Guten Abend!
Dieses Jahr habe ich beschlossen meine Steuererklärung selbst zu machen. Ich bin seit kurzem angestellt, arbeite aber seit vielen Jahren nebenher als Selbständige. Wie vom Finanzamt verlangt habe ich jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und die Umsatzsteuer abgeführt. Leider hat einer meiner Kunden die offene Rechnung nicht beglichen, wobei ich allerdings die darauf zu entrichtende Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt hatte. Wie kann ich diese nun zurückfordern? Muss ich diese Rechnung als Verlust in der EÜR buchen oder ist die abgeführte Umsatzsteuer nun für mich verloren?
Leider hat auch ein zweiter Kunde die Rechnung nicht bezahlt und als ich ihm einen Mahnbescheid habe zukommen lassen, hat sich herausgestellt, dass dieser unbekannt verzogen ist. Diese Rechnung habe ich nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen. Kann ich diese Rechnung nun auch in der Steuererklärung für das letzte Jahr einfach weglassen oder muss ich sie (inkl. Umsatzsteuer) in die EÜR aufnehmen. Wenn ja, unter welchem Sachkonto muss ich sie buchen? Und die Kosten die mir durch den Mahnbescheid entstanden sind, wo kann ich diese buchen? Vielen Dank!
MfG,
Beta