Bewerbung im Ausland

  • Hallo,


    meines Wissens können Bewerbungen im Ausland in Ländern mit einem Doppel-Besteuerungs-Abkommen in der deutschen Steuererklärung in der Regel nur über einen Progressionsvorbehalt steuerlich berücksichtigt werden. Ich finde jedoch keine Möglichkeit dies im Wiso-Sparbuch zu berücksichtigen: Entsprechende Felder für Bewerbungen in "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" führen zu einen direkten Abzug der Bewerbungskosten - dies ist aber für Bewerbungen im Ausland nicht zulässig. Wo muss ich die Bewerbungskosten eintragen, damit diese einen Progressionsvorbehalt unterliegen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Deine Bewerbungskosten haben doch nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun, sondern höchstens später evtl. Deine Einnahmen im Ausland.


    Mache jetzt Folgendes:


    Klicke in die Zeile 47 der Anlage N - und in dem nun geöffneten blauen Feld auf Bewerbungskosten.
    In der nun geöffneten Maske klicke auf den Button zum Tex "Bewerbungskosten". In der neu geöffneten Maske jetzt den Button zum Text "im Ausland" anklicken.


    Wenn Du jetzt noch auf "Hilfe" klickst, erfährst Du alles Wissenswerte zu den Bewerbungskosten im Ausland.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Bewerbungskosten haben doch nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun, sondern höchstens später evtl. Deine Einnahmen im Ausland.


    Da muss ich dir widersprechen, Hermann.


    Da die Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen würden, unterliegen auch die Ausgaben dem Progressionsvorbehalt.

  • ... ja, genau daran habe ich gedacht. Ich hatte auch schon versucht, unter "Ausländische Einkünfte" einen negativen Wert einzutragen - aber ohne Erfolg. Wie überrede ich das Wiso-Sparbuch einen negativen Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen? Wo sonst (als unter ausländischen Einkünften) ist eine geeignete Stelle in den Steuerformularen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch keine Lösung gefunden und werde dieses Problem mal dem Support melden.


    Als Hilfsmittel und absolute Notlösung könnte man in Zeile 16 der Anlage N eine 1 eintragen, dann lässt das Programm auch die Eingabe von Werbungskosten zu.


    Wo sonst (als unter ausländischen Einkünften) ist eine geeignete Stelle in den Steuerformularen?


    Da gehören sie jedenfalls auch nicht hin.
    Wäre auch nur eine Notlösung, da § 19 dort richtigerweise nicht vorgegeben ist.

  • Hallo Petz,


    kann ich an dieser Stelle noch mit einer Antwort vom Support rechnen, oder gilt die Angelegenheit im Rahmen des Forums als erledigt? Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für den "Workaround" und hoffe. dass der Support noch eine "echte" Lösung für das Problem bereitstellen kann. Bis Bald.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Rücksprache mit dem Support wird es kein kurzfristiges Update geben, sondern erst in einer späteren Version.


    Für das Sparbuch 2010 bleibt also meine Lösung mit dem 1.- € als Einnahme.


    Ich denke aber, dass man damit leben kann.


    Diesen kann man ja auf dem Papierausdruck dann wieder streichen, wenn man möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Es reicht auch 0,01€ als Eintrag, dann kann man Land und WK auch eintragen. Als Einnahmen Anlage N Seite 1 erscheint dann nur das Land ohne Wert (abgerundet 0,00€) und die WK werden als in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehend auf Seite 2 der Anlage N ausgewiesen. Nur irgendwie habe ich bei meinen Tests noch keinen negativen Progressionsvorbehalt rechnerisch hinbekommen ("Steuerberechnung"). Aber im Vordruck auftauchen tut es dann auf jeden Fall.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    und die WK werden als in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehend auf Seite 2 der Anlage N ausgewiesen


    stimmt, "etwas" unglücklich"....


    Zitat

    Nur irgendwie habe ich bei meinen Tests noch keinen negativen Progressionsvorbehalt rechnerisch hinbekommen ("Steuerberechnung").


    ich auch nicht....