Hallo,
meines Wissens können Bewerbungen im Ausland in Ländern mit einem Doppel-Besteuerungs-Abkommen in der deutschen Steuererklärung in der Regel nur über einen Progressionsvorbehalt steuerlich berücksichtigt werden. Ich finde jedoch keine Möglichkeit dies im Wiso-Sparbuch zu berücksichtigen: Entsprechende Felder für Bewerbungen in "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" führen zu einen direkten Abzug der Bewerbungskosten - dies ist aber für Bewerbungen im Ausland nicht zulässig. Wo muss ich die Bewerbungskosten eintragen, damit diese einen Progressionsvorbehalt unterliegen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?