen von oben "Für die unterstützte Person hatte jemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder"

    Was wäre das dann? Elterngeld bekommt Sie ja nur den Mindesatz, sprich 300€ muss ich diese angeben oder nicht?

    Ja, habe ich doch gesagt und kannst Du, bei anklicken des Fragezeichens, auch selber nachlesen.


    Deine Unterhaltszahlungen für das Kind darfst Du nicht bei der Muter angeben, da diese Zahlungen mit der Gewährung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergelds abgegolten sind.


    Deine anderen Zahlungen an den unterstützten Haushalt werden auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen verteilt. Dann eben teils abziehbar (Mutter) und teils nicht abziehbar (Kind - abgegolten s.o.). Steht alles so im Gesetz (§ 33a Absatz 1 EStG).

  • Beim Fragezeichen steht, dass ich nur alles über 300 angeben muss... da 300 der Mindestsatz ist....


    (Hinweis: Das an Kinder gezahlte Elterngeld in Höhe der Mindestbeträge von monatlich 300 Euro, bzw. 150 Euro ist nicht zu berücksichtigen. Der den Mindestbetrag übersteigende Betrag ist als Bezug anzusetzen.)


    Gebe ich das Kind als 2. Person an, ist das Kind nicht unterhaltspflichtig... sprich mir wird dann bei der Berechnung


    nen Haufen abgezogen.... wenn ich das Häckchen bei Kindergeld setze... obwohl ich das ja nur hälftig aufs Kindergeld


    angerechnet bekomme.... das ist doch unfair, oder? Ich zahle für das Kind ja auch Unterhalt... aber das zählt nirgendwo rein...

  • was ich nicht verstehe, warum ich den Sohn angeben muss... ich zahle ja auch für diesen und kann das nicht geltend machen, warum aber muss ich diesen dann bei Unterstützung Bedürftiger angeben???



  • ... das nennt man "Steuer Online" :thumbup:
    Wenn du so eine komplizierte Unterhaltsgeschichte bewältigen musst, dafür würde ich dann doch den Rat eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Dieser haftet dann für seine Auskünfte, wir dagegen nicht..
    MfG Günter