Verkauf von Anlagevermögen

  • Ich habe ein (bereits abgeschriebenes) Anlagegut gebraucht verkauft, der Käufer bekommt natürlich eine Rechnung von mir, die ich normal in MB erstellt habe.


    In MB kann ich der Zahlung aber entweder "Zahlung vom Kunde" oder "Verkauf von Anlagevermögen" zuordnen. Eigentlich ist es doch beides? Im Handbuch ist das leider nicht beschrieben... ODer buche ich die Rechnung als Kundenzahlung und führe dann im ANlageverzeichnus das "Abschaffung buchen" durch?

  • In der MB2010-Hilfe Erste Hilfe Steuern & Buchführung findest Du im Kapitel Zu- und Abgänge im Anlagenverzeichnis unter 3. Abgänge (= "Abschaffungen") mit Verkaufserlösen die Antwort auf Deine Frage.


    EDIT1:
    Sofern das Anlagegut auf 0,00 EUR abgeschrieben wurde, also kein Restwert von 1,00 EUR gebildet wurde, kommt bei der Aufzeichnung des Geschäftsvorfalles gemäß der vorgenannten Anleitung die Meldung: "Der Restwert zu diesem Anlagegut konnte nicht ermittelt werden. ... In diesem Fall muss aus meiner Sicht eine Korekturbuchung via (->Menüleiste ->Finanzen) ->Manuelle Buchung wie folgt erfolgen:
    Sollkonto: Das Vermögenskonto auf das der Verkaufspreis gem. Buchungsjournal aufgezeichnet wurde.
    Habenkonto: 8820 Erlöse aus Anlagenverkäufen (Buchgewinn)
    Das Konto 8820 muss zuvor im (->Menüleiste ->Stammdaten ->Finanzbuchhaltung) ->Kontenplan bearbeiten von unsichtbar auf Kontenplan erweitert werden. Ggf. trifft dies auch auf das Vermögenskonto zu. Erst danach sind die Konten via Manuelle Buchung ansprechbar.


    EDIT2:
    In dem von Dir geschilderten Fall, hat die vorgenannte Vorgehensweise den Nachteil, dass die Rechnung immer noch als offen geführt wird, weil eine Zuordnung nicht möglich ist. Hier müssen die Entwickler aus meiner Sicht tatsächlich noch nachbessern. Ich habe zwar schon einen Lösungsweg im Kopf, den muss ich aber in der Demofirma erst noch durchspielen.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: Inhaltlich

  • Ich stehe vor dem gleichen Dilemma; diese Funktion fehlt definitiv im Programm und kommt hoffentlich zeitnah in einer der nächsten Updates.


    Bei mir ist der Sachverhalt noch etwas komplizierter: Das Anlagegut wurde per Netto-Rechnung in ein Drittlandverkauft, die Rechnung wurde entsprechend den formalen Anforderungen dafür erstellt.
    Nun kann ich aber entweder die Zahlung der Rechnung zuordnen (Dann würde der Geldeingang auch auf das richtige "Drittland-Netto-Konto" gebucht werden).
    Das funktioniert aber nicht, weil ich dann das Anlagegut nicht mehr der Zahlung zuordnen kann.
    Ordne ich nun das Anlagegut der Zahlung zu, dann bleibt aber die Rechnung offen. Diese kann ich dann nur auf uneinbringbar setzen, somit fehlt mir aber die richtige Buchung auf das entsprechende Konto.


    Meiner Meinung nach kann dies derzeit auch mit Umwegen in MB2011 Prof. nicht realisiert werden... Oder hat jmd. einen Vorschlag?

    • Offizieller Beitrag

    Nach knapp 2 Wochen hatte noch niemand eine glorreiche Idee?

    Du anscheinend aber auch nicht, oder was sagt der Support? Wir sind hier zwar mit der Software recht vertraut, wir wissen aber auch nicht alles und endgültige Antworten kann dir allerdings nur der Hersteller der Software geben und da ist der Support genau der Richtige für dich.
    Achso: Und wir sind nicht beim Hersteller angestellt...

  • Der Thread ist zwar schon über 2 Jahre alt, aber ich habe keinen weiteren gefunden.
    Ich habe das selbe Problem: Habe was aus meinem Anlagevermögen verkauft und dafür eine Rechnung ausgestellt. Wenn ich bei den Finanzen allerdings die Zahlung dem Anlagevermögen als Verkauf zuordne, bleibt die Rechnung folglich auf "nicht bezahlt". Ich habe die Rechnung dann nochmal aus bezahlt gesetzt und den Betrag auf 0,00EUR gesetzt und die Differenz als Skonto deklariert. Damit ist die Rechnung nun als "bezahlt" deklariert und die Zahlung ist dem Verkauf des Anlagevermögens zugeordnet.


    Was besseres ist mir nicht eingefallen. Wäre schön, wenn es noch eine bessere Lösung gäbe. Gibt es evtl. eine Möglichkeit Rechnungen manuell auf bezahlt zu setzen?

