Ich habe meine Einkommensteuererklärung 2009 mit der WISO-Software erstellt , und die Anträge analog ausgefüllt an das Finanzamt abgegeben . Die Software hat mir einen wesentlich geringeren Steuerabzug vom Lohn berechnet als das Finanzamt . Begründet wird dies wiefolgt :
Das die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld ( welches aber meine ehemalige Frau erhält ; bin Geschieden / Steuerklasse 1 ) / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde . Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt .
Wie erwähnt wurde dies von der WISO-Steuersoftware anders berechnet . Ich würde mich hierüber sehr über eine Rückinformation freuen .