Fragen zur Einkommensteuererklärung

  • Hallo :)


    Ich habe in 2009 ALG1 bezogen, Sold für meinen Grund- bzw. Zivildienst erhalten und bin seit Juni Selbstständiger Vertriebspartner eines Direktvertriebsunternehmens als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer.


    Nun meine Frage was ich alles auzufüllen habe:


    - Einkommensteuererklärung = ist klar ;)
    - Gewerbesteuererklärung muss nicht erstellt werden, da ich im Rahmen des Freibetrages liege.
    - Umsatzsteuererklärung - lediglich Angaben zur Person und Zeile 24 bzw. 25 damit das Finanzamt prüfen kann ob ich weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen darf.
    - EinnahmenÜberschussrechnung hier reicht die vereinfachte formlose Gewinn-Verlust-Ermittlung z.B. mit einer Excel-Tabelle.



    Bin ich da richtig informiert ?

    • Offizieller Beitrag

    - Gewerbesteuererklärung muss nicht erstellt werden, da ich im Rahmen des Freibetrages liege.

    Ja.

    - Umsatzsteuererklärung - lediglich Angaben zur Person und Zeile 24 bzw. 25 damit das Finanzamt prüfen kann ob ich weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen darf.

    Ja.

    -EinnahmenÜberschussrechnung hier reicht die vereinfachte formlose Gewinn-Verlust-Ermittlung z.B. mit einer Excel-Tabelle.

    Theoretisch ja, praktisch nein, da FA i.d.R auf Anlage EÜR besteht. Wenn Du Probleme vermeiden willst, gib eine Anlage EÜR ab.
    Anlage EÜR: Formular ist für Selbständige nicht verpflichtend

  • Super. Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.
    Eine Frage zur Umsatzsteuererklärung habe ich da noch:


    Bei meinem Direktvertriebsunternehmen gibt es 2 Möglichkeiten Geld zu verdienen (die man natürlich auch kombinieren kann).
    Möglichkeit 1 = Waren einkaufen zum EK und verkaufen zum VK.
    Möglichkeit 2 = Neue Kunden einschreiben und selbst die möglichkeite geben Produkte zum EK zu beziehen.
    An Möglichkeit 2 verdiene ich nun an jedem Umgesetzten € Prozentual.


    So, da ich nun nur mit Möglichkeit 2 arbeite und nichts verkaufe, aber trotzdem für mich selbst einkaufe ist meine Frage ob ich nun alles was ich selbst eingekauft habe mit in den Umsatz meines Unternehmens mit einrechnen muss ?


    Hoffe dass es so verständlich ist ;)

    • Offizieller Beitrag

    Bei Umsätzen ach Alternative 2 buchst bzw. erfasst Du doch überhaupt keinen Wareneinkauf im Rahmen der Betriebsausgaben. Wo ist also Dein Problem? Du versteuerst die Dir gutgeschriebenen Provisionen und fertig.

  • Sorry das ich erst so spät antworte.
    Hab komplizierter gedacht, als nötig ;)
    Naja Steuer ist erstmal wieder für ein Jahr erledigt :)
    Vielen Dank für die Hilfe.