Reihenfolge Steuerpflichtige bei Ehegatten einfach wechseln?

  • Meine Frau hat mit der Eingabe ihrer Steuerdaten im WISO Sparbuch begonnen und sich, da beim 1. Steuerpflichtigen Hr./Fr. beliebig auswählbar war, als 1. Steuerpflichtigen und 'Frau' eingetragen. Jetzt hat sie alle ihre Daten eingegeben, und ich habe das Problem, dass der 2. Steuerpflichtige/Ehegatte kein Mann sein darf. Meine Frau regt sich schon über diesen Steuersexismus auf, zumal sie ohnehin am meisten Geld nach Hause bringt :rolleyes:


    Gibts irgendeine Möglichkeit, eventuell auch bei einer Datenübernahme ins Folgejahr, die Steuerpflichtigen inkl. aller zugeordneten Daten einfach auszuwechseln ohne nochmal alles manuell neu eingeben zu müssen? Ich weiss nicht, wie das bei den Folgeversionen von WISO aussieht, aber meiner Meinung nach sollte WISO bei der Anlage eines Falles ggfs. darauf hinweisen, dass ein späterer Wechsel nicht möglich ist und dass man sich von vorneherein die richtige Reihenfolge überlegen muss.


    Weiss jemand, wie die Finanzämter reagieren, wenn man den ganzen Papierkram mit falscher Geschlechterzuordnung abgibt?


    - Carsten

    • Offizieller Beitrag

    Steuersexismus ?


    hahaha....


    Hier ist die Reihenfolge noch, wie es sich gehört.


    Der Mann kommt immer zuerst !


    Außderdem muss sie nicht glauben, dass sie die Steuerpflichtige ist, nur weil sie mehr Geld nach Hause bringt.


    Darauf kommt es nämlich nicht an, sie soll mal in § 1 EStG reingucken, da ist von der Höhe des Einkommens überhaupt nicht die Rede.


    Den Zahn würde ich ihr sofort ziehen an deiner Stelle.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau regt sich schon über diesen Steuersexismus auf, zumal sie ohnehin am meisten Geld nach Hause bringt

    Wenn man keine anderen Probleme hat.

  • Hehe, meine Frau ist Cheffe von 600 Angestellten, der kann, muss, und will ich keinen Zahn mehr ziehen...



    Wir haben da eigentlich keine Probleme mit, die Frage ist, warum der Depp, der die Formulare erstellt damit Probleme hat. Welchen Grund sollte es geben, irgendeine Reihenfolge diesbezüglich vorzuschreiben? Zugegeben - im Unterschied zur WISO Software steht auf den Formularen wenigstens von vorne herein drauf, wie es richtig ausgefüllt werden muss...



    Ich will hier aber keine Grundsatzdiskussion auslösen - die Frage war, ob man die gottgewollte Reihenfolge der Geschlechter in der WISO Software auch nachträglich wiederherstellen kann ohne alles neu eingeben zu müssen.


    - Carsten

    • Offizieller Beitrag

    meine Frau ist Cheffe von 600 Angestellten

    hier wohl?

    Welchen Grund sollte es geben, irgendeine Reihenfolge diesbezüglich vorzuschreiben?

    Z.B. als Ordnungskriterium.


    Frage doch mal Deine ach so wichtige Ehefrau, welche Regeln es in ihrem Betrieb gibt. U.a. in der Personalverwaltung wird es da wohl so einige geben. Und, ob deren Sinn jeder Mitarbeiter versteht?


    Mach die Erklärung per Hand, dann hast Du kein Problem. Papier ist geduldig.


    Ich will hier aber keine Grundsatzdiskussion auslösen - die Frage war, ob man die gottgewollte Reihenfolge der Geschlechter in der WISO Software auch nachträglich wiederherstellen kann ohne alles neu eingeben zu müssen.

    Übrigens schon probiert, die Anrede wegzulassen? Also Eingabe ins Programm ohne "Herrn" und "Frau"? Könnte funktionieren. Müsste sogar funktionieren, weil es ja auch Freifrau, Freiherr, etc. im Namen gibt und sogar das FA diese Möglichkeit hat (Frau Freifrau, Herr Freiherr, o.ä. zieht nämlich auch Beschwerden nach sich).


    Sollte man dann nur das FA entsprechend informieren mit einem Begleitschreiben und die Gründe darlegen. Solche wie Euch gibt es nämlich schon seit über 20 Jahren und die haben es mit Eingaben bis zum Petitionsausschuss geschafft, reichlich Bearbeiter an der Arbeit zu halten. Ihr solltet dann allerdings damit rechnen, dass eine Bearbeitung aus technischen Gründen länger dauern könnte und evtl eine neue Steuernummer erforderlich ist. Mit dem Eurer Meinung nach so unnötigen wie simplen Kriterium Stpfl./Ehegatte wird nämlich u.a. die zutreffende Steuerung von Verlustvor- und -rückträgen überwacht bzw. gesteuert.

  • Zugegeben - im Unterschied zur WISO Software steht auf den Formularen wenigstens von vorne herein drauf, wie es richtig ausgefüllt werden muss...


    :thumbsup: ...na dann klär deine Cheffe mal auf, die scheint nämlich nicht auf dem laufenden zu sein :!:


    Bei den Formularen steht es eben nur drauf, wie es richtig gemacht wird.
    Beim WISO Sparbuch kommt sogar eine Fehlermeldung in rot...
    Bei Verheirateten ist immer der Mann als Steuerpflichtiger zu erfassen.