    • Offizieller Beitrag

    Also so schön einfach das Dranhängen ist, desto weniger hilfreich wird es, beim Errraten welcher der Fälle genau Dich betrifft. Ich gehe zudem davon aus, dass du was verkauft hast und nicht - wie geschrieben Anlagevermögen gekauft -
    Deine Vorgehensweise sehe ich als kritisch an.
    In den Erste Hilfe: Steuern und Buchführung ist genau geschrieben wier vorgehen bei Verkauf von Anlagevermögen. Demnach würde ich gar keine Rechnung mit MB erstellen, sondern wie dort vorgegeben :


    Falls Sie eine Maschine, Anlage, einen Einrichtungsgegenstand oder ein sonstiges Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen an Dritte verkaufen, stellt die dazugehörige Einnahme einen buchhalterischen "Erlös aus dem Verkauf von Anlagevermögen" dar. Am einfachsten erfassen Sie Abgänge mit Verkaufserlösen folgendermaßen:


    Bei der Zuordnung des Zahlungsvorgangs (unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" auf dem betreffenden Bankkonto oder der Kasse) wählen Sie die Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen",
    klicken auf die Schaltfläche "Anlagengut zuordnen",
    markieren das verkaufte Anlagengut in der daraufhin eingeblendeten Liste,
    klicken auf "Abschaffung buchen" und
    schließen die gesamte Buchung mit "OK" ab.


    Unter Finanzen / Bank > Dokumente kannst Du eine Rechnungs oder Belegdokument anhängen als Scan.


    Ob das ausreichend dokumentiert ist, soll unsere Steuerexpertin einschätzen und evt Schlüsse daraus ziehen.

  • Ich meinte "verkauft". Habe es im Post berichtigt. Und mein Post passt hier sehr gut rein, meine ich. Denn es geht um genau die selbe Situation die der Threadstarter geschildert hat. Aber falls es notwendig sein sollte, kann auch ab meinen neuen Eintrag gern in ein gesondertes Thema gesplitet werden.


    Bei der Zuordnung des Zahlungsvorgangs (unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" auf dem betreffenden Bankkonto oder der Kasse) wählen Sie die Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen",
    klicken auf die Schaltfläche "Anlagengut zuordnen",
    markieren das verkaufte Anlagengut in der daraufhin eingeblendeten Liste,
    klicken auf "Abschaffung buchen" und
    schließen die gesamte Buchung mit "OK" ab.

    Ich habe die Erfassung wie beschrieben vorgenommen, nur dass ich eben von einer bezahlten Rechnung ausgehen. Das heißt, es ist alles soweit korrekt gebucht.


    Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass ich für den Käufer eine Rechnung ausstellen muss. Es muss ja festgehalten werden, wie viel Mehrwertsteuer der Käufer zahlen muss (bzw. wie viel Umsatzsteuer ich abführen muss), und wann der Leistungszeitpunkt war. Zudem hat der Käufer auch ein Recht auf eine Rechnung. Zum Nachweis einer Ausgabe, für evtl. Steuerrückzahlungen usw. Mein Steuerberater hat mich auch dringlichst darauf hingewiesen, den Verkauf mit UST-Ausweis vorzunehmen. Das heißt, um eine Rechnung komme ich nicht herum.


    Ich kann aber schlecht eine Rechnung erstellen, diese als bezahlt buchen und zusätzlich noch eine gesonderte "Verkauf von Anlagevermögen" hinzubuchen. Dann hätte ich ja doppelt so viele Erlöse wie tatsächlich vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt derzeit tatsächlich keine Möglichkeit, den Verkauf von Anlagevermögen mit Rechnung und Anlagegut zu verknüpfen.


    Da die Verknüpfung zur Rechnung sinnvoller und unvermeidbar ist und die Verknüpfung zum Anlagegut vermieden werden kann, sollte man die Möglichkeit nutzen, das ist zwei Schritten zu erstellen.


    1. Schritt dabei: Abschaffung buchen (leider nutzt das Programm hier immer das Konto Buchverlust- da aber in der EÜR beide Konto ins gleiche Feld gesteuert werden, ist das zunächst sekundär),


    2. Schritt: Erstellung der Rechnung nebst Zuordnung der Zahlung.


    Nochmal was hinterher:
    Ihr Steuerberater hat Recht, Sie müssen Ihr Anlagegut umsatzsteuerpflichtig veräußern. Das macht das Programm aber auch vollkommen korrekt nach der Methode von Samm- Sie können innerhalb des Buchungsvorganges der Abschaffung im Geldkonto den Steuerschlüssel anwählen und so das Anlagegut umsatzsteuerpflichtig veräußern und die Umsatzsteuer völlig richtig in der Umsatzsteuervoranmeldung erklären.
    Die Erstellung der Rechnung ist nur für den Käufer relevant.
    Ich kenne mindestens einen Unternehmer, der den Käufern seiner Anlagegüter regelmäßig Quittungen von Hand schreibt, wenn er seine Anlagegüter veräußert- mit den hinreichenden Angaben ist auch das ein vorsteuerabzugsberechtigender Beleg. Einem Privatmann reicht es allemal.