EÜR und USt.: Uneinbringliche Forderungen - Kann USt dafür zurückgefordert werden?

  • Guten Abend!


    Dieses Jahr habe ich beschlossen meine Steuererklärung selbst zu machen. Ich bin seit kurzem angestellt, arbeite aber seit vielen Jahren nebenher als Selbständige. Wie vom Finanzamt verlangt habe ich jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und die Umsatzsteuer abgeführt. Leider hat einer meiner Kunden die offene Rechnung nicht beglichen, wobei ich allerdings die darauf zu entrichtende Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt hatte. Wie kann ich diese nun zurückfordern? Muss ich diese Rechnung als Verlust in der EÜR buchen oder ist die abgeführte Umsatzsteuer nun für mich verloren?


    Leider hat auch ein zweiter Kunde die Rechnung nicht bezahlt und als ich ihm einen Mahnbescheid habe zukommen lassen, hat sich herausgestellt, dass dieser unbekannt verzogen ist. Diese Rechnung habe ich nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen. Kann ich diese Rechnung nun auch in der Steuererklärung für das letzte Jahr einfach weglassen oder muss ich sie (inkl. Umsatzsteuer) in die EÜR aufnehmen. Wenn ja, unter welchem Sachkonto muss ich sie buchen? Und die Kosten die mir durch den Mahnbescheid entstanden sind, wo kann ich diese buchen? Vielen Dank!


    MfG,


    Beta

  • Du machst doch EÜR und bezahlst MwSt. ans FA doch nur von deinen Zahlungseingängen :!:
    Also wenn keine Zahlung erfolgt, hast du doch auch nichts abgeführt.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Leider hat einer meiner Kunden die offene Rechnung nicht beglichen, wobei ich allerdings die darauf zu entrichtende Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt hatte.


    Leider hat auch ein zweiter Kunde die Rechnung nicht bezahlt und als ich ihm einen Mahnbescheid habe zukommen lassen, hat sich herausgestellt, dass dieser unbekannt verzogen ist. Diese Rechnung habe ich nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen. Kann ich diese Rechnung nun auch in der Steuererklärung für das letzte Jahr einfach weglassen oder muss ich sie (inkl. Umsatzsteuer) in die EÜR aufnehmen.

    Machst Du Soll- oder Istversteuerung?

  • Danke für Eure Rückmeldungen!
    Ich mache Istversteuerung. Da ich die Rechnung und die DL per Nachnahme versandt hatte dachte ich, dass vielleocht die Post da einfach länger braucht und hab deswegen den Rechnungsbetrag samt Umsatzsteuer in der Voranmeldung eingetragen und abgeführt.
    Ich habe dieses Jahr beschlossen die Erklärung selbst zu machen, da ich in den letzten Jahren immer über 600 Euro bezahlt habe, da ich aber sehr sehr wenig verdiene und meistens eh einen Verlust habe habe ich beschlossen es selber zu machen um so eventuell etwas Geld reinzubekommen.
    Im Augenblick sieht es so aus als würde ich über 1500 Euro erstattet bekommen und das Geld kann ich gut brauchen.
    Selbst meine Steuerberaterin meinte im letzten Jahr, warum ich die Erklärung nicht selber mache, denn es geht wirklich um keine großen Beträge...

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist denn bei einer Istversteuerung überhaupt Dein Problem?


    Und bei einem Fehler in einer UStVA gibt es ja auch die Möglichkeit einer berichtigten UStVA. Oder eben in der Jahreserklärung zutreffend erklären und dem FA eine entsprechende Erläuterung beifügen.