    Na, was sagt Cheffe wohl jetzt :?: ...damit hat sie sich aber als Führungsperson disqualifiziert.


    Weiterhin viel Spaß mit Cheffe und mein aufrichtiges Mitgefühl
    Günter


    Nachtrag
    Steuersexismus :thumbsup: der Ausdruck ist super

  • Ich will hier aber keine Grundsatzdiskussion auslösen - die Frage war, ob man die gottgewollte Reihenfolge der Geschlechter in der WISO Software auch nachträglich wiederherstellen kann ohne alles neu eingeben zu müssen.

    Nein. Es gibt keine Möglichkeit dies nachträglich zu ändern. Aber ich sehe auch nicht wirklich, wieso Ihr es in Sparbuch überhaupt falsch gemacht habt. Wenn ich als Familienstand "verheiratet" auswähle, dann erzeugt die "falsche" Anrede beim ersten Steuerpflichtigen eine Fehlermeldung. Man kommt von der Maske mit den Persönlichen Daten gar nicht weg, ohne es zu korrigieren oder zumindest explizit zu ignorieren. Gar nichts auswählen geht auch nicht. Ihr müsstet also ledig oder erst eine der anderen Optionen gewählt haben. Also ich verstehe nicht ganz, wie Ihr das hinbekommen habt, außer indem Ihr zunächst absichtlich etwas Falsches eingetragen habt, was mir bei so etwas Einfachem wie der Auswahl des Familienstandes merkwürdig vorkommt.

    • Offizieller Beitrag

    Zur Vermeidung von Wiederholungen:

    Übrigens schon probiert, die Anrede wegzulassen? Also Eingabe ins Programm ohne "Herrn" und "Frau"? Könnte funktionieren. Müsste sogar funktionieren, weil es ja auch Freifrau, Freiherr, etc. im Namen gibt und sogar das FA diese Möglichkeit hat (Frau Freifrau, Herr Freiherr, o.ä. zieht nämlich auch Beschwerden nach sich).


    Sollte man dann nur das FA entsprechend informieren mit einem Begleitschreiben und die Gründe darlegen. Solche wie Euch gibt es nämlich schon seit über 20 Jahren und die haben es mit Eingaben bis zum Petitionsausschuss geschafft, reichlich Bearbeiter an der Arbeit zu halten. Ihr solltet dann allerdings damit rechnen, dass eine Bearbeitung aus technischen Gründen länger dauern könnte und evtl eine neue Steuernummer erforderlich ist. Mit dem Eurer Meinung nach so unnötigen wie simplen Kriterium Stpfl./Ehegatte wird nämlich u.a. die zutreffende Steuerung von Verlustvor- und -rückträgen überwacht bzw. gesteuert.

  • Nein. Es gibt keine Möglichkeit dies nachträglich zu ändern. Aber ich sehe auch nicht wirklich, wieso Ihr es in Sparbuch überhaupt falsch gemacht habt. Wenn ich als Familienstand "verheiratet" auswähle, dann erzeugt die "falsche" Anrede beim ersten Steuerpflichtigen eine Fehlermeldung. Man kommt von der Maske mit den Persönlichen Daten gar nicht weg, ohne es zu korrigieren oder zumindest explizit zu ignorieren. Gar nichts auswählen geht auch nicht. Ihr müsstet also ledig oder erst eine der anderen Optionen gewählt haben. Also ich verstehe nicht ganz, wie Ihr das hinbekommen habt, außer indem Ihr zunächst absichtlich etwas Falsches eingetragen habt, was mir bei so etwas Einfachem wie der Auswahl des Familienstandes merkwürdig vorkommt.

    In der Version, in der meine Frau das gemacht hat gab es diese Warn-Meldung offensichtlich noch nicht. Scheinbar hat irgendjemand bei Buhl zwischenzeitlich gemerkt, dass da Raum für Verbesserung war.


    Ausserdem hat meine Frau früher die WISO Software schon zur eigenen Veranlagung benutzt und da eben natürlich immer sich selbst beim Steuerpflichtigen eingetragen. Die Software erlaubt offenbar aber keine Datenübernahme zweier getrennt veranlagter zur gemeinsamen Veranlagung und eben keine nachträglichen Wechsel. Muss man halt wissen.




    - Carsten

  • In der Version, in der meine Frau das gemacht hat gab es diese Warn-Meldung offensichtlich noch nicht. Scheinbar hat irgendjemand bei Buhl zwischenzeitlich gemerkt, dass da Raum für Verbesserung war.


    ...diese Warnmeldung ist schon seit Jahren vorhanden :!:


    MfG Günter

  • Das hat auch vor Jahren seinen Anfang genommen ;)


    Wie sie das gemacht hat ist mir auch nicht klar. In den Versionen, die wir aktuell bearbeiten, hat man zumindest bei der Neuanlage von Fällen faktisch keine Möglichkeit, das falsch zu machen. Aber bei der Datenübernahme aus den Vorjahren gibt es keine Beschwerde und auch bei späteren Prüfungen wird das nicht mehr moniert. Merkwürdig. Absicht kann man ruhig ausschließen, so renitent ist die Holde nun auch wieder nicht, das ist mehr aus Gewohnheit aus der getrennten Veranlagung heraus passiert.


    - Carsten