Anschaffungsdatum eines Anlagenguts kann nicht verändert werden

  • Hallo allerseits!


    Wenn ich unter "Finanzen -> Zahlungen Bank/Kasse" die Anschaffung eines neuen Anlagenguts erfasse, und dabei über den Zuordnungsassistenten ein neues Anlagengut definiere, dann ist das Feld für das Anschaffungsdatum nicht veränderbar. Ich muß das Anlagengut dann erst über "Stammdaten -> Anlagenverzeichnis" noch mal aufrufen und das Anschaffungsdatum gegebenenfalls nachträglich ändern.


    Gruß


    Matthias

  • Da stellt sich mir die Frage, warum soll es geändert werden?
    Das Anlagegut ist mit Kaufdatum in die das Verzeichnis aufzunehmen. I.d.R. ist dieses Datum mit der Erfassung der Zahlung identisch. Im Anschaffungsjahr müssen Abschreibungen grundsätzlich monatsgenau berechnet werden. Daher macht es durchaus Sinn, dass Änderungen nur im Verzeichnis selbst vorgenommen werden können.


    Das Änderungen immer in beiden Bereichen (Finanzbereich und Anlageverzeichnis) vorzunehmen sind, wird im Übrigen in der Bedienanleitung kommuniziert.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Das Anlagegut ist mit Kaufdatum in die das Verzeichnis aufzunehmen. I.d.R. ist dieses Datum mit der Erfassung der Zahlung identisch.


    So? ?( Vor einiger Zeit hat man mir in diesem Forum aber gesagt, daß das Lieferdatum entscheidend wäre. Finde nur leider den Thread nicht mehr, aber dafür habe ich das hier gefunden:


    Quelle: http://i5p.maerkischer-kreis.d…nbuchhaltung_NKF_2007.pdf


    Zitat

    • Anschaffungsdatum
    Hier wird das Datum eingetragen, ab wann das Anlagegut zur Verfügung stand bzw. betriebsfähig war.

    Quelle: http://www.informdoku.de/sonst…denanlagenbuchhaltung.doc


    Zitat

    Anschaffungsdatum ist in der Regel das Datum der Lieferung. Dieses Datum kann dem Rechnungsdatum oder dem Zahlungsdatum (wenn Barzahlung) entsprechen – muss aber nicht.

    Quelle: http://www.kinderonline.de/Ste…ung-fuer-Freiberufler.pdf


    Die Zahlung erfasse ich, wenn ich die Rechnung begleiche. Das kann aber einige Tage vor oder nach der Lieferung sein.


    Das Änderungen immer in beiden Bereichen (Finanzbereich und Anlageverzeichnis) vorzunehmen sind, wird im Übrigen in der Bedienanleitung kommuniziert.


    Dann sollte die wohl ebenfalls geändert werden.

  • Das Anlagegut ist mit Kaufdatum in die das Verzeichnis aufzunehmen. I.d.R. ist dieses Datum mit der Erfassung der Zahlung identisch.
    So? Vor einiger Zeit hat man mir in diesem Forum aber gesagt, daß das Lieferdatum entscheidend wäre.


    Oh, oh, was habt ihr doch für Probleme :?:
    Mein lieber Eisenbart, erklär mir doch bitte mal, was das in deiner EÜR für einen Unterschied in der steuerlichen Endauswirkung macht, ob du am 12. oder am 19. das Anlagegut erfasst. Ich garantiere dir, dass sich kein Steuerprüfer mit so etwas aufhält, zumal in dem Größenbereich, wo ihr als normaler EÜR-User eure finanziellen Großaktionen durchführt. Für dich ist scheinbar der Bürolocher wirklich ein Anlagegut, das man taggenau erfassen muß.
    Dem ist aber nicht so, mfG Günter


    Nebenbei zur Info
    Du schreibst nicht eine Anlage ab, sondern den finanziellen Wert der Anlage. Und dieser finanzielle Wert entsteht für die Buchhaltung nicht dem Lieferschein sondern mit der Rechnung.

  • Es war lediglich ein Verbesserungsvorschlag. Und was spricht dagegen, das Anschaffungsdatum von Anlagegütern korrekt zu erfassen? Eine korrekte Vorgehensweise ist in diesem Fall schließlich nicht aufwendiger als eine ungenaue. Abgesehen davon natürlich, daß man das Anschaffungsdatum in der aktuellen Version von "Mein Büro 2010" wie gesagt nachträglich unter "Stammdaten -> Anlagenverzeichnis" ändern muß, aber genau darauf bezog sich ja mein Verbesserungsvorschlag.



    Mein lieber Eisenbart, erklär mir doch bitte mal, was das in deiner EÜR für einen Unterschied in der steuerlichen Endauswirkung macht, ob du am 12. oder am 19. das Anlagegut erfasst.


    Vielleicht macht es ja einen Unterschied, ob ich das Anlagegut am 28.01. oder am 04.02. erfasse? khmcologne sagt selbst, daß Abschreibungen im Anschaffungsjahr grundsätzlich monatsgenau berechnet werden müssen.


