Zuordnung umlagefähiger Betriebskosten

  • Ich versuche mich erstmalig mit Hausverwalter 2010. Hier meine Frage:


    Umlagefähige Betriebskosten sollen bei vermieteten Wohnungen doch dem Mieter berechnet werden.
    Warum werden diese Kosten dem Eigentümer in der Hausgeldabrechnung in Rechnung gestellt, bzw. wie kann ich das verhindern?

  • Umlagefähige Betriebskosten sollen bei vermieteten Wohnungen doch dem Mieter berechnet werden.
    Warum werden diese Kosten dem Eigentümer in der Hausgeldabrechnung in Rechnung gestellt, bzw. wie kann ich das verhindern?


    ... indem du das Programm richtig bedienst, bzw. die richtigen Eingaben machst.


    Ferner musst du zu deinem Problem schon mal genauere Anagaben machen, insbesondere über die Eigenart der Immobilie. (nur vermietet oder selbst bewohnt mit Vermietung oder Eigentumswohnung vermietet usw.)


    MfG Günter

  • Zitat von »jkoettl«




    Umlagefähige Betriebskosten sollen bei vermieteten Wohnungen doch dem Mieter berechnet werden.
    Warum werden diese Kosten dem Eigentümer in der Hausgeldabrechnung in Rechnung gestellt, bzw. wie kann ich das verhindern?


    ... indem du das Programm richtig bedienst, bzw. die richtigen Eingaben machst.

    Das habe ich mir schon gedacht. Jedoch: wenn ich es in akzeptabler Zeit herausgfunden hätte, würde ich hier nicht schreiben. Wahrscheinlich ist es nur eine Kleinigkeit, aber ich komme nicht drauf.... :wacko:



    Ferner musst du zu deinem Problem schon mal genauere Anagaben machen, insbesondere über die Eigenart der Immobilie. (nur vermietet oder selbst bewohnt mit Vermietung oder Eigentumswohnung vermietet usw.)

    Mehrfamilienhaus mit drei Eigentumswohnungen; drei verschiedene Eigentümer, zwei Wohnungen vermietet, dritte Wohnung vom Eigentümer bewohnt.
    Bei den beiden vermieteten Einheiten tauchen die umlagefähigen Kosten (Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherungen etc.) sowohl in den Nebenkostenabrechnungen für die Mieter, als auch in den Hausgeldabrechnungen für die Eigentümer auf. (Die Konten sind m.E. richtig gewählt:
    z.B. Müllabfuhr 4030.) Dieses Konto bucht die Ausgbe als "umlagefähig (NK)" ab. Somit dürfte es nicht in der Hausgeldabrechnung verbucht werden. :?:


    Danke für deine Mühe!


    MfG


    Jochen



    MfG Günter

  • Mehrfamilienhaus mit drei Eigentumswohnungen; drei verschiedene Eigentümer, zwei Wohnungen vermietet, dritte Wohnung vom Eigentümer bewohnt.


    ...so wie ich das sehe, macht das Programm doch alles richtig.
    Du erhälst drei Hausgeldabrechnungen für die Eigentümer, und drei Nebenkostenabrechnungen für die Mieter.
    Die Mieter zahlen zunächst die Nebenkosten an die Eigentümer, die Eigentümer dann das Hausgeld an die Verwaltung.
    MfG Günter

  • Ich bin davon ausgegangen, dass die Mieter direkt mit der Hausverwaltung abrechnen.



    ...ok, das geht auch, indem die MIeter an die Hausverwaltung zahlen, und zwar nur die umlagefähigen Nbebenkosten.
    Die Eigentümer dann eben nur als Hausgeld die nicht umlagefähigen Kosten.
    Das müsste aber auch aus den Ausdrucken hervorgehen.
    MfG Günter

  • Ich bekomme nun einen Ausdruck "Hausgeldabrechnung Sammelliste", der mich wieder ins Grübeln bringt.
    Hier erscheinen nämlich sämtliche Kosten als umlagefähig.
    Bei den "nicht umlagefähigen Kosten und Einnahmen" erscheinen Nullen.
    Vielleicht habe ich doch irgendwo etwas falsch eingestellt.?
    MfG Jochen

  • Ich übernehme für die Eigentümer auch die Mietverwaltung. D.h. Abschläge für Gas, Wasser, Strom etc. laufen über mich als Verwalter. Dementsprechend rechne ich auch diese Kosten auch nur mit den Mietern ab. Dennoch zeigt mir die Hausgeldabrechnung für Eigentümer bei den umlagefähigen Betriebskosten die Stromkosten der Wohnung an. Den Eigentümer interessieren diese aber ja nicht. Interessanterweise werden die umlagefähigen Betriebskosten, welche lt. Abrechnung umgelegt werden, nicht in der Hausgeldabrechnung angezeigt. Genauso möchte ich es ja auch. Warum funktioniert es dann nicht ebenso mit den Stromkosten je Wohnung? Vielen Dank für eure Hilfe.