Aushilfslohn neben der Haupttätigkeit

  • Hallo Liebe Community,


    ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen und hänge an einem letzten Problem fest das ich trotz Durchforstung des Fourms nicht selbstständig lösen kann und hoffe auf eure Hilfe!


    1) Ich bin 2009 hauptberuflich als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer halben Stelle angestellt gewesen. Das ist alles in die Software eingetragen, davon habe ich auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung wo ich das ganz einfach übernehme konnte.


    2) Vom 1.10.09-31.12.09 Habe ich als Apotheker Vertretungen in einer Apotheke übernommen. Für diese 3 Monate habe ich auch 3 Bescheinigungen über die Brutto/Netto Bezüge erhalten. Keines der monatlichen Gehälter hatte 400 Euro pro Monat überstiegen, das Gesamt-Brutto für die 3 Monate betrug 1025 Euro, offensichtlich habe ich keine Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli gezahlt, nur 50,25 RV-Beitrag. Leider habe ich davon keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen.


    Nun weiss ich nicht wie ich das mit in die Steuererklärung mit aufnehmen soll. Ist das ein "400 Euro Job"? Falls ja, wo gebe ich den an, falls nicht, was ist es dann? Ein zweiter Hauptjob? Gebe ich das als zweite Lohnsteuerbescheinigung in der Software an dann muss ich auf einmal über 200 Euro nachzahlen, das wäre natürlich ungünstig und meines laienhaften Erachtens auch nicht notwendig weil 400 Euro Jobs doch nicht besteuert werden, oder?


    Für eure Hilfe ganz vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nein, "echte" 400 €-Jobs werden natürlich nicht besteuert. Fragt sich eben nur, auf welcher Basis jetzt wirklich gearbeitet wurde. Wurde dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorgelegt? Am besten mal den AG (Apotheke) selbst danach fragen; müsstest Du eigentlich aber auch wissen, oder?
    Ansonsten sind Deine Fragen von Außenstehenden kaum zu beantworten.

  • Hallo Hermann,


    also eine Lohnsteuerkarte habe ich dem Arbeitgeber in der Apotheke nicht vorgelegt. Woran erkenne ich denn ob es ein "echter" 400 Euro Job ist?


    Ist das irgendwo auf den monatlichen Abrechnungsbescheiden ersichtlich? Als Lohnart ist dort die Kennziffer 002 und unter Bezeichnung "Aushilfslohn" eingetragen, vielleicht hilft das weiter.


    Danke,


    Adam

  • Ich bin gerade auf die Homepage Minijob-Zentrale.de gestoßen und dort gibt es umfangreiche Infos was diese geringfügigen Beschäftigungen angeht!


    Vor allem wir dort jegliche Tätigkeit die 400 Euro im Monat nicht überschreitet als Steuerfrei angegeben. (http://www.minijob-zentrale.de…onsknoten.html?__nnn=true)


    Das bedeutet doch das mein Vertretungsjob in der Apotheke per Definition nicht Versteuert werden muss, egal was auf der Abrechnung steht, oder mache ich mir das jetzt zu einfach?


    Das würde weiterhin bedeuten das ich diese Beschäftigung gar nicht in meiner Steuererklärung anführen muss, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Vor allem wir dort jegliche Tätigkeit die 400 Euro im Monat nicht überschreitet als Steuerfrei angegeben. (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/…html?__nnn=true)

    Wo steht das dort?

    Das bedeutet doch das mein Vertretungsjob in der Apotheke per Definition nicht Versteuert werden muss, egal was auf der Abrechnung steht, oder mache ich mir das jetzt zu einfach?

    Letzteres.

    Das würde weiterhin bedeuten das ich diese Beschäftigung gar nicht in meiner Steuererklärung anführen muss, oder?

    Das kann nach Deinen Angaben hier niemand beurteilen. Hermann hat es schon versucht zu erklären.

  • Hallo Petz,


    ja ich wage sogar zu behaupten das es komplexer ist.


    Gibt es für mich irgendeine Anlaufstelle die mir bei solchen steuerlichen Fragen weiterhilft?? Ich meine kann ich einfach ins Finanzamt stapfen und mich von denen beraten lassen?


    Einen Steuerberater kann ich mir als Doktorand wahrscheinlich nicht leisten und sehe es irgendwie auch nicht ein, auch wenn sich die Illusion von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel gerade in tausend Teile zerschlägt! :D


    Zitat von »supadam«


    Das würde weiterhin bedeuten das ich diese Beschäftigung gar nicht in meiner Steuererklärung anführen muss, oder?
    Das kann nach Deinen Angaben hier niemand beurteilen. Hermann hat es schon versucht zu erklären.

    Ich hatte auf Hermanns Anmerkung hin ja gefragt welche Angaben von Nöten wären damit ich herausfinden kann um was es sich nun handelt. Oder ist das gar nicht möglich auf den Gehaltsbescheinigungen?

    Zitat von »supadam«


    Vor allem wir dort jegliche Tätigkeit die 400 Euro im Monat nicht überschreitet als Steuerfrei angegeben. (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/…html?__nnn=true)
    Wo steht das dort?

    Der Absatz auf den ich mich bei der Minijob-Zenztrale bezogen hatte war folgender:
    "Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
    Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 400 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 4.800 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld."


    Ich werde es nun wie mit meiner derzeitigen Promotionsarbeit in der Pharmazie halten: Wenn es zu komplex wird, dann sollte man versuchen die Axt anzusetzten und radikal zu vereinfachen! Da der obige Absatz zumindest für mich unzweideutig ist (auch wenn ich mir es gerade einfach mache :) ) wird der Vertretungsjob einfach nicht in die Software eingetragen.


