Ich habe in 2009 damit begonnen eine Einliegerwohnung in meinem selbstbewohnten Haus zu vermieten. Da diese Wohnung keine eigenen Zähler hat wurden im Mietvertrag entsprechende Umlageschlüssel definiert. (Heizung nach qm, Wasser nach PxT, Strom 50% nach qm und 50% nach PxT und die meisten sonstigen nach qm).
Da die Nebenkostenabrechnung ja nach Nutzungszeitraum geht, muss die Eintragung für das Finanzamt meines Wissens nach in anderer Form gemacht werden, da hier das Zu-/Abflußprinzip gilt, sprich wann sind die Zahlungen geflossen. Dazu habe ich ein paar Fragen. Vielleicht gibt es ja ein paar Experten, die mir weiter helfen können:
1. Für die Nebenkostenabrechung habe ich die Faktoren Strom und Wasser nicht auf Basis der geleisteten Abschläge erstellt, da diese höher sind als der tatsächliche Verbrauch. Da ich an jedem Monatsletzten eine Ablesung der Zähler vornehme, habe ich stets den genauen Verbrauch und damit auch die genauen Kosten vorliegen. Diese habe ich dann als Basis für die NK-Abrechnung genommen, was ich gegenüber dem Mieter nur fair finde. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich für die Anlage V die gleichen Verteilerschlüssel jetzt noch mal auf die bis dato echt geleisteten Zahlungen verteilen und als Betriebskosten absetzen muss? Die zu erwartende Rückzahlung der jeweiligen Versorger wird nämlich erst in 2010 statt finden und somit erst dann zufliessen.
2. In gleicher Weise bin ich mit dem Heizöl verfahren, da ich auch hier den jeweiligen Bestand am Monatsletzten habe. Somit galt hier Anfangsbestand+Zukäufe-Endbestand=Verbrauch x gewichteter durchschnittlicher EK=Kosten. Hier wäre ja Abflussprinzip nur der im Jahr geleistete Zukauf von Heizöl. Da wäre aber fatal, da es auch einen sehr hohen (und leider im Einkauf auch sehr teuren) Anfangsbestand gab, welcher ja dann nie gegenüber dem FA zum Ansatz gebracht würde, wobei die HK-Umlagen als Einnahme aber voll zählen würden. Kann ich als Abfluß auch die tatsächlichen Verbräuche gegenüber dem FA ansetzen, wenn ich meine Dokumentation der Bestände mit einreiche? Oder kann ich den Anfangsbestand (vor Vermietung) als quasi Anfangseinkauf ansetzen?
3. Bekommt das FA eigentlich auch eine Kopie der NK-Abrechnung oder reicht der Mietvertrag mit Angabe der einzelnen Verteilerschlüssel?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik und kann mir ein paar Tips geben.
Vielen Dank