ZitatDu fährst ja noch nicht einmal von der Wohnung deiner Eltern zu Deiner Arbeitsstelle. Du hast also begrifflich noch nicht einmal Fahrten zwischen Whg. und ASt. Also eh kein WK-Abzug für diese Fahrten.
Mal abgesehen davon, dass ich selbst immer noch am besten Wissen werde, ob ich solche Fahrten habe oder nicht, ich habe doch geschrieben dass ich in der Regel Freitags direkt von der Arbeitsstätte zu meinen Eltern fahre ohne Umweg über die Zweitwohnung, zumindest diese Fahrten könnte ich also auf jeden Fall absetzen, also was soll ich mit deiner Antwort anfangen?