    Nebenbei zur Info
    Du schreibst nicht eine Anlage ab, sondern den finanziellen Wert der Anlage. Und dieser finanzielle Wert entsteht für die Buchhaltung nicht dem Lieferschein sondern mit der Rechnung.


    Auf jeden Fall entsteht er nicht mit der Zahlungserfassung, ich kann die Ware ja auch Wochen nach der Rechnung bezahlen. Hier übrigens noch eine weitere Information zu diesem Thema:


    Zitat

    ANSCHAFFUNGSDATUM
    Geben Sie bei angeschafften Anlagen den Zeitpunkt der Lieferung und bei hergestellten Anlagen den Zeitpunkt der Fertigstellung ein.


    Die Eingabe ist 10-stellig in Form von [TTMMJJJJ].


    Hinweis:
    Anschaffungsdatum
    Ein Anlagegut gilt als geliefert, wenn das Unternehmen die Nutzungen und Lasten trägt. Fertiggestellt ist ein Wirtschaftsgut, wenn die Herstellungsarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass es bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

    Quelle: http://doku.bueroware.de/doku/…envonanschaffungs_her.htm


    Soviel zum Thema Wertentstehung für die Buchhaltung.

    • Offizieller Beitrag

    Es war lediglich ein Verbesserungsvorschlag.

    Dann belasse es doch einfach dabei und versuche nicht mit 7 Zitaten zu belegen, dass DU recht hast. Ob ein Verbesserungsvorschlag in künftige Versionen einfließt, entscheidet letztendlich sowieso der Hersteller der Software.

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Lieber Eisenbart,


    wenn Lieferdatum und Zahlungsdatum nicht im gleichen Monat liegen, dann hast Du bei zeitnaher Aufzeichnung Dein Anlagengut bereits unter ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis erfasst und ordnest die Zahlung nur noch dem bereits aufgezeichneten Anlagengut zu. Fertig!


    Im Übrigen bitte ich um Entschuldigung, dass ich Dich mit dem Begriff "Kaufdatum" so aus der Bahn geworfen habe. Wie ich aber bereits ausgeführt habe, liegt in den meisten Fällen, das Liefer- und Zahlungsdatum im gleichen Monat (=Kaufdatum) und damit ist eine Änderung des Datums in dem von Dir gewünschten Fall nicht erforderlich, da die monatsgenaue Berechnung der Abschreibung gewährleistet ist. In den Fällen, in denen das Liefer- und Zahlungsdatum nicht im gleichen Monat liegen, verfährt man wie im ersten Absatz ausgeführt.


    Insoweit sehe ich keine Notwendigkeit Deinen Wunsch umzusetzen. Ganz im Gegenteil, er widerspricht dem Grundsatz der zeitnahen Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • wenn Lieferdatum und Zahlungsdatum nicht im gleichen Monat liegen, dann hast Du bei zeitnaher Aufzeichnung Dein Anlagengut bereits unter ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis erfasst und ordnest die Zahlung nur noch dem bereits aufgezeichneten Anlagengut zu. Fertig!


    ...damit ist doch alles gesagt :!: ...was soll die ganze Änderei in einer Buchhaltung. Da gibts nichts zu ändern, allenfalls Storno und Neu.
    MfG Günter

  • ...was soll die ganze Änderei in einer Buchhaltung. Da gibts nichts zu ändern, allenfalls Storno und Neu.


    Gerade deswegen habe ich ja vorgeschlagen, daß man das Anschaffungsdatum gleich beim Anlegen korrekt angeben können soll. Wie ich bereits in meinem ursprünglichen Beitrag geschildert habe, ist das entsprechende Feld nicht veränderbar, wenn ich das Anlagengut über den Zuordnungsassistenten definiere. Daher zwangsläufig die ganze Änderei in der Buchhaltung.


    [...] wenn Lieferdatum und Zahlungsdatum nicht im gleichen Monat liegen, dann hast Du bei zeitnaher Aufzeichnung Dein Anlagengut bereits unter ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis erfasst und ordnest die Zahlung nur noch dem bereits aufgezeichneten Anlagengut zu. Fertig!


    Das Rechnungsdatum gilt im Zweifelsfall als Lieferdatum, daher kann ich das Anlagegut erst anlegen, wenn die Rechnung da ist. Ich habe es also normalerweise NICHT bereits unter Stammdaten ->Anlagenverzeichnis angelegt, wenn ich die Zahlung erfasse. Aus diesem Grund muß ich das Anschaffungsdatum nachträglich ändern, was in der momentanen Version von "Mein Büro 2010" wie gesagt umständlicher ist als nötig.


    Insoweit sehe ich keine Notwendigkeit Deinen Wunsch umzusetzen. Ganz im Gegenteil, er widerspricht dem Grundsatz der zeitnahen Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben.


    Tut mir leid, aber diese Aussage macht keinen Sinn. Keiner von Euch hat bestritten, daß das Anschaffungsdatum dem Lieferdatum entspricht. Gleichzeitig sträubt Ihr Euch jedoch dagegen, daß man bei der Erfassung der Zahlung gleich das korrekte Anschaffungsdatum angeben kann. Ich weiß wirklich nicht, wo Euer Problem liegt.


