Krankengeld, wo werden die Abzüge f Rentenvers., ArbeitslVers., etc. eingetragen ??

  • Hallo zusammen,
    stehe irgendwie auf dem Schlauch, aber wo werden beim Arbeitnehmer im Bereich Lohnersatzleistungen - Krankengeld - die auf der Krankengeld-Bescheinigung der KK bestätigten vom Brutto abgezogenen (also von mir bezahlten) Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingetragen. Ich finde da nur eine Eingabemöglichkeit für "eine" Summe, die aber wohl die bestätigte Bruttosumme sein soll, oder?

    • Offizieller Beitrag

    wo werden beim Arbeitnehmer im Bereich Lohnersatzleistungen - Krankengeld - die auf der Krankengeld-Bescheinigung der KK bestätigten vom Brutto abgezogenen (also von mir bezahlten) Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingetragen.

    Nirgends. Warum auch, da nicht Du sondern der Leistungsträger diese Beiträge abgeführt hat.

    Ich finde da nur eine Eingabemöglichkeit für "eine" Summe, die aber wohl die bestätigte Bruttosumme sein soll, oder?

    Richtig. Der bruttobetrag unterliegt ja auch dem progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

  • Nirgends. Warum auch, da nicht Du sondern der Leistungsträger diese Beiträge abgeführt hat.

    Na Ja, daß das Steuerrecht logisch sei, glaube ich ja eh nicht mehr, aber diese Beiträge sind doch mir vom Brutto(Krankengeld) abgezogen worden, also habe ich sie gezahlt.
    Die gleichen Beiträge, die mein Arbeitgeber von meinem Lohn abzieht und abführt, erscheinen in der Steuerkarte als "Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung" und werden vom Programm erfasst, warum auch immer. ?(

  • Zur Info
    Steuerliche Behandlung
    Krankengeldzahlungen erfolgen steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h. erhöhen u.U. die auf andere steuerpflichtige Einkünfte oder Bezüge zu zahlenden Steuern.


    Auf Beträge von denen du keine Steuern zahlst, kannst du doch auch keine Werbungskosten geltend machen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    diese Beiträge sind doch mir vom Brutto(Krankengeld) abgezogen worden, also habe ich sie gezahlt.

    Nein. Dein Krankengeld wird i.d.R. von Deinem letzten Nettolohn berechnet.

    Die gleichen Beiträge, die mein Arbeitgeber von meinem Lohn abzieht und abführt, erscheinen in der Steuerkarte als "Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung" und werden vom Programm erfasst,

    Äpfel und Birnen vergleichen geht nicht. Das eine Mal wird es von Deinem Bruttoarbeitslohn einbehalten, das andere Mal versichert man Dich auf Kosten der Versichertengemeinschaft weiter.