    Danke, Adam

    • Offizieller Beitrag

    Da der obige Absatz zumindest für mich unzweideutig ist (auch wenn ich mir es gerade einfach mache ) wird der Vertretungsjob einfach nicht in die Software eingetragen.

    Du begehst damit eine, ggf. auch strafbefangene, Steuerhinterziehung.


    Die Besteuerung sollte sich doch alleine schon aus Deinem Arbeitsvertrag ergeben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der AG das nach den Regelungen des Minijobs abwickeln, er muss es aber nicht. Und was anderes steht bin dem Link auch nicht.


    Soviel Zeit für eine vernünftige Klärung wird ja wohl noch sein. Die Antragsfrist läuft ja noch nicht ab. Und als Student bist Du ja auch nicht 24 Stunden ausgelastet. :D

  • Naja,


    ich habe für diese Vertretungstätigkeit niemals einen Arbeitsvertrag erhalten. Deswegen sind das einzige was ich davon habe die drei Gehaltsabrechnungen.
    Im Grunde will ich es als fachfremder Pharmazeut ja auch nur richtig machen :)


    Wenn ich das also richtig sehe dann ist meine Einzige Möglichkeit, den Chef der Apotheke zu kontaktieren und ihn zu fragen wie er mich damal eingestellt hatte, oder? Der muss es doch dann wissen oder mache ich es mir jetzt wieder zu einfach? :D


    Sollte es wirklich ein 400 Euro Job sein dann hat der dann in meiner Steuererklärung nichts verloren, oder gibt es da bei WISO einen Unterpunkt den ich dann noch ausfüllen muss?

    Soviel Zeit für eine vernünftige Klärung wird ja wohl noch sein. Die Antragsfrist läuft ja noch nicht ab. Und als Student bist Du ja auch nicht 24 Stunden ausgelastet. :D

    Ach wenn ich doch nur noch Student wäre! Dann hätte ich tatsächlich mehr Zeit dafür, was nicht heissen muss das ich dann klarer sehen würde :D


    Auf jeden Fall werde ich morgen mal beim Finanzamt aufschlagen!Die müssen einem da doch weiterhelfen, schließlich erwarten sie eine korrekte Steuererklärung von mir ! Fall es da wirklich eine beratungsleistung gibt werde ich natürlich davon berichten..


    Gruß Adam

  • Ok,


    ich glaube das Thema wird sich hier nicht mehr klären lassen. Trotzdem danke für den interessanten Ausflug in den Steuerdschungel.


    Ich würde dennoch gerne wissen wo ich dieses Geld in der WISO Software denn nun eingeben kann.


    ist es kein 400 Euro Job denke ich das ich es einfach unter dem Punkt "Neue Lohnsteuerbescheinigung" hinzufügen soll, richtig?


    Ist es ein 400 Euro Job dann wüsste ich nicht wo ich es einbinden soll. Gibt es dafür einen Menüpunkt?


    Danke, Adam

  • :?: Hallo,


    habe mich gerade registrieren lassen und möchte einen Beitrag zum Minijob meiner Frau einstellen suche schon seit über 1 Stunde kannst du mir vieleicht sagen wie man einen Beitag ins Forum einstellt?????

  • Hallo,
    suche Dir das Forum, in dem Du den Beitrag einstellen willst, dann das Thema (z.B. wie kann ich) und dann siehst Du rechts oben "Thema erstellen", da dann drauf klicken.
    Viel Erfolg

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

  • Also...egal welche Tätigkeit Du ausübst, der Arbeitgeber MUSS Dich angemeldet haben und Dir entsprechende Kopien der Anmelde- und Abmeldebescheinigung geben, das mal so aus meiner Erfahrung in der Lohnbuchhaltung.
    Und wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du als pauschalbesteuerte Kraft beschäftigt warst, wie wäre es, einfach mal da nachzufragen?

  • Hallo,


    das Thema ist ja eigentlich schon erledigt, aber da ein Nutzer noch eine Nachfrage hatte noch eine kleine Ergänzung:


    Also meine Chefin wusste tatsächlich nicht wie sie mich angemeldet hat, das macht alles ihr Steuerberater..


    Auf Nachfrage beim Steuerberater wusste ich dann mehr. Jedenfalls ist es so das man


    1) aus der Gehaltsabrechnung nicht ersehen kann ob es ein Minijob ist oder nicht.
    2) Das Finanazamt einem dabei nicht weiterhilft, zumindest nicht bei mir.
    3) Die Einzige Möglichtkeit das zu klären für mich war, beim Steuerberater nachzufragen. Oder halt den Arbeitgeber (sofern er Ahnung davon hat).


    Buffy: Leider ist das was man lernt oder wie es offiziell sein sollte nur selten auch in der Praxis der Fall. Ich höre andauernd das man keine oder nur unzureichende Unterlagen bekommt. In meinem Fall hatte ich ja nur meine Gehaltsabrechnungen. Wenn Du in kleineren Betrieben arbeitest (wie bei mir z.B. die Apotheke) dann haben die Chefs meistens noch weniger Lust und Zeit sich mit Steuern auseinanderzusetzten.


    Es ist ja zugegeben eine nervige Angelegenheit. Aber wenn man wie ich der Auffassung ist, das man als Bürger (trotz der höllischen undurchsichtigen deutschen Steuer-Gesetzte) in der Lage sein sollte seine Steuererklärung ohne teuren Steuerberater hinzubekommen dann kann man nur von Glück reden wenn man gute Foren findet :)