    Da das Liefer- und das Zahldatum nicht immer automatisch im gleichen Monat liegen, wäre die von mir vorgeschlagene Änderung buchhalterisch sinnvoll und würde das Programm ein kleines bißchen verbessern. Wenn daran kein Interesse besteht, dann laßt es eben. Für mich sind die paar zusätzlichen Klicks auch nicht tragisch.

  • Das Rechnungsdatum gilt im Zweifelsfall als Lieferdatum, ...

    Falsch. Wenn das Lieferdatum vom Rechnungsdatum abweicht, dann muss das abweichende Datum der Lieferung auf der Rechnung stehen, ansonsten entspricht die Rechung nicht den gesetzlichen Vorgaben und ist zu beanstanden. Weiterhin erhälst Du i.d.R. bei getrennter Lieferung einen Lieferschein. Das Anlagengut wird dann also mit dem Datum des Lieferscheins im Monat der Lieferung erfasst. Die Rechnung wird am Tag der Bezahlung erfasst und der Anlage zugewiesen.

    Zitat von Eisenbart

    Wenn daran kein Interesse besteht, dann laßt es eben. Für mich sind die paar zusätzlichen Klicks auch nicht tragisch.

    Ob Dein Änderungsvorschlag umgesetzt wird, darüber entscheidet Buhl und nicht ein Forenmitglied. Nur bin ich weiterhin der Meinung, dass Du falsch liegst und das tue ich kund. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Wenn das Lieferdatum vom Rechnungsdatum abweicht, dann muss das abweichende Datum der Lieferung auf der Rechnung stehen, ansonsten entspricht die Rechung nicht den gesetzlichen Vorgaben und ist zu beanstanden. Weiterhin erhälst Du i.d.R. bei getrennter Lieferung einen Lieferschein. Das Anlagengut wird dann also mit dem Datum des Lieferscheins im Monat der Lieferung erfasst. Die Rechnung wird am Tag der Bezahlung erfasst und der Anlage zugewiesen.


    Also, besser geht es nicht, wie das hier erklärt ist.
    Aber Herr Eisenbart scheint so seine eigene Vorstellung vom korrekten Buchen zu haben ?( ...aber als Laie sollte man auch mal annehmen können.
    MfG Günter

  • Ich sagte ja auch: Das Rechnungsdatum gilt im Zweifelsfall als Lieferdatum. Wenn auf der Rechnung ein Lieferdatum angegeben ist, dann zählt natürlich das als Lieferdatum. Der Aussage von khmcologne über Lieferscheine und so weiter habe ich nie widersprochen.

  • Ich sagte ja auch: Das Rechnungsdatum gilt im Zweifelsfall als Lieferdatum. Wenn auf der Rechnung ein Lieferdatum angegeben ist, dann zählt natürlich das als Lieferdatum.


    Ich weiß immer noch nicht, was du ändern willst :?: ?( :?:
    Du erfasst doch entweder vom Lieferschein oder mit Lieferdatum der Rechnung oder mit Rechnungsdatum, je nachdem was du hast.
    MfG Günter

  • Die Zahlung erfasse ich mit dem Datum, an dem ich die Rechnung bezahle. Das kann aber auch mal zwei Wochen nach dem auf der Rechnung (oder dem Lieferschein) angegebenen Datum sein. Das Anlagegut wird also nicht immer an dem Tag (und auch nicht immer im gleichen Monat) angeschafft, an dem es bezahlt wird. Bei kleinen Beträgen mag ein Buchprüfer da relativ kulant sein, trotzdem möchte ich aber sicherheitshalber alles richtig verbuchen. Das Programm nimmt aber automatisch den Tag der Zahlungserfassung als Anschaffungsdatum und läßt mich dies nur über Umwege ändern, anstatt mir gleich bei der Definition des Anlageguts die Möglichgkeit zu geben, das Anschaffungsdatum anzugeben. Daher habe ich vorgeschlagen, dies zu verbessern, was jetzt aber wie gesagt nicht wahnsinning wichtig ist. Die bisherige Lösung ist zwar etwas umständlicher, aber dann muß ich halt eben ein paar mal mehr klicken.

  • Die Zahlung erfasse ich mit dem Datum, an dem ich die Rechnung bezahle.


    :?: ...du kannst das Anlagegut doch auch bei Vorliegen der Rechnung mit dem Rechnungs- bzw. Lieferdatum erfassen.
    Deine Zahlung, von mir aus drei Monate später, ordnest du einfach dem Anlagegut zu.


    Das hat dir khmcologne aber auch schon mitgeteilt:
    ...wenn Lieferdatum und Zahlungsdatum nicht im gleichen Monat liegen, dann hast Du bei zeitnaher Aufzeichnung Dein Anlagengut bereits unter ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis erfasst und ordnest die Zahlung nur noch dem bereits aufgezeichneten Anlagengut zu. Fertig!


    Nebenbei bemerkt:
    Ein Prüfer reagiert wesentlich sensibler auf nachträgliche Änderungen, weil die eben nicht sein dürfen, als auf einen Monat Afa mehr oder weniger.


    MfG Günter