Wird die "gesonderte einheitlche Feststellung" zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben oder muss sie vorher abgegeben werden?
Oder muss der Festellungsbescheid erst abgewartet werden, bevor ich meine Steuererklärung abgebe?
Habe zusammen mit einem Partner eine vermietete Eigentumswohnung.
Danke für einen Rat